• Hallo Forum,
    wenn ein Pleuraerguss z.B. im Rahmen einer I50.-- diagnostiziert wird, dieser mehrfach kontrolliert wird, reicht - meiner Meinung nach - dieser Aufwand nicht mehr aus, um den Pleuraerguss als ND zu kodieren(Siehe KDR D003d, abnorme Befunde).
    Wird aber nun zusätzlich Lasix gegeben - im Rahmen der I50.-- un der Pleuraerguss im Grunde gleich mitbehandelt, müsste dieser dann dann doch auch wieder die ND-Definition erfüllen - gibt es da andere Meinungen?

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo,

    meiner Meinung nach müssen Sie den Pleuraerguss verschlüsseln.
    DKR 003d
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    · therapeutische Maßnahmen
    · diagnostische Maßnahmen
    · erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.\"

    Ich denke, dass Sie tatsächlich einen höheren Aufwand hatten. Welche diagnostischen Maßnahmen und in welchem Umfang und von wem müssen Sie entsprechend dokumentiert haben. Wenn Sie dann mit einer Klappe 2 Fliegen erschlagen, ist das kein Grund, es nicht zu kodieren. Nach Lasix haben Sie offensichtlich durch weitere Kontrollen festgestellt, dass keine Pleurapunktion erforderlich war. Na, schön!

    Die geschätzte Höhe des Aufwandes (nach dem Motto:\"..das reicht aber nicht, oder das reicht\") gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen, ist aber keine fruchtbringende Diskussion. Die DKR sind eindeutig. Nicht die Höhe des Aufwandes ist entscheidend, sondern der Aufwand an sich. Hier folgen die DKR rein medizinischen Überlegungen. Und das ist gut so.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Zitat


    Original von bdomurath:

    Die geschätzte Höhe des Aufwandes (nach dem Motto:\"..das reicht aber nicht, oder das reicht\") gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen, ist aber keine fruchtbringende Diskussion. Die DKR sind eindeutig. Nicht die Höhe des Aufwandes ist entscheidend, sondern der Aufwand an sich. Hier folgen die DKR rein medizinischen Überlegungen. Und das ist gut so.


    Hallo,
    mir ging es nicht um die Höhe des Aufwands, lediglich darum, dass ich nun 2 Diagnosen (I50.-- und *J91 )mit einem Medikament behandelt habe.
    Die Kontrolle des * J91 alleine hätte nicht mehr ausgereicht - so denke ich.
    Im Grunde haben Sie meine Zweifel ausgeräumt, vielen Dank für die Antwort.

    Gruß, B. Schrader

  • Hallo,
    auch wenn es schon ein paar Tage her ist, möchte ich dazu etwas fragen.Die J91 ist meiner Meinung nach nur bei einem malignen Pleuraerguß anzuwenden. Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass bei einer Linksherzinsuffizienz der Pleuraerguß (J90) nicht extra verschlüsselt werden darf. Es gibt ja gezielte Codierungen, die eine Pleuritis oder ein Ödem beinhalten wenn sie in Zusammenhang mit der Herzinsuffizienz stehen.
    Liege ich da total falsch?
    Viele Grüße
    M. Kunze

  • Hallo, Frau Kunze
    der maligne Pleuraerguß wird definitionsgemäß mit C78.2 kodiert - auch wenn er punktiert wird. Mir fällts auch schwer, es so zu nehemn.
    Gruß
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,
    ja stimmt, man darf in diesem Jahr nicht beide Codes benutzen. Aber meine Frage bezog sich eher auf die Herzinsuffizienz mit Pleuraerguß. Wenn der Erguß im Zusammenhang mit der Linksherzinsuff. steht, sollte man da nicht lieber nur einen Code aus I50.1- nehmen.
    Gruß
    M. Kunze

  • Die Mitbehandlung des Pleuraergusses im Rahmen einer Herzinsuff.
    mittels Diurese begründet nicht die Kodierung als ND.
    Anders wäre es, wenn eine Punktion des Pleuraergusses stattgefunden hätte. Dann kann der Pleuraerguss als ND kodiert werden.
    Oder mehrfache sonographiesche Kontrollen könnten event. auch die
    Kodierung als ND begründen.
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Oder mehrfache sonographiesche Kontrollen könnten event. auch die
    Kodierung als ND begründen.

    Nicht in 2005:

    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    danke für die Info. Dann habe ich das falsch verstanden. Wenn der Pleuraerguß in Zusammenhang mit der Herzinsuff. steht habe ich grundsätzlich nicht gesondert codiert. Wenn punktiert wird oder Lasixgabe erfolgte können also beide Codes genommen werden.
    Gruß
    M. Kunze

  • Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Die Mitbehandlung des Pleuraergusses im Rahmen einer Herzinsuff.
    mittels Diurese begründet nicht die Kodierung als ND.
    Gruß
    Ordu


    ... das sehe ich anders.
    KDR D003d Nebendiagnosen sagt aus:
    ... entweder gleichzeitig mit der HD besteht oder...
    Für Kodierzwecke müssen ND als Krankheiten interpretiert werden.... das irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

    1.) therapeutische Maßnahmen
    2.) diagnostische Maßnahmen
    3.) erhöhter Betreuungs- Pflege- und /oder Uberwachungsaufwand

    Die Aufzählungen betrachte ich im Sinne von oder nicht von und Verknüpfungen.


    Begründung für J91 mit I50.--

    a.) besteht gleichzeitig mit der HD
    b.) hat zwar keinen erhöhten Betreuungs- Pflege und / oder Überwachnungsaufwand aber eine therapeutische Maßnahme zur Folge - Lasix.
    Gruß
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    mit einem Diretikum behandeln Sie ja in erster Linie die Herzinsuff.
    bzw. Folgen der Herinsuff., um auch das Herz zu entlasten. Wenn nebenbei
    auch der Pleuraerguss zurückgeht, ist dies meiner Meinung nach kein
    Grund, um Pleuraerguss zu kodieren, ab 2005 definitiv nicht. Selbst
    mehrfache sonographische Kontrollen, die wesentlich mehr Aufwand bedeuten
    (Personaleinsatz !) als bloße Diuretikumgabe, begründet immer noch nicht
    die Kodierung des Pleuraergusses, wie dies von Herrn Selter eleganterweise
    in einem vorhergehenden Beitrag dargestellt wurde.
    Gruß
    Ordu