Rückverlegung, Fallzusammenführung und Hauptdiagnose

  • Guten Morgen Forum,

    wir müssen in unserem KIS sogenannte Abrechnungsdiagnosen bei Fallzusammenführungen ermitteln. Und damit habe ich ein Problem bei folgendem Fall.
    1. Aufenthalt: Pat. mit Gonarhrose kommt zur Tibiakopfumstellungsosteotomie in das KH. Aufgrund eines Kompartmentsyndrom wird der Pat. am OP-Tag verlegt. DRG = I13B (Jahr 2004). Innerhalb von 30 Tagen wird der Pat. wieder zurückverlegt.
    2. Aufenthalt: Hauptdiagnose ist das Kompartmentsyndrom, als OP-Leistung wird die Meshgraftplastik codiert, die auf Konsil von einem anderen KH durchgeführt wurde.
    Welches ist jetzt meine Hauptdiagnose für beide Fälle?

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

  • Schönen guten Tag Frau Uphoff!

    Der zusammengeführte Fall ist letztlich als ein Fall (mit \"Urlaubstagen\") zu betrachten. Folglich ist die Hauptdiagnose diejenige Diagnose, die den stationären Aufenthalt des Gesamtfalles veranlasst hat, und das ist wohl nach wie vor die Gonarthrose.

    Eine Änderung gegenüber der Hauptdiagnose des ersten Falles käme nur in Betracht, wenn sich in Bezug auf die Grunderkrankung neue Erkenntnisse ergeben haben (z.b. 1. Bauchschmerzen, nur Überwachung; 2. bei erneuter Aufnahme weiterführende Diagnostik --> Divertikulitis), nicht jedoch, wenn die zweite Aufnahme bzw. Rückverlegung wegen einer Komplikation erfolgte.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,