Fallzusammenführung bei 1-Tages-DRG

  • Hallo Forum,

    die Frage gab\'s vielleicht schon mal, aber trotz aller Bemühungen habe bisher keine Antwort finden können.
    Leitsätze für die Fallzusammenführung: \"Maßgeblich für die Fallzusammenführung ist die oGVD des ersten Falles\".

    Wie wird in Fällen verfahren, bei denen die erste DRG eine 1-Tages-DRG ist, für die ja keine oGVD definiert ist?
    Sollte ein solcher Fall wegen einer Komplikation kurzfristig wieder zur Aufnahme kommen (z.B. am nächsten oder am übernächsten Tag) wäre demnach eine Fallzusammenführung nicht erforderlich.

    1-Tages-DRGs könnten demnach nur dann zusammengeführt werden, wenn bei gleicher MDC der des nachfolgenden Falles ein Partionswechsel (konservativ/intermediär auf chirurgisch)innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahmedatum der ersten DRG stattgefunden hat, oder?

    Gruß aus Würzburg
    T.Menzel

  • Schönen guten Tag Herr Menzel!

    Ihre Aussage ist formal korrekt!

    Wenn es keine obere GVD gibt, können die Bedingungen des Abs. 1 und 3 des § 2 (K)FPV nicht erfüllt sein.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,