Spontanes Bauchdeckenhämatom

  • Hallo,
    habe letzthin die D68.3 als HD anerkannt bekommen bei folgendem Fall:
    diffuse Schleimhautblutungen bei Quick nicht mehr messbar. Gabe von Konakion i.v. und oral.
    Keine spezifischen Maßnahmen bezgl. Blutungen ausser strenges Beobachten und Abwarten - Dann Sistieren der Bltungen nach Quick-Anhebung.

    War aber auch ein harter Kampf.

    :i_drink:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo mieinander,

    es beruhigt immer doch auch noch andere Meinung zu hören, die die D68.3 als HD akzeptieren.

    Ich argumentiere immer so, dass bei Vorliegen einer nachgewiesenen Blutungsquelle, die nicht mit einem Kode aus Kapitel XVIII kodiert wird, diese HD ist und D68.3 nur ND. Lässt sich die blutung aber nur mit einer R- Diagnose beschreiben, dann ist bei sonst fehlender Therapie außer Gabe von Vitamin K die Blutung durch Antikoagulantien HD.

    Muss aber noch durchs SG bestätigt werden, was entprechend problematisch werden könnte, da es im Lande ein gegenteiliges SG Urteil gibt.

    Schöne Woche

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    wenn das Bauchdeckenhämatom nicht traumatisch bedingt ist und auch keine Antikoagulationstherapie erfolgte, würde ich über die R58 oder M79.88 nachdenken.

    LG

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von e-learn:
    wenn das Bauchdeckenhämatom nicht traumatisch bedingt ist und auch keine Antikoagulationstherapie erfolgte, würde ich über die R58 oder M79.88 nachdenken.

    M79.88 ist völlig unspezifisch und zu den R-Kodes ist bereits das Vorwort zum entsprechenden ICD-Kapitel oben dargestellt.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    wenn es um die Hauptdiagnose geht, dann spielt es gar keine Rolle, ob Konakion gegeben wurde, oder nicht. Bei der Definition der Hauptdiagnose geht es ganz allein um die Veranlassung der stationären Behandlung. Von Aufwand ist da gar keine Rede. Der Aufwand (bzw. die diagnostische oder therapeutische Konsequenz) spielt nur bei der Definition der Nebendiagnose in den DKR eine Rolle.

    Bei stationärer Behandlung wegen eines spontanen Hämatoms aufgrund einer Markumarüberdosierung ist für mich eindeutig die D68.30 die Hauptdiagnose, da hier die Blutung inkludiert ist und sich kein spezifischerer ICD (insbesondere außerhalb Kapitel XVIII) für das Hämatom oder die Blutung finden lässt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,
    prinzipiell korrekt, aber wenn die R-Diagnose im Raum steht- sehr gerne genommen wird R31 und sie behandeln die Marcumar induzierte Diathese D68.3 nicht, dann ist die Argumentation über die Verdachtsdiagnose - da eben keine spezifische Behandlung- schwieriger.
    Diese zusätzliche Ergumentation habe ich aber gerne dabei, da es medizinisch sehr schwer ist die D68.3 als definitiv gegeben zu belegen.

    Ich verwende also die Therapie, um eine zusätzliche Argumentationsbasis außer dem unten genannten bzw. von Herrn Selter so schön zusammengefassten Sachverhalt zu haben.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Schönen guten Tag Herr Neiser,

    Zitat


    Original von phlox:
    ...dann ist die Argumentation über die Verdachtsdiagnose - da eben keine spezifische Behandlung- schwieriger.
    Diese zusätzliche Ergumentation habe ich aber gerne dabei, da es medizinisch sehr schwer ist die D68.3 als definitiv gegeben zu belegen.

    Ehrlich gesagt verstehe ich diese Aussage nicht. Es geht nicht um die Verdachtsdiagnose, sondern um die Hauptdiagnose. Wenn ein Patient mit Quick < 20 und einem spontanen Hämatom ohne Trauma kommt und damit stationär aufgenommen wird, dann handelt es sich doch wohl mit an Sichherheit grenzender (und damit meines Erachtens hinreichender) Wahrscheinlichkeit um eine Blutung aufgrund der Antikoagulation. Und diese wird mit D68.30 verschlüsselt. Da der Patient deswegen aufgenommen und dies (das Hämatom aufgrund der Antikoagulation) auch behandelt wird, ist es völlig unerheblich, ob die Antikaoagulation selbst aufgehoben wurde.

    Noch einmal: im ICD D68.30 ist die Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien explizit genannt. Der Schlüssel beschreibt also genau dies. Behandeln sie die Blutung (bzw. deren Auswirkung: das Hämatom) dann passt der Schlüssel!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    hier aus gegebenem Anlass eine Stellungnahme des DIMDI zum Thema:

    Meine Anfrage:
    ...stellt sich die Frage, wie eine spontan (ohne jegliches Trauma) aufgetretene subcutane Blutung am Oberarm bei Antikoagulation mit Phenprocoumon (INR 5,3) zu kodieren ist.

    Da kein organspezifischer Kode für eine nichttraumatische Blutung am Oberarm existiert, ist die Erkrankung durch D68.30 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien (Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien) m. E. am besten beschrieben.

    Alternativ könnte man R58 Blutung, anderenorts nicht klassifiziert (Inkl.: Blutung o. n. A.) mit D68.30 als Nebendiagnose kodieren.

    Da die Blutung aber bereits im Kode D68.30 enthalten ist, erscheint mir die zweite Möglichkeit jedoch als unnötige Doppelkodierung.


    Antwort des DIMDI:
    ...Aus klassifikatorischer Sicht ist eine spontan aufgetretene Blutung bei einer Therapie mit Antikoagulanzien mit D68.30 zu verschlüsseln....


    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld