24 h-Fall, Rückverlegung

  • Hallo Forum,

    habe mit einer BKK folgendes Problem:

    Patient (Jahrgang 1964) wurde am 28.10.04 14:09 h bei uns mit Herzinfarkt aufgenommen und um 15:22 in ein anderes Krankenhaus verlegt (war bei uns auf Intensivstation). Dort erfolgte eine Coro und eine Stenteinlage. Am folgenden Tag (29.10.04, 13:46) wurde der Patient zurückverlegt und am 04.11.04 entlassen.

    Nun greift wegen Unterschreiten der mittleren Verweildauer der Verlegungsabschlag.

    Wir haben jetzt die DRG F60 B mit 7 Belegungstagen abgerechnet (MVD = 10 Tage, Belegungstage 28.10., 29. bis 03.11.04).

    Dabei richten wir uns nach der Abrechnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 vom 13. Oktober.
    Dort heißt es in §1,Abs.7, Satz 2: :..wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.

    Die Krankenkasse argumentiert, dass wir den 28.10.04 nicht berechnen dürfen. Sie haben uns eine Kopie ihrer Abrechnunsgbestimmungen geschickt. Dort steht unter Punkt Rückverlegung in das erste Krankenhaus u.a.:\"Für die Berechnung der Verweildauer werden die Belegungstage von beiden Aufenthalten berücksichtigt; die Verlegungs- und Entlassungstage werden in keinem Fall mitgezählt\"...


    Meiner Meinung nach ist dies eine Fehlinterpretation der Leitsätze zur Anwendung der Wideraufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004, Punkt 7, Entlassungs- oder Verlegugstag ist kein Belegungstag.

    Wer hat Recht?

    Kennt jemand noch ein Stelle die die Abrechnung eines solchen Falles noch genauer beschreibt?


    Ruth Aff

  • Hallo,

    ich denke hier greift §1 Abs 7 FPV-2005 genau wie Sie das auch schon vermuten:

    \"Massgeblich für die Ermittlung der Verweildauer ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahemtag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenhaltes ohne den Verlegungs - [c=blue]oder[/code] den Entlassungstag aus dem Krankenhaus; wird ein patient oder Patientin am gleichen Tag aufgenommen und [c=blue]verlegt[/code] oder entlassen, gilt dies als Aufnahmetag.\"

    Also zählt der Erste Tag mit und Sie sollten einfach diesen Gesetztestext in ihr Widerspruchsschreiben packen. Die Fehleinterpretation sehe ich hier auch. Und der Gesetztext wird ja auch korrekt wiedergegeben, nur halt nicht vollständig :a_augenruppel:

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Frau Aff,

    ich kann mich Herr Lückert nur anschließen. In den Abrechnungsbestimmungen 2004 gibt es meines Wissens nach keine Aussage darüber, dass die Verlegungs-und Entlassungstage in keinem Fall mitgezählt werden. Sie können sich auf den §1,Abs.7, Satz 2 berufen.

    bewe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da der Patient in der 2. Klinik anscheinend ebenfalls unter 24 h beherbergt und therapiert wurde, wundert es mich, dass die Kasse hier nicht von einer Verbringung ausgegangen ist (mit den daraus resultierenden Kosequenzen für die Abrechnungsmodalitäten).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Liebe Frau Aff,
    in der Sache schließe ich mich den Vorpostern an.
    Ich möchte auf etwas anderes hinweisen, nämlich die aus meiner Sicht bedenkliche Übermittlung detaillierter Patientendaten hier im Forum. Durch die (zur Beantwortung Ihrer Frage unerhebliche) Angabe von Geburtsjahr, Diagnosen sowie minutengenauen Daten ist es u.a. den Kostenträgern, Ihren Mitarbeitern, aber auch zufällig mitlesenden Mitpatienten oder Angehörigen möglich, den Patienten zu identifizieren. Ich wäre mit solchen Informationen sehr zurückhaltend.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy