Hallo Herr Scholz,
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Und rein rechtlich gesehen geht die wahrheitsgemäße Dokumentation und Verschlüsselung vor. Zum Verständnis des Systems sind die D001a bis D003a (Verantwortlichkeit des Arztes, Hauptdiagnose, Nebendiagnosen) und vielleicht ein oder zwei weitere Regeln m. E. völlig ausreichend.
Die Deutschen Kodierrichtlinien haben leider einige Eigenschaften, die die Situation etwas komplizierter machen. Sie sind:
- widersprüchlich
- unvollständig
- den meisten klinischen Kollegen nicht vollständig bekannt, und
- trotzdem gesetzlich seit 01/2002 verbindlich
Alle diese Eigenschaften werden den DKR noch lange erhalten bleiben. Sie können sie weder ignorieren noch wegdiskutieren. Es geht doch schon damit los, dass die Definition der Hauptdiagnose lt. D002a in vielen Fällen (Beispiel: Diabetes) durch spezielle KR in Frage gestellt wird (mit Auswirkung aufs Grouping, logisch). Ich meine, damit sollte man die kodierenden Kollegen nicht alleine lassen.
ZitatWas wollen Sie eigentlich validieren? Immer wenn Sie meinen, etwas besser zu wissen, als der kodierende Arzt, fragen Sie den, oder wie geht das praktisch?
Notfalls ja. Besser geht es, wenn man Zugriff auf die EPA mit Aufnahmebefunden, Untersuchungsbefunden, Arztbriefen und OP-Berichten hat. Damit klärt sich das Meiste, wenn man die Zeit hat, sich alles in Ruhe anzuschauen.
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Oder Sie vertrauen Ihren Ärzten nicht?
Ich vertraue den Ärzten vollkommen, will ihnen aber möglichst viel fachfremden Sch... vom Hals halten.
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..., eine gewisse Unschärfe toleriert das System.
...aber nicht der MDK :no:
Grüße
C.Lehmann
[ Dieser Beitrag wurde von clehmann am 08.04.2002 editiert. ]