InEK: "Casemix sinkt um ca: 5%" wegen Änderung der Bezugsgröße

  • Sehr geehrter Herr K...,
    sehr geehrter Herr Schmitt,
    sehr geehrter Herr Lückert,
    sehr geehrter Herr Simon,

    bei dem Basisfallwert von 2.766,45 € handelt es sich um den durchschnittlich vereinbarten Basisfallwert 2004 von 1.344 Krankenhäusern in West-Deutschland. Basis dieses gewichteten Mittelwertes (ohne Auslgieche) sind die medizinisch leistungsgerechten Budgets im zweiten Jahr der Budgetneutralitätsphase. Der rechentechnische Wert des InEK stellt einen Durchschnittswert 2004 der Kalkulationskrankenhäuser mit einem hohen Anteil an Krankenhäusern der Maximalversorgung dar, also keine Basis für eine qualifizierte Hochrechnung.

    Der Katalogeffekt 2005 : 2004 hat in der Tat die aufgezeigten Liquiditätsprobleme zur Folge. Aus diesem Grunde haben wir die Krankenhäuser in unserem Verhandlungsbezirk zu frühzeitigen Entgeltverhandlungen aufgefordert. Im Gegensatz zu 2004 werden die Kostenträger in unserer Region das viermonatige Testen des Kataloges nicht mehr tolerieren, so dass schon im Hinblick auf § 15 Abs. 2 KHEntgG (endgültige Kappung des Basisfallwertes bei Verschulden des Krankenhauses) die Krankenhäuser an zeitnahen Verhandlungen interessiert sein müssten. Alsdann würde auch krankenhausindividuell der Katalogeffekt festgestellt und berücksichtigt. Angesichts der Tatsache, dass wir seit dem 13.1.2005 verhandeln, bin ich sehr optimistisch, dass die Entgeltvereinbarungen acht Wochen nach der Festsetzung des L-BFW durch die Schiedsstelle bzw. durch RV des BMGS abgeschlossen werden können.

    Leider sind die Krankenhausgesellschaften beim L-BFW an einer Verhandlungslösung nicht interessiert (kein Vorstandsmitglied möchte die Verantwortung für ein Verhandlungsergebnis übernehmen), so dass wir bundesweit mit der Interimslösung (vorläufige Festsetzung durch RV des BMGS)leben müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Guten Morgen Herr Neumann,

    mir ist die von Ihnen skizziert Rechenweise noch nicht ganz einleuchtend.

    Ich verstehe es so: Sie haben von 1.344 Krankenhäusern in West-Deutschland die jahresdurchschnittliche Base-Rate ohne Ausgleiche genommen und aufaddiert und dann durch 1.344 dividiert ! ?

    Habe ich das richtig verstanden.....?


    Mein Rechenweg wäre folgender:

    Alle Budgets (ohne Ausgleiche) der 1.344 KHs dividiert
    durch die Summe aller Bewertungsrelationen
    = durchschnittliche Basisfallwert dieser Häuser


    Die von Ihnen ermittelte Base-Rate von rund 2.766 Euro bezieht sich auf die Vereinbarungen des Jahres 2004. Auf Grund der Änderung der Bezugsgröße (die vom IneK genannten 5%) müßte im Umkehrschluss die von Ihnen ermittelte durchschnittliche Base-Rate um 5% steigen (auf den rund 2.900 Euro) ! Wenn wir alle weiteren Einflussfaktoren mal aussen vor lassen.

    Ich freue mich auf weitere Diskussionen.


    Herzliche Grüße aus dem kalten Norden

    MSimon
    :sonne: :sonne:

  • Guten Morgen Herr Simon,

    der von Ihnen vorgeschlagene alternative Rechenweg ist der gewichtetet Mittelwert und diese Methode hat auch Herr Neumann bei der Ermittlung seines Wertes verwendet.

    Viel interessanter find ich jedoch die Höhe von 2766€, wo doch in der Vergangenheit immer ein Wert von 2000€-2500€ von der Krankenkassenseite ermittelt wurde.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Hallo Herr Neumann,

    mich würde die Art der Wichtung bei der Ermittlung des lw BFW interessieren. Der durchschnittlich vereinbarte Basisfallwert der KH 2004 stellt keine Wichtung dar. Hier müßte eigentlich eine Fallwichtung stattfinden und das mit Daten aus 2004. Wie kann man das so schnell hinbekommen?

    Das Argument, dass der rechnerische BFW des InEK deshalb so hoch liegt, da viele Unis teilnahmen, will mir nicht einleuchten. Schaut man sich einmal Kostenkurven an, so gibt es fast ausschließlich linksschiefe Kostenverteilungskurven (im letzten Jahr sogar dreigipflig in der B42, was statistisch hochinteressant ist) mit Abschneiden des Hochkostenbereiches zugunsten eines verzerrt ermittelten \"Niederkosten\"-Mittelwertes durch die Inlierregelung. Dass darüberhinaus die Zuschläge für die obere Grenzverweildauer (die sich wieder auf die Inliervergütung beziehen) 2004 zu nicht sachgerechten Entgelten führten, kann man dem aktuellen Abschlußbericht des InEKs entnehmen. Geblieben aber ist die Errechnung eines arithmetischen Mittelwertes, der eben nicht den mittleren Verteilungswert darstellt, weder im Inlier- noch im Gesamtbereich. Dafür sorgen die Grenzen der UGVD und OGVD, die absolut pauschal in jeder DRG-Kalkulation angewendet werden. In Australien ist das nicht so.

