Kriterien für teilstationäre Aufnahme?

  • Hallo liebe Abrechnungscracks,

    habe in den letzten Tagen mit beträchtlichem Erkenntniszuwachs das Forum studiert - in einem wesentlichen Punkt bin ich allerdings noch genauso schlau wie zuvor:

    Gibt es irgendwo eine vernünftige Definition bzw. Kriterienauflistung für teilstationäre Behandlung?

    Hintergrund: Ich arbeite in einer schmerztherapeutischen Tagesklinik (also Abrechnung nach Tagessätzen) und bekomme laufend die allseits beliebten MDK-Anfragen bzgl. Notwendigkeit teilstationärer Behandlung (bei einigen Kassen habe ich Gutachtenquoten nahe 100%). Die Anfragen beziehen sich teilweise auf Teilnehmer an mehrwöchigen multimodalen Therapieprogrammen, teils aber auch auf eintägige Aufenthalte (z.B. für Eingangsuntersuchungen).

    Gibt es irgendwo Richtlinien, ab wann die teilstationäre Abrechnung angemessen ist (z.B. Aufenthaltsdaur, Zahl der angewendeten Therapiemodule, Großgeräteeinsatz,...)? Würde mir das Leben sehr erleichtern...

    in Hoffnung auf Erleuchtung


    M.S.

  • Erstmal herzlich willkommen im Forum.
    Ihr Forums-Name \"MDK-Opfer\" spricht schon für eine frustierende administrativen Arbeit und einen nicht mehr \"sinnvollen\" Verwaltungsaufwand in der täglichen Arbeit. Eine Gutachtenquote von fast 100% ist entweder eine gezielte Schikane oder Sie haben ein Problem in der prinzipiellen Vereinbarung / Zulassung zur schmerztherapeutischen Tagesklinik.

    Haben Sie überhaupt noch Zeit für Ihre Patienten oder haben diese letztendlich dadurch einen großen Nachteil?
    Denke mir, daß eine schmerztherapeutische Tagesklink eine gezielte patientenorientierte Institution ist, die eine stationäre Behandlung vermeiden soll und somit auch kostenrelevant ist. WAS meint der MDK im Forum?
    MDK-Opfer, don´t worry, be happy -
    Viel Spaß im Forum,


    Th. Jeromin

  • Hallo Forum, Hallo MDK- Opfer,
    der hier praktizierte Prüfbedarf durch die KK ist (wie häufig :sterne: ) nicht nachvollziehbar. Die von Ihnen gewünschten Kriterien, die eine teilstationäre Abrechnung rechtfertigen, gibt es meines Wissens nicht. Es ist an keiner Stelle definiert was eine vollstationäre, teilstationäre Behandlung ist oder wann eine ambulante Abrechnung zu erfolgen hat. Ich wäre gespannt zu erfahren wie der für Sie zuständige MDK reagiert bzw. den Sachverhalt beurteilt. Normalerweise kann er nur den med. Aspekt einschätzen, dass heisst lediglich feststellen das die Behandlung fachgerecht und zeitgerecht erfolgte. Wie dann abzurechnen ist, muss die KK entscheiden. Entsprechende Verträge/ Vereinbarungen sind dem MDK in der Regel nicht bekannt.
    Die erhoffte Erleuchtung wird es hier wohl nicht geben.

    Gruss
    MeDiKus

  • Zitat


    Original von MeDiKus:

    der hier praktizierte Prüfbedarf durch die KK ist (wie häufig :sterne: ) nicht nachvollziehbar. ...

    Hallo MeDiKus,

    Ihre Einleitung finde ich etwas irritierend. Ich weiss ja nicht wie Ihre Zusammenarbeit mit den KK ist, aber unsere mit unserem MDK sehr gut und dazu gehört auch, dass ein MDK der KK mitteilt, wenn es auffällig ist, dass viele unnötige und überflüssige Anfragen gestellt werden, um Abhilfe zu schaffen. Ich glaube wir alle (Krhs, MDK und KK) haben genug Arbeit!

    @ MDK-Opfer

    Eine Anforderungsquote von fast 100% erscheint selbstverständlich als zu hoch. Wichtig wäre aber als ergänzende Information zu wissen, wie hoch denn die \"Trefferquote\" ist.

    Auch wir bekommen desöfteren Rückmeldungen seitens der Krhs., dass die KK zuviel Unterlagen anfordern. Sofern man dem Krhs dann aber die \"Trefferquote\" von Fehlkodierungen von den angeforderten Fällen mitteilt, fangen viele Krhs., die sich vorher beschwert haben, an auch bei sich selber den eigentlichen Fehler (nämlich die häufige Fehlkodierung) zu suchen.

    Ist doch auch irgendwie logisch, wenn ich bei 20 Fällen 20 Fehlkodierungen vorfinde, dass ich mir die nächsten 20 Fälle ganz besonders genau ansehe und im Zweifel die Unterlagen anfordere.
    Wenn ein Krhs. in der Regel richtig kodiert, wird man im Zweifel eher dazu neigen die Fälle durchzuwinken. Es ist halt ein ganz normaler Lerneffekt.

    Ich wünsche einen schönen Abend allerseits.

    Mr. Freundlich

  • Hallo allerseits,

    zunächst mal vielen Dank für die Antworten!

    Was die Prüfquote angeht: Nahe 100% sind es bei einigen bestimmten KKs, vornehmlich BKKs - da bekommt man schon den Eindruck, dass denen einfach das Wasser bis zum Hals steht...

    Bei einigen Kassen habe ich auch den Eindruck, dass z.B. *eintägige* teilstationäre Aufenthalte grundsätzlich an den MDK gehen (wir nehmen z.B. Patienten für unsere Eingangsuntersuchungen teilstationär auf, da es sich um einen ärztlichen und psychologischen Arbeitsaufwand von locker 4h handelt).

    Die Erfolgsquote der Beanstandungen ist glücklicherweise sehr gering: Seit einer Informationsveranstaltung für MDK-Gutachter wissen die nämlich, was bei uns läuft und entscheiden fast regelmässig in unserem Sinne (zumal die Jungs von den ständigen Kassenanfragen wohl genauso genervt sind wie wir).
    Lediglich einige weiter entfernte MDKs sind gelegentlich der Ansicht, dass wir in Wirklichkeit eine verkappte Reha-Einrichtung wären oder dass eine 4wöchige Therapie mit täglich 6 Behandlungsstunden auch ambulant durchführbar ist...

    Kodierqualität ist allerdings ein schwieriges Thema in der Schmerztherapie: Zum Glück momentan noch nicht existentiell, da wir derzeit noch von DRGs verschont sind - aber das wird sich ja wohl ändern.
    Das Problem besteht darin, dass es für die chronische Schmerzerkrankung keine wirklich passende ICD-10-Ziffer gibt: Die r52.2 hat nämlich so viele Ausschlusskriterien, dass sie für nahezu nichts verwendbar ist. Momentan sind Bestrebungen im Gange, die F62.8 umzudefinieren. Das momentan nötige Vorgehen mit Kombination etlicher mehr oder weniger aussagekräftiger somatischer und psychischer Diagnosen ist ziemlich unbefriedigend - aber das ist ein anderes Thema.

    Insgesamt kann ich mit der momentanen Situation also schon leben - aber vor allem für die Frage \"ist das jetzt gerechtfertigt, diesen Patienten teilstationär aufzunehmen bzw. abzurechen?\" wären genauere Kriterien natürlich sehr hilfreich. Wir haben nämlich auch eine Ambulanz, und da überschneidet sich naturgemäß vieles.
    Momentan halten wir die teilstationäre Aufnahme z.B. in den folgenden Fällen für gerechtfertigt:

    - Teilnahme an Gruppenprogramm (tägl. Aufenthaltsdauer 6-8h)
    - Eingangsuntersuchung (90 Minuten Arzt + 90 Minuten Psychologe + evtl. Diagnostik + Besprechung)
    - Arztkontakt + Großgeräteuntersuchung (z.B. NMRR, Szinti)
    - invasive Maßnahmen mit erhöhtem Aufwand + Überwachungsbedarf (z.B. PDA unter Röntgenkontrolle mit anschliessender Überwachung)
    - mehrstündige koordinierte Therapiemaßnahmen, z.B. ausf. Arztgerspräch + psychoteraeutisches Gespräch + Biofeedback-Sitzung.

    Die letzten beiden Fälle sind sicherlich die schwierigsten in der Abgrenzung - gibts Meinungen dazu?

    Sorry für das lange Posting - würde mich über weitere Meinungen freuen!

    Schönes Wochenende

    M.S.

  • Zitat


    Original von MDK-Opfer:

    zunächst mal vielen Dank für die Antworten!

    Was die Prüfquote angeht: Nahe 100% sind es bei einigen bestimmten KKs, vornehmlich BKKs - da bekommt man schon den Eindruck, dass denen einfach das Wasser bis zum Hals steht...

    Die Erfolgsquote der Beanstandungen ist glücklicherweise sehr gering: Seit einer Informationsveranstaltung für MDK-Gutachter wissen die nämlich, was bei uns läuft und entscheiden fast regelmässig in unserem Sinne (zumal die Jungs von den ständigen Kassenanfragen wohl genauso genervt sind wie wir).


    Hallo MDK-Opfer,

    Sofern es immer die gleichen SB der entsprechenden (B)KK sein sollten, so würde ich Ihnen empfehlen, mal telefonisch ein grundsätzliches Gespräch mit Hinweis auf die \"Trefferquote\" zu führen in der Hoffnung auf Besserung.

    Wenn dies schon versucht wurde, vielleicht sollten Sie den MDK, der ja laut Ihren Aussagen meistens zu Ihren Gunsten entscheidet, bitten, sich doch mal mit der entsprechenden (B)KK in Verbindung zu setzen, um ggf. unnötige Arbeit von Ihnen und vom MDK fernzuhalten.

    Wenn Sie natürlich die Anfragen von vielen verschiedenen (B)KK\'n bzw. die gleiche (B)KK aber immer von anderen Stellen haben, dann haben Sie ein Problem !

    In diesem Fall: Don\'t worry, be happy :f_troest:

    Ach ja, was mir gerade so auffällt, wieso eigentlich MDK-Opfer ??? Eigentlich kann der ja nix dafür und wird hier unschuldigerweise in ein negatives Licht gerückt. Ich glaube, der bekommt insgesamt schon genug ab.

    Also vielleicht sollten Sie sich doch im Alphabet zwei andere Anfangsbuchstaben (wie wär\'s mit dem 2. und dem 11. ???) für Ihren Namen aussuchen!

    Schönes Wochenende

    Mr. Freundlich

  • Zitat


    Original von MDK-Opfer:


    Gibt es irgendwo eine vernünftige Definition bzw. Kriterienauflistung für teilstationäre Behandlung?

    Da hätten Sie mal das Forum durchsuchen können. Da gibts schon eine Menge zu.
    Also es gibt da mehrere Quellen. Zum einen sind da die Landesverträge nach §112 SGB V (nach Bundesland einzusehen bei der AOK im Internet), zum anderen gibt es ein Urteil des BSG zu dem Thema (AZ B 3 KR 4/03 R), dortselbst auf der Webseite einzusehen.

    Und was den Nickname betrifft: Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass mit 50% Wahrscheinlichkeit auch \"Internes Organisationsopfer\" zutrifft.

    :biggrin:

    Nichts für ungut,

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie