InEK: "Casemix sinkt um ca: 5%" wegen Änderung der Bezugsgröße

  • Liebe Forummitglieder,

    das InEK hat aus methodischen Gründen die \"Bezugsgröße\" zur Kalkulation um 5,086% angehoben und muß deshalb im Gegenzug die Bewertungsrelation um ca. 5% absenken.

    Die Absenkung dürfte doch so ziemlich jedes Haus (wenn auch nicht in vollem Umfang) treffen. Jedes Haus erziehlt seine Erlöse durch Multipikation seines Basisfallpreises mit der Summe aller Bewertungsrelationen. ....Und genau diese wurde um ca. 5% abgesenkt.
    Das InEK hat seine Bezugsgröße (wie Basisfallpreis der KH) erhöht, um nicht den \"Erlös\" bzw. die Bewertung der DRG\'s insgesamt zu erhöhen wurde jedoch im Gegenzug die Bewertungsrelation gesenkt.

    Ich dachte bisher, diese Änderung der Bezugsgröße wäre in der Umsetzung für die KH neutral. Das ist aber keinesfalls so, oder können die KH einfach Ihre Basisfallpreise anheben und so der abgesenkten Bewertungsrelation anpassen? Wohl kaum!!!

    Wie sehen Sie diese \"Absenkung der Bwertungsrelation\" um ca. 5%?

    Grüße P. Koske

  • Hallo Herr Koske,

    laut § 4 Abs. 4 S. 3 KHEntgG sollen CM-Veränderungen, die auf Änderungen unter anderem der Fallpauschalen-Kataloge zurückzuführen sind, keine Budgetkonsequenz hervorrufen. Ich würde den Katalogeffekt hausindividuell ermitteln, auf den vereinbarten CM des Jahres 2004 anwenden und erst von diesem Punkt aus ggf. über Leistungsveränderungen verhandeln. Somit würde sich der Katalogeffekt (zumindest zunächst) nicht negativ auswirken.

    Schönes Wochenende.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Guten Morgen Herr Schmitt,

    Sie haben natürlich Recht bzgl. der gewollten Budgetneutralität. Diese umzusetzen ist Aufgabe auf Landesebene bei der Ermittlung des BFW.

    Was für das einzelne KH bleibt ist ein Liquiditätsverlust in der Zeit bis zum Inkrafttreten des um die technische Reaktion korrigierten BFW.

    Gruß

  • Guten Morgen RAGO!

    Ich kan Ihren Optimisus leider nicht teilen. Meine Erfahrungen führen mich eher zu dem Schluß, daß zumindest ein Teil der Absenkung an den Krankenhäusern hängen bleibt.

    Mir feundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Sehr geehrter Herr Killmer,

    Sie sollten optimistisch in die Zukunft schauen, da der Katalogeffekt 2005 : 2004 den L-BFW um mehr als 100 EURO erhöht (durch die zeitgleiche CM-Absenkung für die Kostenträger ausgabenneutral) und den krankenhausindividuellen BFW je nach Höhe der CM-Veränderung individuell verändert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Wie erklärt es sich dann aber, dass trotz des bundesweit kalkulierten durchschnittlichen Basisfallwertes von 2.974,89 € die landesweit diskutierten Basisfallwerte sich im Bereich 2500 - 2700 € bewegen? Ausser Berlin liegt keiner darüber! Diese Schieflage kann doch nur zu einer Katastrophe führen!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Sehr geehrter Herr Bartkowski,

    die Bezugsgröße von 2.974,89 € ist Basis der Kalkulation der Relativgewichte 2005 und basiert auf 148 Kalkulationskrankenhäusern. Die tatsächlich gewichtete Basisfallwerte 2004 im Westen betragen nach dem Stand von Freitag bei über 1.300 Krankenhäusern durchschnittlich 2.766,45 €.

