Hallo liebe Abrechnungscracks,
habe in den letzten Tagen mit beträchtlichem Erkenntniszuwachs das Forum studiert - in einem wesentlichen Punkt bin ich allerdings noch genauso schlau wie zuvor:
Gibt es irgendwo eine vernünftige Definition bzw. Kriterienauflistung für teilstationäre Behandlung?
Hintergrund: Ich arbeite in einer schmerztherapeutischen Tagesklinik (also Abrechnung nach Tagessätzen) und bekomme laufend die allseits beliebten MDK-Anfragen bzgl. Notwendigkeit teilstationärer Behandlung (bei einigen Kassen habe ich Gutachtenquoten nahe 100%). Die Anfragen beziehen sich teilweise auf Teilnehmer an mehrwöchigen multimodalen Therapieprogrammen, teils aber auch auf eintägige Aufenthalte (z.B. für Eingangsuntersuchungen).
Gibt es irgendwo Richtlinien, ab wann die teilstationäre Abrechnung angemessen ist (z.B. Aufenthaltsdaur, Zahl der angewendeten Therapiemodule, Großgeräteeinsatz,...)? Würde mir das Leben sehr erleichtern...
in Hoffnung auf Erleuchtung
M.S.