Intensivmedizinische+Neurologische Komplexbehandlung?

  • Hallo Forum !

    Folgende Fragen bezüglich der Kodierung von Komplexbehandlungen beschäftigen mich: Darf, oder sollte man sogar die intersivmedizinische und neurologische Komplexbehandlung in einem Aufenthalt zusammen kodieren? Muß ich die Frühmobilisation extra kodieren, wenn ich schon die neurologische Komplexbehandlung kodiert habe? Reicht es aus, wenn die nächste Neurochirurgie per Hubschrauber innerhalb einer halben Stunde erreichbar ist (bei Schlechtwetter wäre das z.T. nicht mehr gegeben), um die Voraussetzungen zum kodieren der neurologischen Komplexbehandlung zu erfüllen? Genügt es, wenn der Neurologe zwar nicht ständig im Haus, aber z.B. über Pieper erreichbar und innerhalb von ca. 15 min in der Klinik ist?

    mfG Findus

    MfG findus

  • Hallo,

    Sie dürfen die beiden Kodes kodieren, meiner Meinung nach. Sie müssen nur die Voraussetzungen dafür erfüllen. Für die neurol. Komplexbehandlung gilt: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit unter Leitung eines Neurologen bei 24h Arztpräsenz (Muss kein Neurologe sein, den Buchstaben nach. Aber wer entscheidet über die Notwendigkeit der Angiographie usw.) Inwieweit Sie die organisatorischen und medizinischen Bedingungen erfüllen, müssen Sie entscheiden. Ich bin immer für eine eher strenge Auslegung. Ein Neuro-Chirurg ist nicht gefordert.
    Die Kriterien sind unterschiedlich für beide Komplexbehandlungen.

    Ob Sie beide Komplexbehandlungen kodieren sollten, ist nicht genau zu sagen. Wenn es ohnehin um die Stabilisierung lebenswichtiger Funktionen geht, steht sicher beides im Vordergrund. In einer Spezialeinheit mit Intensivtherapie sehe ich keinen Grund, auf einen Kode in dieser Situation zu verzichten. Ob sich daraus eine bessere ökonomische Abbildung ergibt, wird erst die Kalkulation 2005 für das übernächste Jahr (2006) zeigen.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen