Kodierung Leberbettnaht bei Cholezystektomie

  • Moin Herr Schaffert, moin Herr Bartkowski.

    1. Uns allen ist klar, daß es keine klare Grenze zwischen \"schwieriger Operation\" und \"intraoperativer Komplikation\" gibt. Aber bei der von Herrn Schaffert geschilderten Sachlage \"... war die Blutung offensichtlich so relevant, dass postoperativ EK\'s verabreicht wurden...\" fällt es mir leicht, eine \"intraoperative Organverletzung\" (T81.2), alternativ*) eine \"Blutung als Komplikation eines Eingriffs\" (T81.0), jeweils in Kombination mit \"akuter Blutungsanämie\" (D62) zu kodieren.

    *) Welche Kodierregel schließt eigentlich aus, beides zu kodieren?


    2. Unter der Prämisse, daß wir es hier nicht mit einer \"schwierigen Operation\", sondern mit einer \"intraoperativen Komplikation\" zu tun haben, erscheint mir für die Prozedur die Kodierung von
    5-505.0 (Naht und blutstillende Umstechung der Leber nach Verletzung)
    angemessen.

    An Ihrer Meinung bin ich interessiert.

    Schöne Grüße

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Bartkowski!

    Es freut mich, Herr Bartkowski, dass Sie (sozusagen als Fachgesellschaft) so deutlich die Verantwortung für den OPS in seiner jetzigen Form übernehmen. Wie Sie wissen werden, ist ja nicht unbedingt jeder Anwender vom OPS 2005 begeistert, wie beispielsweise die Diskussionen hier im Forum um die Intensivmedizinische Komplexbehandlung zeigen.

    Zurück zu unserem Fall:

    Wie Sie in einem Beitrag zu dieser Diskussion sehen können, beschäftigen solche Fragen ja durchaus auch die Gerichte.

    Und in diesem Zusammenhang ist es eine Sache, ob ich persönlich die Leberbettnaht kodieren würde, oder nicht (Ich denke, was das betrifft, können wir sogar weitgehend von einem Konsens ausgehen).

    Eine ganz andere Frage (die sich die Gutachter des MDK leider viel zu selten stellen) ist, ob dies ausreicht, einem anderen diese Kodierung zu verbieten. Dabei unterstelle ich einmal, dass die Kodierung erfolgte, weil der Operateur diesen Code für die beste Beschreibung dessen hielt, was er über eine für ihn \"normale\" CHE hinaus durchgeführt hat.

    Rein formal betrachtet beschreibt der Code 5-505.0 Rekonstruktion der Leber: Naht und blutstillende Umstechung (nach Verletzung) auch genau dies. Seine Verwendung ist nicht durch Exclusiva eingeschränkt und eine iatrogene Ursache nicht ausgeschlossen, da lt. Hinweisen im OPS in runden Klammern ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen stehen, die vorliegen können, aber nicht müssen. Zudem wird im OPS ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass \"und\" auch \"oder\" heißen kann. Daher ist auch eine alleinige blutstillende Umstechung zur Angabe des Codes ausreichend.

    Unabhängig davon, ob ich diesen Code im vorliegenden Fall verwenden würde, halte ich es für problematisch, wenn ohne eindeutig nachvollziehbare Kodierregel und auch in der Fachwelt (als solche sehe ich das Forum durchaus an) unterschiedlichen Ansichten dazu, jemandem die Verwendung des Codes verboten wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen, insbesondere Herr Schaffert,
    die Verantwortung für den OPS in seiner derzeitigen Form übernehmen weder ich noch die DGCH, obwohl beide seit nunmehr über 10 Jahren an der Entwicklung beteiligt waren. Im Bereich der Allgemeinchirurgie haben wir allerdings meines Erachtens einen Stand erreicht, mit dem es sich leben lässt. Selbst für problematische Themen wie Vakuumversiegelung haben wir in Kooperation mit anderen FG tragfähige Lösungen umgesetzt.

    Was wir hier gerade diskutieren, ist die Interpretation von Klassifikationsmerkmalen, wobei nicht das und/oder-Problem relevant ist, sondern der Klammer-Begriff \"(nach Verletzung)\". Gemeint ist damit in erster Linie ein Unfallereignis mit Leberruptur. Im erweiterten Sinne kann man es auch für intraoperative Verletzungen gelten lassen, z.B. für einen Lebereinriß bei der Präparation der Gallenblase. Das regelrechte Herauspräparieren der Gallenblase bei einer Cholezystektomie ist klassifikatorisch jedoch keine Verletzung sondern eine Cholezystektomie und alle dafür notwendigen Schritte sind in dem Cholezystektomiekode enthalten.

    Ich habe weder das Recht noch die Absicht irgend jemandem zu verbieten, die Naht oder Umstechung dennoch zu kodieren. Nur wenn der Grouper auf diese Weise in eine wesentlich (!) höher vergütete DRG, z.B. H10Z statt in eine Cholezystektomie-DRG triggert, sind Konflikte vorprogrammiert. Die zu erwartenden Beanstandungen halte ich auch für berechtigt und bin überzeugt, dass auch Schieds- und Sozialgerichte letztendlich in diesem Sinne entscheiden würden. Daher empfehlen wir den chirurgischen Kollegen, in der beschriebenen Weise zu kodieren. Es gibt genügend andere, erfolgversprechendere Tätigkeitsfelder für gerichtliche Auseinandersetzungen.

    Weiterhin frohes Schaffen !

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Schönen guten Tag Herr Bartkowski!

    Zitat

    Original von Bartkowski:
    Gemeint ist damit in erster Linie ein Unfallereignis mit Leberruptur.


    Woher wissen Sie das? Bzw. woher soll das der kodierende Operateur wissen, der nun nicht an der Erstellung des OPS beteiligt war?

    Und außerdem sind da nach wie vor die formalen Hinweise in OPS und DKR, in denen es heißt:

    Zitat

    Hinweise für die Benutzung des OPS (Seite xvii)
    Runde Klammern \" ( ) \"
    Runde Klammern enthalten ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen zu einer Prozedurenangabe. Diese Angaben können vorliegen, aber auch fehlen, ohne daß die Verschlüsselung dadurch beeinflußt wird.

    Sie haben natürlich Recht, dass wir hier deshalb diskutieren, weil ein völlig anderen Erlös durch die Kodierung der Leberbettnaht herauskommt, aber meines Erachtens ist dies ein Systemfehler, nicht ein Fehler der Kodierung.

    In dem hier vorliegenden Fall muss ich für mich persönlich eine Entscheidung treffen und diese Diskussion selbstverständlich in meine Entscheidung mit einbeziehen. Wie man sehen kann, mache ich mir eine solche Entscheidung nicht ganz leicht. Einfacher wäre es gewesen, mich auf Ihre Aussage, die mir ja auch vom DIMDI als \"Antwort der Fachgesellschaft\" übermittelt wurde, zu beziehen. Aber ich finde, wir kommen in dem System nur weiter, wenn wir die Probleme auch offen diskutieren und kritisch hinterfragen.

    Ich wünsche Ihnen und allen anderen noch einen schönen Tag,

  • P.S.:

    Der Unterschied im Erlös ist und bleibt für mich kein Argument. Auch bei Fallzusammenführungen oder Verlegungen kommt es in Einzelfällen aufgrund der formalen Kriterien zu inhaltlich nicht sachgerechten Abrechnungen, in der Regel zu Lasten des Krankenhauses. Daher betrachte ich auch diesen Fall zunächst einmal rein formal.

    Schönen Tag noch,

  • Codemann schrieb:
    ....eine Blutungskomplikation aus dem Leberbett muß ja nicht zwangsläufig mit Leberbettnaht versorgt werden, wie wärs mit kurzfristiger Kompression, Tabotamp, Tachokomp, Elektrokoag. oder ArgonBeamer?Und wie Soll das dann verschlüsselt werden.

    Meinung eines Nichtchirurgen: Ich möchte bei mir eine Blutung aus der
    Leberbett nicht bloß durch Kompressen oder Koagulation gestillt haben
    und nach paar Tagen doch wieder operiert werden wegen einer ernsthaften
    Blutung! Was sagen dazu gestandene Chirurgen?
    Ordu

  • Hallo Herr Ordu,

    speziell an der Leber bietet die Naht keine zusätzliche Sicherheit, da im weichen Lebergewebe jeder Stichkanal eine zusätzliche potentielle Blutungsquelle darstellt (außerdem Gefahr der Gallefistel...).
    Plasmakoagulation (Argonbeamer), Tabotamp... leisten meist bessere Dienste (wohlgemerkt bei Blutung aus dem Leberbett).

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • An alle im Forum
    An der Diskussion zu diesem Beitrag erkennt man den Wert dieses Forums.
    Man profitiert vom Lesen der Beiträge und vermeidet so den einen oder anderen Fehltritt(Fehlkodierung).
    Also ein Dank an alle Forumsteilnehmer und besonders an die \"Cracks\", die immer noch die Zeit finden, scheinbar einfache Fragen zu klären.
    codeman, lernt immer dazu.

  • Guten Morgen, Forum,

    ich bitte um Hilfe bei der korrekten OPS-Wahl.

    OP-Bericht:

    Präparation der Gallenblase aus dem Gallenblasenbett. Hier zeigt sich eine gedeckte Perforation der ehemaligen Cholecystitis ins Leberparenchym. Die adhärente Lebervene wird akzidentell eröffnet. Es kommt zu einer starken Parenchymblutung. Komplettieren der Resektion der Gallenblase und Elevation der Leber. Die frei liegende Lebervene wird mittels PDS 3/0 übernäht, zusätzlich wird eine Tamponade mittels Sangustop eingebracht, die ebenfalls mittels V-Loc 3/0 übernäht wird. Die Blutung kommt damit zum Stillstand.

    Kodiert wurde der OPS: 5-505.0.

    Übernäht wurde die Lebervene.... steht evtl. der OPS 5-388.9j als Alternative zur Debatte?

    Gruß,

    B. Schrader

  • Servus Gomer1,

    im OP-Bericht ist die Naht der Lebervene beschrieben. Dies geht m.E. über die im Cholecystektomie-Code mit inkludierten Leberbettnaht hinaus und kann mit 5-388.9j kodiert werden.

    Gruß.

  • Guten Morgen,

    mir kommt der OPS 5-505.0 sehr suspekt vor... ich würde diesen gänzlich streichen und durch 5.388.9j ersetzen.

    Gruß,

    B. Schrader