• Hallo,
    habe da mal wieder eine geburtshilfliche Frage.
    Wird und wenn ja wie ein totgeborenes (nach erfolgloser Reanimation) Neugeborenes auch kodiert?
    Die logischiste HD: P95 Fetaltod, n.n.bez.
    führt nämlich in eine Fehler-DRG (961Z - falsche HD).
    Eine annähernd richtige DRG (P60A - Ng. verstorben ...) erreicht man aber nur mit HD: Z38.0 Einling, Geburt im Kh. , welche aber zu Lebendgeborene nach ihrem Geburtsort gehört, also nicht wirklich stimmt.
    Wird nun also der Aufwand für das Ng. mit der mütterlichen DRG abgedeckt oder fällt es einfach unter den Tisch oder gibt es dann keine Totgeborenen mehr?
    Vielen Dank für Hinweise. (Die KR haben mit auch nicht weitergeholfen)
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Morgen,

    nur so aus dem Bauch heraus: Ich denke nicht, dass ein totgeborenes Kind ein eigener DRG-Fall werden wird. Da bleibt wohl nur die Z37.1 zur Verschlüsselung bei der Mutter.
    Die DRG P60A NG verstorben <5 Tage bezieht sich mE nur auf primär lebendgeborene Kinder.

    Grüße
    Christian Jacobs

  • Guten Tag Frau Zierold,

    die DKR 1501a beschreibt die Definition von Lebend-, Totgeburt und Abort und in der DKR 1505a, Absatz 2. wird die Kodierung bei Totgeburt beschrieben:
    Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die Schwangerschaftsbeendigung anzugeben, wie z.B.
    O35.0 Betreuung der Mutter bei (V.a.) Fehlbildung des ZNS beim Feten
    Als Nebendiagnosen sind
    o60 Vorzeitige Entbindung
    o09.-! Schwangerschaftsdauer
    sowie
    z37.1! Totgeborener Einling zuzuweisen.

    Ein totgeborenes Kind stellt keinen eigenen Behandlungsfall dar.

    Mit freundlichem Gruß
    M. Zielmann