Carotis-Stenose als Nebendiagnose

  • Hallo,

    wann kodieren Sie eine Carotis-Stenose, die im Rahmen einer KHK oder z.B. bei AVK-Patienten nach Doppler festgestellt wird. Fraglich ist dabei für mich, ob die Doppler-Untersuchung an sich bereits "als Aufwand" genügt oder ob dann noch weitere Diagnostik oder Therapie betrieben werden muss, damit die Diagnose als Nebendiagnose entspr. DKR D003a kodiert werden darf. Reicht es als Aufwand aus, wenn z.B. ASS gegeben wird (für die KHK und für die Carotisstenose)? Wie wird das bei Ihnen gehandhabt?

    Grüße aus Heidenheim
    Christa Bernauer (Med.Doku)

  • Hallo Frau Bernauer,

    da es (bisher) keinerlei Festlegungen bezüglich der Höhe des mit einer Diagnose verbundenen zusätzlichen Aufwandes gibt, ist m.E. JEDER zusätzliche Aufwand im Sinne von DKR D003a zu werten, auch wenn es sich "nur" um die zusätzliche Verabreichung einer einzigen Tablette handelt. Daß der Patient ASS nicht wegen seiner Carotisstenose bekommt, müßte der MDK dann erstmal beweisen.

    mfg

    mkaufhold

    Dresden:kangoo: :kangoo: :kangoo:

  • Hallo Frau Bernauer,

    ich kann da Herrn Kaufhold nur beipflichten. Jeder nachweisbare Mehraufwand macht eine Diagnose zur dokumentationspflichtigen Nebendiagose, solange die Kodierrichtlinien nichts anderes besagen. Hier wird in Zukunft die größte Reibungsfläche mit dem MDK liegen.

    Grüße aus Hamburg
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast