Abrechung Begleitpersonen

  • Hallo alle Beisamen!

    ES sind Fragen aufgetreten bzgl. der Abrechung von nicht behandlungsbedürftigen Begleitpersonen ab 2005 (45€/Tag).

    1. Kann/soll/muss man die Z76.3 (Gesunde Begleitperson einer kranken Person) beim Patient oder bei der Begleitperson selbst verschlüsseln?

    2. Stimmt es, dass nur jene Personen als Begleitperson gelten, die zu stillende Kinder haben oder Angehörige behinderter Personen sind (wobei dann ja irgendwo geklärt stehen müßte, was man unter Behinderung definiert, und dann wären ja alle Begleitpersonen von Ca-Patienten im Prä-oder Finalstadium in diesem Sinne keine mehr?)?

    Um möglichst schnelle und fundierte Antwort (wo steht was geschrieben) wäre ich sehr dankbar

    Herzliche Grüße vom Bodensee

  • Hallo Fischerin!

    Die Z76.3 wird beim Patienten verschlüsselt. Die Begleitperson wird meines Wissens nur über den Patienten geführt. Sie ist kein eigener Fall!

    Die o. g. Regelung wurde mir von der AOK bestätigt.

    Zum 2. Punkt weiß ich leider auch nicht mehr.

    Mit feundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo,

    wir hatten z. b. einen behinderten jungen Mann in stationärer Behandlung. Seine Mutter haben wir als Begleitperson aufgenommen. Da die Pflege sehr intensiv war, hat die Mutter den Pflegekräften viel abgenommen. Werden diese Pflegemaßnahmen dann noch mit für die Einstufung in die PPR genommen oder werden diese nicht dokumentiert, was ich nicht richtig finden würde?

    Freundliche Grüße von der Müllerin

  • Hallo Müllerin,

    es gibt eine Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der DKG vom 16.09.2004. Dort wird im § 1 Abs. 2 erläutert, dass der Krankenhausarzt über die medizinische Notwendigkeit entscheidet und diese in den Krankenunterlagen dokumentiert. Die Unterbringung hat in unmittelbarer Nähe des Patienten zu erfolgen.

    Wir nehmen Begleitpersonen als eigenen Fall auf und kodieren die Z76.3. Wir sehen hier keine Beschränkung auf Personen, die zu stillende Kinder haben bzw. Angehörige von Begleitpersonen sind.

    In Sachen PPR kann ich leider nicht helfen.

    Viele Grüße an den Bodensee
    Zymotic

  • Hallo Forum,

    das unangenehme an der Zuschlagsvereinbarung ist, dass sie weder eine Definition der \"medizinischen Notwendigkeit\" noch irgendwelche Regelungen zur Überprüfung der ärztlichen Entscheidung über die Mitaufnahme einer Begleitperson enthält.

    Da ich erst mal vermute, dass hier die Landesverträge gemäß $ 112 II Nr. 2 SGB V zumindest analog anwendbar sind, ist in diesem Gesamtzusammenhang wohl mit einigen Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern/MDK zu rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Hallo Forum,

    das Problem der nicht definierten \"medizinischen Notwendigkeit\" wurde auch in einem Vortrag von Prof. Roeder/Münster geschildert. Er berichtete, dass er sich mit den entsprechenden Chefärzten zusammengesetzt und eine eigene Definition erarbeitet hat, auf die bei Diskussion mit Kostenträgern/MDK verwiesen wird.
    Ich finde diesen Ansatz nicht schlecht und will auch in unserem Haus so vorgehen. Ob dies wirklich in Auseinandersetzungen hilfreich ist, bleibt abzuwarten; es ist jedoch ein Signal, dass das Haus sich mit dem Problem auseinander gesetzt hat und nicht \"wahllos\" irgendetwas abrechnen will.

    Grüße aus Köln (heute kein Regen, kurz vor Ausbruch des Ausnahmezustandes = Straßenkarneval :threemonkey:)
    Conny

  • Hallo Forum,

    finde Conny´s Aussage unterstützenswert.
    Ich denke, dass die Begründung bei Kindern, die gestillt werden oder die behindert sind, wohl eher selten angefragt wird.

    Bei anderen reicht aber der Vordruck \"Mitaufnahme war medizinisch notwendig\", wie er bisher in vielen Häusern existiert, meines Erachtens nicht aus. Da wäre ein \"Erläuterungsbogen\" nicht schlecht.

    Noch spannender finde ich übrigens die Überprüfung der \"räumlichen Nähe\" der Unterbringung. Es gibt viele sogenannte Mütterhotels, für die meiner Meinung nach der Zuschlag nicht gedacht ist.
    Bin jetzt schon gespannt, wie da die Rechtsprechung entscheidet.

    P.S.: Müllerin, ist die PPR nicht außer Kraft gesetzt? Messen Sie Ihren Pflegepersonalbedarf daran, oder am CMI, der aktuell für die einzelnen Stationen berechnet wird? Wenn ich den Gedanken weiterspinne, dass eine pflegende Angehörige auf die PPR wirken könnte, dann müsste sie doch eigentlich auch auf das Relativgewicht dieses Falles angerechnet werden, oder :d_zwinker:

  • Hallo,

    nach der Auskunft vom DIMDI ist die Z76.3 beim Patienten zu verschlüsseln.

    Wir werden uns ebenfalls eigenständig Kriterien mit den Chefärzten erarbeiten. Könnten uns die KRiterien in der Pädiatrie für die medizinisch notwendige Mitaufnahme z.B. so vorstellen:
    1. alle Kinder bis zum 3. Lebensjahr
    2. Kinder mit chronischen Erkrankungen
    3. Eltern müssen bezogen auf die Erkrankung eine Therapie/Versorgung erlernen.

    Achtung:
    Es handelt sich hier nicht um zusätzliche Erlöse. Es muss in der Budgetverhandlung eine Budgetausgliederung stattfinden. Mindererlöse sind nicht ausgleichsfähig.

    Da wir noch nicht wissen, wie der MDK mit der Überprüfung umgeht, wollen wir das sehr restriktiv handhaben.
    Angeblich soll der MDK die Auffassung vertreten, dass es fast keine medizinische Notwendigkeit bei der Mitaufnahme in der Pädiatrie aufgrund eines Lebensalters gibt.

    Vielleicht kann sich hier im Forum jemand vom MDK bzw. der KK dazu äußern.....

    Schöne Grüße
    aus Osnabrück

  • N´abend...
    keine Ahnung, wie die Direktive des MDK oder anderer KK ist...
    Unsere PKK prüft grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit der Begleitperson...

    Ein Maßstab ist das oben erwähnte:

    1. alle Kinder bis zum 3. Lebensjahr
    2. Kinder mit chronischen Erkrankungen
    3. Eltern müssen bezogen auf die Erkrankung eine Therapie/Versorgung erlernen.

    Doch beim Thema Begleitperson und medizinische Notwendigkeit ist sicher die Diskrepanz zwischen \"Argusauge\" und \"Fingerspitzengefühl\" nicht unerheblich.

    Denke, man wird irgendwann auf Erfahrungswerte bauen können.

    Bon

    :grouper:

  • Hallo,

    mir fehlt hier in der Diskussion die Erkenntnis, dass es bereits Erfahrungswerte zu diesem Thema gibt/geben muss!

    Dass Begleitpersonen mitaufgenommen werden, ist doch nicht wirklich neu. Bisher haben die Krankenhäuser die Definition selbst sehr streng gewählt, weil die Kosten nicht separat vergütet wurden.

    Warum verfährt man nicht weiter nach den bewährten Grundsätzen. Bei den Krankenkassen wird man damit sicherlich weniger Misstrauen erzeugen, als wenn man versucht das Rad neu zu erfinden und Fälle einschließt, bei denen in der Vergangenheit die Angehörigen auch nicht mit aufgenommen wurden...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo liebe BegleitpersonenKopfzerbrecher!

    Ich habe, um dem ganzen ein Ende zu bereiten mit der BWKG telefoniert. Der zuständige Herr sagte, dass die BWKG mit den Kassen einen Konsens bzgl. der Begleitpersonenregelung finden muss, wg. der Kalkulation des landesweiten Basisfallwertes. Allerdings ist bisher noch kein Konsens getroffen mit den Kassen getroffen worden, so dass er mir lediglich die Punkte, die die BWKG angsetzt hat, mitgeteilt hat.

    Als Begleitpersonen zählen:

    - Personen/Angehörige von Kindern im Stillalter.
    - Personen/Angehörige von Kindern mit Behinderung, die nur über die
    Eltern kommunizieren können.
    - Personen/Angehörige von Kindern mit Behinderung, die zur Unterstützung
    der Therapie notwendig sind.

    - Bei Personen/Angehörige von (Prä-)Finalen Patienten muß die Übernahme
    der Kosten für eine Begleitperson immer erst bei der Kasse erfragt
    werden.

    Ich hoffe hiermit allen diesbezüglich weitergeholfen zu haben. Wie und wo die Z76.3 kodiert werden muss habe ich immer noch nicht endgültig erfahren, aber ein Versuch wird es bringen.

    Allen ein schönes WE