    Der L-BFW 2005 ist mit dem gewichteten L-BFW 2004 nicht vergleichbar, weil der L-BFW 2004 um folgende Positionen vermindert bzw. erhöht wird:
    - Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen 2003 + 2004
    - Abschaffung des AiP (falls im Erlösbudget 2004 enthalten)
    - Mitaufnahme von Begleitpersonen
    - Veränderung des Erlösvolumens an Zusatz- und sonstigen Entgelten sowie NUB-Entgelten
    - Leistungsverlagerungen in den ambulanten Bereich
    - Person- und Sachkosten von Ausbildungsstätten
    - Mehraufwand für Ausbildungsvergütung
    - Kostendregression durch Einbeziehung der nicht budgetierten Krankenhausfälle 2004
    - Wirtschaftlichkeitsreserven
    - Kappungsbeträge nach § 4 Abs. 6 Satz 4 KHEntgG
    - Rightcoding-Effekte
    + Personal- und Sachkostentwicklung 2005
    + Katalogeffekt
    usw. usw. Übrigens die meisten Abzugspositionen führen zu Zuschlagsvergütungen. Angesichts dieser strukturellen Komponeten ist eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben. Von einer Katastrophe kann daher keine Rede sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Hallo RAGO,

    um eines klarzustellen: zwar ist auch die Selbstverwaltung auf Landesebene gefordert, den Katalogeffekt bei der Ermittlung des landesweiten Basisfallwerts zu berücksichtigen. Jedoch muss m. E. auch das einzelne Krankenhaus tätig werden und den individuell ermittelten Katalogeffekt in seine Verhandlungen einbringen.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Neumann,

    Zitat

    Die tatsächlich gewichtete Basisfallwerte 2004 im Westen betragen nach dem Stand von Freitag bei über 1.300 Krankenhäusern durchschnittlich 2.766,45 €.

    Würden Sie die Freundlichkeit haben, dem erstaunten Publikum zu erklären, wie Sie auf diesen Wert gekommen sind, wenn die besagten Häuser gar nicht kalkulieren?

    Was Sie meinen, ist vermutlich der durchschnittliche vereinbarte Basisfallwert, der mit Kosten bzw. der Realität nichts zu tun hat. Oder?

    Mit freundlichem Gruß

    K.

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, ob diese Veränderung wie in die Pflegesatzvereinbahrung eingeht, gibt es noch einen Pferdefuss.

    Bis zu den Pflegesatzvereinbahrungen 2005 werden die alten 2004er Basisraten mit den neuen Relativgewichten gezahlt. Nehmen wir mal euphemistisch an der Durchschnitt der deutschen Häuser hat zum 01.07.2005 eine Pflegesatzvereinbahrung. Bei ca. 50 Mrd. Euro Krankenhausgaben /Jahr macht das 25 Mrd fürs halbe Jahr, davon 5% ca. 1,25 Mrd die in ganz Deutschland den Krankenhäusern an Liquidität fehlen und den entsprechenden Zinsgewinn für die Kassen.

    Halte das für bedenklich...oder mache ich da einen Denkfehler?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    ich folge Ihrer Rechenweise. Allerdings gibt es noch einen weiteren Haken, der sich gut oder schlecht auswirken kann.

    Kommt es wirklich zu einer Ersatzvornahme des Landes-Basisfallwertes durch das BMGS, dann könnte dieses Szenario noch weiter an Dramatik gewinnen. Mir ist aus verschiedenen Bundesländern bekannt, dass es \"wohl zu keiner Einigung\" kommen wird. Das bedeutet dann Schiedsstelle. Und das wird zeitlich nicht von heute auf morgen etwas.

    Da steckt also eine Menge Risikopotential in der Luft.
    Für\'s erste gilt aber: Z.Zt. profitieren die Kassen von dem Case-Mix Rückgang.


    Trübe und kalte Grüße aus dem Norden

    MSimon
    :sonne: :sonne: :sterne: