Schönen guten Tag allerseits!
Von der Intensivstation wurde eine Anfrage an mich gestellt, die ich hier mal der Gesamtheit der Expertinnen und Experten dieses Forums zur Diskussion stellen möchte:
Zitat
Wieder einmal haben wir Probleme bei der Dokumentation von Beatmungsstunden bei Patienten im Weaning. In Ihrem letzten Schreiben teilten Sie uns mit, daß die Berechnung der Dauer der Beatmung mit der Intubation beginnt und mit der Extubation, nach einer Periode der Entwöhnung, bei Entlassung, Tod oder Verlegung endet.
Nun zu unserem konkreten Fall:
Eine tracheotomierte Patientin, bei der schon seit ca. 2 - 3 Wochen versucht wird, sie von der Beatmung zu entwöhnen. Leider immer wieder mit Rückschlägen verbunden. Teilweise kann sie tagsüber fast gänzlich auf der O2-Nase atmen und nachts erholt sie sich über die Beatmung mittels CPAP/ASB. Manchmal sind auch nur kürzere Phasen auf der O2-Nase möglich.
Die Zeiten, die sie an der Beatmungsmaschine verbringt, werden als Beatmungsstunden dokumentiert. Allerdings stellt sich bei mir die Frage, ob auch die Zeiten auf der O2-Nase aufgeführt werden müssten, da ich diesen Bereich auch als Weaning bezeichnen würde. Mit dieser Maßnahme wollen wir die Atemmuskulatur der Patientin trainieren. Aufgrund der Umstände ist eine verstärkte Überwachung und psychische Betreuung notwendig. Könnten wir diesen Zeitraum den Beatmungsstunden hinzurechnen, würde dies unsere Beatmungsstunden für die Zukunft beträchtlich erhöhen.
Wird das Problem des Weanings zum Zankapfel zwischen MDK und Krankenhäusern? Oder hat jemand klare Definitionen, die in einem solchen Fall das Weaning abgrenzen?
:itchy:
Mit erwartungvollen Grüßen,
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Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Kliniken des Wetteraukreises