Sehr geehrter Herr K...,
sehr geehrter Herr Schmitt,
sehr geehrter Herr Lückert,
sehr geehrter Herr Simon,
bei dem Basisfallwert von 2.766,45 € handelt es sich um den durchschnittlich vereinbarten Basisfallwert 2004 von 1.344 Krankenhäusern in West-Deutschland. Basis dieses gewichteten Mittelwertes (ohne Auslgieche) sind die medizinisch leistungsgerechten Budgets im zweiten Jahr der Budgetneutralitätsphase. Der rechentechnische Wert des InEK stellt einen Durchschnittswert 2004 der Kalkulationskrankenhäuser mit einem hohen Anteil an Krankenhäusern der Maximalversorgung dar, also keine Basis für eine qualifizierte Hochrechnung.
Der Katalogeffekt 2005 : 2004 hat in der Tat die aufgezeigten Liquiditätsprobleme zur Folge. Aus diesem Grunde haben wir die Krankenhäuser in unserem Verhandlungsbezirk zu frühzeitigen Entgeltverhandlungen aufgefordert. Im Gegensatz zu 2004 werden die Kostenträger in unserer Region das viermonatige Testen des Kataloges nicht mehr tolerieren, so dass schon im Hinblick auf § 15 Abs. 2 KHEntgG (endgültige Kappung des Basisfallwertes bei Verschulden des Krankenhauses) die Krankenhäuser an zeitnahen Verhandlungen interessiert sein müssten. Alsdann würde auch krankenhausindividuell der Katalogeffekt festgestellt und berücksichtigt. Angesichts der Tatsache, dass wir seit dem 13.1.2005 verhandeln, bin ich sehr optimistisch, dass die Entgeltvereinbarungen acht Wochen nach der Festsetzung des L-BFW durch die Schiedsstelle bzw. durch RV des BMGS abgeschlossen werden können.
Leider sind die Krankenhausgesellschaften beim L-BFW an einer Verhandlungslösung nicht interessiert (kein Vorstandsmitglied möchte die Verantwortung für ein Verhandlungsergebnis übernehmen), so dass wir bundesweit mit der Interimslösung (vorläufige Festsetzung durch RV des BMGS)leben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Neumann