    Trotzdem kam beim InEK ein über die Jahre erstaunlich stabiler, aber relativ hoher rechnerischer BFW heraus. Und das hat mit den Unis wenig zu tun (zum Leidwesen der Unis). Siehe Gutachten von Herrn Röder, der für die Universitäten berechnet hat, dass diese vielfach mit Überschreitungen der oberen Grenzverweildauer zu tun hatten. Damit aber waren diese Fälle gar nicht in der Kalkulation der BWR der einzelnen DRG erfasst worden.
    Es bleibt mir deshalb ein Rätsel, wie durchschnittliche landesweite BFW zustande kommen sollen, die stark von diesem rechnerischen BFW des InEK abweichen.

    Mir scheint dieser rechnerische BFW des InEK immer noch näher an der Wahrheit zu liegen.

    Wie ist Ihre Ansicht dazu? Das wird sicher viele interessieren.

    Mit herzlichen Grüßen aus der Winterwelt um Bad Wildungen

    B. Domurath

  • Sehr geehrter Herr Simon,
    sehr geehrter Her Huth,
    sehr geehrter Herr Domurath,

    wenn ich von einem gewichteten Basisfallfallwert West-Deutschland spreche, dann ist dieser nach folgender Formel ermittelt worden:
    Erlösbudgets (ohne Ausgleiche) der 1.344 KH dividiert durch die Summe der Bewertungsrelationen = gewichtete Basisfallwert (o.A.). Dieser Wert wird in unserer Datenbank täglich aktualisiert. Wer mich kennt, weiß dass ich immer mit aktuellen und realistische Zahlen arbeite. Aus diesem Grunde habe ich noch nie mit L-BFW von 2.000 bis 2.500 € jongliert; diese Bandbreite ist genauso falsch, wie die derzeitigen Forderungen der Krankenhausseite mit Werten zwischen 3.000 und 3.500 €. In meinen Vortragsfolien komme ich bei einem gewichteten BFW 2004 von 2.700 € auf einen L-BFW 2005 von 2.590,46 € (bei \"fünf Unbekannten\", z.B. Mitaufnahme einer Begleitperson, Leistungsverlagerungen ...).

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die InEK-Bezugsgröße durch die \"üppigen\" Basisfallwerte der Krankenhäuser der Maximalversorgung und durch die um 23 % höheren BR der Langlieger - negativ und positiv - geprägt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Guten Tag Herr Neumann,

    das ich die Ermittlungsweise Ihres Basisfallwertes für richtig halte, habe ich in meinem vorherigen Post bereits geschrieben.

    Die von mir in die Runde gebrachte Bandbreite von 2000€-2500€ für einen bundesweiten Basifallwert wurde auf dem 2. und 3. Nationalen DRG-Forum von Seiten der Krankenkasse in Ihren Vorträgen erwähnt, Redner hierzu waren unter anderem Herr Dr. Leber, Herr Gerdelmann und weitere.

    Sollte der Eindruck entstanden sein, das Sie, Herr Neumann, diese Bandbreite ermittelt oder verwendet haben, möchte ich mich hierfür entschuldigen.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Liebe Mitglieder,

    dank der vielen Beiträge zu meiner Fragestellung, sehe ich meine Meinung eher bestätigt. Wir haben unseren hausindividuellen \"Katalogeffekt\" bereits ermittelt.
    Ich wage sehr zu bezweifeln, dass auf landesebene die Anpassung der Basisfallpreise für die Krankenhäuser im positiven Sinne erfolgt, indem die Abschläge der Bewertungsrelationen = Zuschläge auf Landesebene bedeuten.
    Ich denke auch nicht, das in den hausindividuellen Budgetverhandlungen, die Kassenseite die negativen Effekte dieser Abschmelzung durch zusätzliche Finanzierungen egalisiert. Dann könnte man ja gleich im Berechnungsschema (B2) eine offizielle zusätzliche Position für diesen Effektausgleich einfügen - dann hätten die KH auch die erhoffte Liquiditätssicherheit.
    Werden die Kassen nicht eher behaupten, die Abschläge in der Bewertungsrelation resultiert aus den aus der Kalkulation genommenen \"Zusatzentgelten\" - immerhin steht das ja auch so im Abschlußbericht des IneK ?

    Übrigens.. das mit dem schnellen verhandeln hat ja auch negative Auswirkungen. Dort wo der Basisfallpreis sinkt, sinkt auch die Liquidität. Und...wie würden Sie verhandeln, ohne Landesbasisfallpreis?

    MfG P. Koske

  • Liebe Forumsmitglieder,
    meiner Meinung nach werden beim Vergleich des InEK-Wertes und den zu vereinbarenden Basisfallwerten Äpfel mit Birnen verglichen. Der Ø-Wert den das InEK ermittelt hat, wurde auf Basis der Ist-Kosten ermittelt. Der zu vereinbarende Basisfallwert wird jedoch auf Basis der Budgets errechnet. Da wir seit Jahren kein Selbstkostendeckungsprinzip mehr haben, liegen die beiden Werte mehr oder weniger weit auseinander.
    Gruß
    U.Janßen