Guten Morgen Forum,
wir müssen in unserem KIS sogenannte Abrechnungsdiagnosen bei Fallzusammenführungen ermitteln. Und damit habe ich ein Problem bei folgendem Fall.
1. Aufenthalt: Pat. mit Gonarhrose kommt zur Tibiakopfumstellungsosteotomie in das KH. Aufgrund eines Kompartmentsyndrom wird der Pat. am OP-Tag verlegt. DRG = I13B (Jahr 2004). Innerhalb von 30 Tagen wird der Pat. wieder zurückverlegt.
2. Aufenthalt: Hauptdiagnose ist das Kompartmentsyndrom, als OP-Leistung wird die Meshgraftplastik codiert, die auf Konsil von einem anderen KH durchgeführt wurde.
Welches ist jetzt meine Hauptdiagnose für beide Fälle?
Mit freundlichen Grüßen
M. Uphoff