Hallo Forum !
Folgende Fragen bezüglich der Kodierung von Komplexbehandlungen beschäftigen mich: Darf, oder sollte man sogar die intersivmedizinische und neurologische Komplexbehandlung in einem Aufenthalt zusammen kodieren? Muß ich die Frühmobilisation extra kodieren, wenn ich schon die neurologische Komplexbehandlung kodiert habe? Reicht es aus, wenn die nächste Neurochirurgie per Hubschrauber innerhalb einer halben Stunde erreichbar ist (bei Schlechtwetter wäre das z.T. nicht mehr gegeben), um die Voraussetzungen zum kodieren der neurologischen Komplexbehandlung zu erfüllen? Genügt es, wenn der Neurologe zwar nicht ständig im Haus, aber z.B. über Pieper erreichbar und innerhalb von ca. 15 min in der Klinik ist?
mfG Findus