Abrechnung Nbg.

  • Hallo und einen schönen Tag,

    Habe hier den Einspruch einer KK, die die Kosten für die Versorgung des Neugeborenen nicht übernehmen will und argumentiert, dass für die Mutter bezahlt wurde und das Kind nicht extra berechnet wird, weil beide kurz nach der Entbindung das KH auf eigenen Wunsch verließen.Das ist doch nicht korrekt, wie argumentiere ich? Claudi :sterne:

  • Hallo Claudi,

    vermutlich bezieht sich die KK auf die folgenden \"Abrechnungsbestimmungen nach dem KHEntgG und der KFPV 2004\"
    2.9 Neugeborene
    Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale sowie sonstige Zuschläge (vgl. Kap. 7) abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen. Die separate Rechnungslegung ist somit nicht mehr abhängig von einer getrennten Entlassung. Falls Mutter und Neugeborenes gemeinsam entlassen werden, ist auf der Rechnung für das Neugeborene die Versichertennummer der Mutter anzugeben. Im Fallpauschalen-Katalog ist für die DRG P60B eine Mindestverweildauer von 24 Stunden ab Entbindung für die Fallpauschale vorgegeben. Wird diese in dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für die Mutter abgegolten (§ 1 Abs. 5 KFPV 2004). Diese Mindestverweildauer darf nicht mit der UGVD nach § 1 Abs. 3 KFPV 2004 verwechselt werden, bei deren Nichterreichen ein Abschlag von der Fallpauschale zu erheben ist.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.