Hallo alle Beisamen!
ES sind Fragen aufgetreten bzgl. der Abrechung von nicht behandlungsbedürftigen Begleitpersonen ab 2005 (45€/Tag).
1. Kann/soll/muss man die Z76.3 (Gesunde Begleitperson einer kranken Person) beim Patient oder bei der Begleitperson selbst verschlüsseln?
2. Stimmt es, dass nur jene Personen als Begleitperson gelten, die zu stillende Kinder haben oder Angehörige behinderter Personen sind (wobei dann ja irgendwo geklärt stehen müßte, was man unter Behinderung definiert, und dann wären ja alle Begleitpersonen von Ca-Patienten im Prä-oder Finalstadium in diesem Sinne keine mehr?)?
Um möglichst schnelle und fundierte Antwort (wo steht was geschrieben) wäre ich sehr dankbar
Herzliche Grüße vom Bodensee