Moin Herr Schaffert, moin Herr Bartkowski.
1. Uns allen ist klar, daß es keine klare Grenze zwischen \"schwieriger Operation\" und \"intraoperativer Komplikation\" gibt. Aber bei der von Herrn Schaffert geschilderten Sachlage \"... war die Blutung offensichtlich so relevant, dass postoperativ EK\'s verabreicht wurden...\" fällt es mir leicht, eine \"intraoperative Organverletzung\" (T81.2), alternativ*) eine \"Blutung als Komplikation eines Eingriffs\" (T81.0), jeweils in Kombination mit \"akuter Blutungsanämie\" (D62) zu kodieren.
*) Welche Kodierregel schließt eigentlich aus, beides zu kodieren?
2. Unter der Prämisse, daß wir es hier nicht mit einer \"schwierigen Operation\", sondern mit einer \"intraoperativen Komplikation\" zu tun haben, erscheint mir für die Prozedur die Kodierung von
5-505.0 (Naht und blutstillende Umstechung der Leber nach Verletzung)
angemessen.
An Ihrer Meinung bin ich interessiert.
Schöne Grüße