Hallo,
wann kodieren Sie eine Carotis-Stenose, die im Rahmen einer KHK oder z.B. bei AVK-Patienten nach Doppler festgestellt wird. Fraglich ist dabei für mich, ob die Doppler-Untersuchung an sich bereits "als Aufwand" genügt oder ob dann noch weitere Diagnostik oder Therapie betrieben werden muss, damit die Diagnose als Nebendiagnose entspr. DKR D003a kodiert werden darf. Reicht es als Aufwand aus, wenn z.B. ASS gegeben wird (für die KHK und für die Carotisstenose)? Wie wird das bei Ihnen gehandhabt?
Grüße aus Heidenheim
Christa Bernauer (Med.Doku)