Spontanes Bauchdeckenhämatom

  • Guten Morgen,

    mMn ist hier M62.88 HD und D68.30 ND (wenn behandelt). Zur Aufnahme und Revision führte das nichttraumatische Muskelhämatom, welches auch den größten Aufwand ausmacht.
    Siehe dazu auch: FOKA-Hinweis

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo zusammen,

    dieser Fall ist noch etwas anders, daher meine Vorstellung.

    Marcumar-Pat. (INR > 6.8!) mit retroperitonealer (wohl spontaner, kein Trauma erinnerlich) Einblutung und OP-Erfordernis.

    Hauptdiagnose?!

    M62.88 passt wohl nicht, da keine Muskulatur betroffen ist, :?:

    R58 Blutung sonstige oder :?:

    D68.30 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien (mein Favorit!) :?:

    Bitte Feedback Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Ich würde D68.30 nehmen,

    denn mit normwertigen INR wäre es wohl nicht spontan passiert und es zog sicherlich einen entsprechenden Ressourcenaufwand nach sich wie Stabilisierung der Gerinnung, OP Prozedur, etc.

  • Hallo Findus u. Medicos,

    K66.1 passt genau, auch wenn der Erlös erstaunlicherweise deutlich weniger wird, aber es trifft nun mal genau. :evil:

    Besten Dank und schönes Wochenende :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Zusammen,

    ich streite gerade in einem Fall mit dem MDK.

    Sachverhalt: Pat. mit chron. nekrotisierendem Ulcus cruris, kommt zur stationären Aufnahme bei Marcumarüberdosierung (Quick 8%) und spontaner Ulcusblutung. Vorrangig ist das Anheben der Gerinnung beiläufig werden die, eigentlich amb. behandelten Ulcera verbunden und gelegentlich chir. gesäubert.

    Von uns kodiert D68.30

    MDK will L97 und das mit entschiedener Härte.

    Hat mir hier jemand noch eine alternative Argumentation als den Ressourcenverbrauch bzw. die akute Gerinnungssituation?

    Sonnige Grüße

    CMI 8)

    Es Lebe das Chaos 8)

    • Offizieller Beitrag

    MDK will L97 und das mit entschiedener Härte.

    Guten Tag

    Nur "will" und Härte reicht nicht aus

    Die „Basta“- Zeiten sind vorbei


    Qualitätsstandards gelten auch für Gutachter


    Unzureichendes Gutachten:

    Mangelhafte Nachvollziehbarkeit

    Mangelhafte Nachprüfbarkeit

    Unzureichende Überzeugungskraft

    Fehlende Angaben der Überprüfungskriterien

    Fehlende oder falsche Begründung für Bewertung oder Schlussfolgerung


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo zusammen,

    alter Thread, aber irgendwie passt meine Frage hier hin.

    Fragestellung: Hauptdiagnose R58 (Bauchdeckenhämatom) und/oder T81.0 (Hämatom als Komplikation eines Eingriff)

    Vorgeschichte:
    03/2015: PVP-Netzimplantation bei Trokarhernie linker Unterbauch (Bruchpforte 2 cm)) unter laufender ASS-Medikation
    05/2015: Hämatomausräumung linker Mittelbauch, Drainageneinlage
    06/2015: Seromenleerung, Exzision Pseudozyste, Argonbeamer-Verschorfung, Redondrainage
    02.02.2016: Exstirpation eines faustgroßen, narbig konsolidierten Hämatoms
    Die Patientin wurde erneut am 17.2.2016 aufgenommen mit großen Hämatom im Bereich des linken Unterbauches unter bestehender Daumermedikation mit Acetylsalicylsäure.

    Wie man sieht, entwickelte die Pat. nach Trokarhernienversorgung 3/2015 ein Hämatom, das 05/2015 sowie 06/2015 ausgeräumt wurde. Dann war "Ruhe" bis 02/2016, als ein (spontan aufgetretenes?!) Bauchdeckenhämatom wieder extirpiert werden musste. 14 Tage später wieder ein Hämatom im OP-Gebiet.

    Für den letzten Aufenthalt hatten wir als HD R58 (Bauchdeckenhämatom) gewählt mit der ergänzenden (weil aus unserer Sicht erläuternden) ND T81.0 (Hämatom als Komplikation eines Eingriffs).
    Der MDK sieht darin eine Doppelkodierung und möchte die R58 streichen, als HD die T81.0 und ergänzend die Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet!

    Während mir R58 + T81.0 bzgl. Lokalisation und Zusammenhang viel spezifischer erscheint, ist doch die Kombination T81.0 + Y84.9! eindeutig unspezifischer, oder?

    Ich wäre für einen Tipp dankbar :thumbup:
    Guten Start in die Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Schwieriger Fall, finde ich.
    Wo befand sich denn das Hämatom? Gibt es andere mögliche Ursachen als eine Nachblutung?
    "Schön" wäre ein Hämatom im Muskel ( --> M62.88).

    R58 heisst ja nur "Blutung a.n.k", das passt nicht, weil sie ein Hämatom behandelt haben und nicht mehr die Blutung.

    T81.0 wäre für mich nur eine Notlösung, ist aber etwas spezifischer als R58 (wenn es denn wirklich eine postop. Komplikation war). Die Kombination aus T81.0 und Y84. macht aber keinen Sinn

    LG

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier