Wertes Forum!
Mir ist gerade eine Stellungnahme des MDK bzgl. der N39.0 auf den Schreibtisch geflattert. Demnach darf ein Harnwegsinfekt nur dann als solcher codiert werden, wenn 2 Harnkulturen mit wiederholter Isolierung des gleichen uorpathogenen Erregers mit einer Keimzahl über 10 hoch 2 und eine Pyurie vorliegen. Dies soll ein einem Artikel des Dt. Ärzteblattes 97 Heft 4 veröffentlicht worden sein.
In der Regel wird in unserem Hause nicht immer so ein Aufwand betrieben.
Gibt es hier neuere Erkenntnisse oder muß ich mich der Ansicht des MDK anschließen?
Mit freundlichem Gruß
F. Killmer