Stationäre Dialyse dopppelt abgerechnet?

  • Hallo Forum,

    folgender Fall:

    ein stationärer Patient bekommt eine Peritonealdialyse (OPS 8-857.0 oder .1 ff); nach Durchführung der PD wird festgestellt, daß diese nicht ausreichend suffizient war und es wird noch am selben Tag eine Hämodialyse (OPS 8-854.0) durchgeführt.
    Die KK akzeptiert die Angabe beider OPS-Codes unter demselben Tagesdatum; allerdings wurden wir mit Verweis auf die Dimdi-Statuten darauf hingewiesen, daß pro Tag lediglich die Abrechnung einer Dialyseart zulässig sei und nicht etwa beide Dialyseformen am selben Tag abrechenbar wären.
    Wer hat damit Erfahrung, und ist die Aussage der KK korrekt?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen

    shadow

  • Hallo shadow!

    Hat Ihnen die Kasse einen Auszug aus den DIMDI Statuten zugesandt?
    Ich habe beim DIMDI noch keinen Hinweis zu dieser Problematik gefunden.
    Die DKR und die KFPV schließen die Abrechnung zweier ZE\'s an einem Tag nicht aus.

    Für mich stellt sich die FRage, ob die Peritonealdialyse wirklich die Methode der Wahl war. Aus meiner Tätigkeit als Ambulanzabrechner kenne ich die Problematik der Wahl des richtigen Verfahrens. Ich denke, daß der MDK Ihren Ärzten vorwerfen könnte, nicht die nötige Sorgfalt bei der Auswahl des Dialyseverfahrens an den Tag gelegt zu haben.

    Dies ist natürlich reine Spekulation. Wir hatten so einen Fall noch nicht.

    Ic hwürde mir ersteinmal den entsprechenden Passus der DIMDI Statuten zukommen lassen und dann weiter sehen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    Um den Fall korrekt beurteilen zu können fehlen ein paar Angaben.
    Wenn ich davon ausgehe, daß der Patient chronischer Peritonealdialysepatient ist, der stationäre Aufenthalt nicht durch die Dialyse bedingt war, sondern eine andere akute Erkrankung vorliegt (z.B. Herzinsuffizienz, Pneumonie), der Fall also nicht in einer Dialyse-DRG landet, dann würde ich würde ich so argumentieren:
    Die bisherige Behandlungsform der Peritonealdialyse wurde fortgeführt, aufgrund bestimmter medizinisch begründbarer Umstände war diese Therapie als Akutbehandlung unzureichend (z.B. Lungenödem) und es mußte die Dialysebehandlung intensiviert werden, hier wurde dann die Hämodialyse gewählt.
    In den Vereinbarungen zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (FPV2005) findet sich kein Hinweis über maximal pro Tag abrechenbare Zusatzentgelte.
    Können Sie ihr Vorgehen medizinisch begründen, dann würde ich den Kontakt mit dem MDK nicht scheuen.

    N. Bröker