- Offizieller Beitrag
Der Ambulanzbereich im Krankenhaus ist ein scheinbar undurchdringlicher Dschungel. Die immer wichtiger werdende Abrechnung ambulanter Fälle wurde von den Kliniken jahrelang vernachlässigt. Die Tarifwerke EBM (BMÄ (aus dem BMV - Bundesmantelvertrag) und E-GO (aus dem EKV - Arzt-Ersatzkassenvertrag) beide zurückzuführen auf das SGB V), GOÄ (zurückzuführen auf die Bundesärzteordnung, z.B. § 11 BÄO), UV-GOÄ, etc. stellen daher große Herausforderungen und große Lernbereiche für verantwortungsvolle Krankenhaus-Mitarbeiter dar. Ein Controlling in diesen Bereichen existiert so gut wie nie (= Diskussionspunkt). Bisweilen behelfen sich die Krankenhäuser mit der Externalisierung der ambulanten Abrechnung an Dienstleister, die vorgeben, mehr davon zu verstehen, resp. dies tatsächlich tun (Auch hier: Controlling = nicht existent). Als problematisch erscheint dabei zusätzlich, dass mittelfristig eine vollumfängliche Abhängigkeit von diesen Dienstleistern entsteht, was m.E. als äußerst gefährlich einzustufen ist. Haben Sie bemerkt, dass die PVSsen versuchen, den DRG-Markt mit Abrechnungs- und Kodierhilfen zu entern ? Aber, es fehlt Ihnem das Wissen darum, genauso wie den KH das Wissen um die Ambulanzbereiche. Damit dies nicht so bleibt, sollen hier i.R. eines Kenntnis-Transfers Wissenslücken aufgefüllt werden, um die unzweifelhaft bestehende Informations-Asymmetrie aufzulösen. Ja, das kann dauern, aber jede Reise beginnt bekanntermaßen mit dem ersten Schritt...
Und deswegen fange ich auch an:
1. Wissen Sie, wieviele ambulante Kontakte Sie in Ihrem Hause haben?
2. Wissen Sie, ob diese auch abgerechnet werden?
3. Wissen Sie, ob diese auch vollständig und korrekt abgerechnet werden?
4. Wissen Sie, welche Leistungen für diese ambulant behandelten Patienten erbracht wurden und was diese Leistungen kosteten?
5. Kennen Sie die zugehörigen Erlöse ?
6. Wissen Sie um die Anzahl der für Privatversicherte erbrachten Leistungen? Sind dies mehr, weniger oder genausoviele Leistungen bezogen auf einen ähnlich gelagerten gestzlich versicherten Patienten?
7. Ich hätte noch mehr Fragen, aber die können wir hier ja diskutieren.
Wissen Sie z.B., ob Ihr externer Dienstleister - nennen wir ihn fiktiv AIRP - das abrechnet, was Sie erbracht haben oder das, was Sie dokumentiert haben. Eine banale Frage. Aber mit Brisanz. Sie müssten es nur \"controllen\" können. Und das können Sie nicht. Um die Diskussion etwas in Gang zu bringen, behaupte ich daher, dass Sie das unter 1-6 genannte nicht wissen. Aber, wer weiß es?
Übrigens stellen meine Fragen kein Präjudiz für meinen Arbeitgeber dar. Das interessiert mich persönlich (nur, falls der ein oder andere daran gedacht haben sollte ;-)) )
Gruß
B. Sommerhäuser
P.S.: Schicken Sie Links und interessante Informationen zu diesem Thema gern an meine E-Mail-Adresse. Ich werde bei genügender Nachfrage einen eigenen Bereich einrichten... Und, wer hat so etwas schon ? Gute und / oder schlechte Nachahmer werden Sie in Kürze im Internet finden können... Falls Sie sie finden