Pat. kommt am 20.2. wegen drohender Frühgeburt in der 23. SSW.
bei Zwillingsschwangerschaft. Trotz wehenhemmenden Medikamenten weiterhin Wehen. Entschluß 3.3. Sectio.
Nun die Frage:
Laut DKR ist 1511a anzuwenden, wenn eine Behandlung von mehr als sieben Tage vor der Geburt erforderlich war, ist der vorgeburtliche Zustand als Hauptdiagnose zu kodieren. Wenn ich jetzt die O47.0 ( Frustrane Wehen vor der 37. SSW ) anwende, gibt es ein Kostengewicht von 0,3. Nehme ich nun aber die O62.8 Sonstige abnorme Wehentätigkeit ( und Abnorm kann man dies ja wohl bezeichnen ) kommt ein Kostengewicht von 2,67. Was soll jetzt die HD sein.
Meines Erachtens die O62.8.
Gruß
Alfred Dux
Dokumentationsassistent
Medizincontrolling
Kliniken der Stadt Köln