AEP und der ambulante Katalog §115

  • Hallo NG,
    ich finde der AEP-Thread wird völlig zu
    Unrecht vernachlässigt.
    Das AEp-Verfahren hat mit kleinen
    Änderungen Übereinstimmung mit dem VLK
    (Verband der lt. KHSÄrtze und MDK), so daß
    einer Einführung nichts mehr im Wege
    steht. Die Verabschiedung des § 115
    sog. stationsersetzende Maßnahmen sprich
    ambulante Operationen steht unmittelbar
    befor. Der Vorschlag des BDC wird nach
    meinen Informationen nür geringfügig
    zurück genommen.(Kompromiss KBV/Votum DKG)
    Der unserem KHS offiziell, auf unser Haus
    nach OPS 301 zugeschnittene Katalog der
    stationsersetztenden MASSNAHMEN von einer
    großen Ersatzkasse in Grün läßt Schlimmes
    ahnen. Hernien, Rezidivhernien, Hallux,
    alle Meniskusop. usw alles ambulant. Oder
    eben nur in begründeten Fällen eine gleiche
    Argumentation wie der AEP Katalog maximal
    2 Tage stationär. Eine andere große Orts-
    krankenkasse läßt schon heute diese stationär
    erbrachten Leistungen per MDK prüfen, der genau
    mit den AEP Kriterien die Kostenübernahme ablehnt.
    Das ist eine wunderbare Zange : §115 und AEP
    mit der Aussicht auf DRG`s Für uns kleine
    Krankenhäuser ist das existenzbedrohend.

    Eine kombinierte ärztliche und ergänzende
    pflegerische Dokumentation über die Schwere
    der Erkrankung und die damit verbundenen
    Behinderungen,Schmerzen,Komplikationen,Risiken,
    Beobachtungsintensität usw.sids meiner Sicht
    der einzige Ausweg.
    Leider sprechen oft die mir vorliegenden eigenen
    Dokumentationen eine andere Sprache.
    Mit freundlichen Grüßen an die NG Gemeinde
    :smile:

    kmies

    Kurt Mies

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Mies, hallo AEP`ler,

    ich muß zugeben, daß vor dem Hintergrund der massiven (m. E. durchaus gerechtfertigten) Kritik an den ersten Veröffentlichungen von Dr. Sangha es um das AEP-Verfahren ziemlich ruhig geworden ist. Ich bin jedoch sicher, daß es sich nicht um eine Totenruhe handelt, sondern besagte Kritikpunkte Step-by-Step abgearbeitet werden, um ein überarbeitetes AEP-Modell vorzulegen, welches von den Fachgesellschaften vielleicht noch politisch (oder polemisch), indes nicht mehr inhaltlich angegriffen werden kann. In meinen Augen ist der deutlichste Hinweis darauf im Gesetzesentwurf des BMG (ab S. 10, Punkt 7) zu finden (erhältlich auf mydrg im Downloadbereich). Dort ist explizit formuliert, dass man sich von der Prüfung der Verweildauer (Ist dieser oder jener Tag gerechtfertigt gewesen ?) trennen will und nur noch auf "Ist die stationäre Aufnahme rechtens und notwendig gewesen ?" abstellen will. Mir - aus diversen Krankenhäusern vorliegende (anonymisierte) - Dokumentationen, sprechen die gleiche Sprache wie die Ihren... Das geht so nicht weiter. Wenn mir der Autohändler "um die Ecke" nicht detailliert nachweist, was er wann und warum gemacht hat, kriegt er sein Geld nicht. Dass die Krankenkassen den stationären Aufenthalt des dem Arzt anvertrauten Patienten / Kunden (ketzerisch gesprochen Patient = Auto) ähnlich sehen, entbehrt nicht einer gewissen Konsequenz in der heutigen Zeit. Ob gut, ob schlecht, dies zu beurteilen, steht mir nicht an. Ich bin jedoch sicher: AEP wird kommen.
    Und danke für Ihr Posting; So ist dieses Forum wieder um einen Beitrag reicher...
    Gruß
    B. Sommerhäuser