Hallo Forum,
Beim QB nach § 137 wird die Top 10 der OPS-Codes aufgeführt. Verwendet man die Fachabteilung liegend, können Dienstleister wie eine Dialyse nicht oder nur diskrepant zur Selbstdarstellung im Abschnitt B dargestellt werden.
Verwendet man die erbringende Fachabteilung, werden etwa radiologische oder interdisziplinär Intensivmedizinische, transfusionsmedizinische oder anästhesiologische Leistungen gar nicht mehr dargestellt.
Ich würde mich über Anregungen aus dem Forum freuen, wie in anderen Häusern vorgegangen wird.
(Anfrage an die KG habe ich ebenfalls losgeschickt)
Gruß :d_gutefrage:
merguet