Dialysen über KfH - Wer kodiert?

  • Hallo Forumsteilnehmer,

    hier mal kurz eine Frage zum derzeitigen System der Leistungserfassung und Datenübermittlung.

    Bei uns im Haus werden die Dialysen vom KfH erbracht und abgerechnet. Nun kam aber von Seiten einer Krankenkasse die Forderung auf, dass (neuerdings ?) das Krankenhaus die OPS-Kodes für die Dialysen zu übermitteln hat.

    Um nun hier nicht einen unnötigen Dokumentationsaufwand zu betreiben, würde ich gern wissen, wie es in anderen Häusern gehandhabt wird.

    Wer kodiert die OPS-Schlüssel und gibt sie an die KK weiter (Kfh oder Krankenhaus)?
    Gibt es eine grundsätzliche (gestzliche) Regelung?

    Vielen Dank für Informationen.

    Christine Scheel
    Ärztin / MedizinControlling
    Städt. Klinikum Leipzig

    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

  • Liebe Frau Scheel,
    alle Untersuchungen, auch außerhalb des Hauses, besonders die Dialysen des KfH müssen notgedrungen von den Ärzten mitverschlüsselt werden (jawohl, jede Dialyse separat verschlüsselt), da das Krankenhaus diese Leistung auch bezahlen muss. die Weitergabe erfolgt patientenassoziiert durch das Krankenhaus

    Grüße Poschmann

  • Hallo Frau Scheel,

    unsere Ärzte codieren alle extern eingekauften Leistungen, die der OPS 301 erlaubt, da diese zum eine gruppierungsrelevant sein können, zum anderen wir diese Leistungen ja auch bezahlen müssen.

    Einen Gruß von der Saar

    Anna Verschaeren
    Ärtin/Med. Controlling
    Städtisches Klinikum Neunkirchen:rotate:

  • Liebe Forumsmittglieder,
    ich möchte diese Frage gern nochmals aufgreifen, denn ich meine da gibt es noch Unstimmigkeiten.
    Die Dialyse wird meines Wissens nach, nicht vom Krankenhaus beim KfH eingekauft, sondern die rechnen unabhängig vom stat. Aufendhalt mit den Krankenkassen ab, ähnlich wie es auch bei Zahnbehandlungen wärend des Aufendhaltes ist, oder?? Dann stellt sich aber schon die Frage, ob eine kodierung der Prozedur richtig und sinnvoll ist.
    Wenn Dialysen auch im DRG-System zusatzleistungen sind und nicht als Fallpauschale berechnet werden, wer bekommt dann den Zuschlag? Das Krankenhaus, das den Patienten garnicht dialysiert, oder rechnet das KfH ab wie bisher auch? Muß ich bei meinen Leistungsberechnungen alle Dialysepatienten rausnehmen, oder nur die, die speziell wegen der Dialyse stationär sind?

    Diesbezüglich sehe ich noch garnichts geklärt und würde mich freuen, näheres zu erfahren

    Gruß aus der sonnigen Pfalz,


    :boom: :boom: :boom:
    --
    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin

    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin