Grouper-Lizenzen laufen zum 30.6.02 aus?

  • Hallo Forum,

    ist das eine Zeitungsente? Link aus medinfoweb:

    http://kma-online.de/home_beitrag.asp?id=10200204029

    Zitat


    ...welche Überleitungs-Tabellen eigentlich zwischen der deutschen und der australischen Kodierung verbindlich sein werden und wann diese Mapping-Tabellen zur Verfügung stehen. Und schließlich: Wer ist eigentlich Inhaber von Lizenzen, um auf dem deutschen Markt Grouper zu verkaufen, die derzeit ja noch alle auf dem australischen AR-DRG 4.1-System beruhen? Denn alle derzeit bestehenden Grouper-Lizenzen laufen zum 30. Juni 2002 aus.

    Wie war das doch noch Ende 2000? Die deutsche SV erwirbt den australischen Grouperalgorithmus?

    http://www.g-drg.de/systemgrundlagen/drg_history.htm

    Zitat


    Im November 2000 wurde zwischen Deutschland und Australien ein Vertrag über die Nutzung des australischen DRG-System geschlossen. Mit der Anpassung und der Weiterentwicklung auf deutsche Verhältnisse werden aus den AR-DRG´s die German Diagnosis Related Groups (G-DRG).

    War etwa dieser Vertrag zeitlich befristet? Dann wird es aber jetzt Zeit, für die G-DRG!

    Bin gespannt, wann er da ist, der deutsche Grouper, wenn der australische wegfällt.

    Und übrigens, ich hab's ja nicht erfunden, jeder kann es lesen auf der Homepage unserer SV:

    http://www.g-drg.de/systemgrundlagen/drg_verent.htm#2

    Zitat


    6. Die Vertragspartner sind Inhaber der Rechte an dem für Deutschland erarbeiteten Patientenklassifikationssystem. Sie stellen die jeweils gültige Version des Patientenklassifikationssystems allen Krankenhäusern, Krankenkassen und Krankenversicherungen im Geltungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes kostenlos und gemeinfrei zur Verfügung.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Forum, hallo Herr Thieme,

    nachdem Herr Sommerhäuser sich bemüht, eine Lizenz zum Groupen zu erhalten, werde ich dies nicht auch noch machen. Wenn ich allerdings irgendwie behilflich sein kann, bin ich gerne bereit dazu.

    Die Geschichte mit den Lizenzen ist schon etwas merkwürdig. So wichtig die Def.-Hb. sind, irgendwie geht's ja wohl nicht ohne Software. Jetzt haben wir also die Version 0.9 der G-DRG. Als verschlüsselte PDF-Files und unter Copyright. Das ist irgendwie eine andere Strategie als früher.

    Vielleicht würden sich die Arztkollegen in den Krankenhäusern auch über eine funktionierende Software freuen... In pdf-Files nachschlagen ist nicht jedermanns Sache. Und wenn das mit der Lizensierung so ein Problem ist (waren das noch Zeiten, als die DKG jährlich unverschlüsselte FP- und SE-Kataloge zum Download angeboten hat: unverschlüsseltes DKG-Download (leider "nur" FP/SE)), werden wir vielleicht noch lange auf Software warten müssen und sie teuer bezahlen.

    Oder das Gegenteil ist der Fall. 3M oder SBG könnte auch die Arbeit machen und das InEK kauft das Produkt zum Sonderpreis ein und gibt es kostenfrei an die Krankenkassen und Krankenhäuser weiter.

    Wir werden sehen, wer das größte Geschäft trotz leerer Kassen macht. Der Patient wird es aushalten, und der Beitragszahler zahlt die Rechnung (auch wenn sich jedes Krankenhaus seinen Lieferanten selber aussuchen muss).

    Natürlich bin ich mir bewusst, dass der Hinweis auf Geld provozieren kann. Es geht mir auch nicht darum, irgendjemanden um den Lohn seiner Arbeit zu bringen. Niemand soll um den Lohn seiner Arbeit gebracht werden.

    Der Beitrags- und Steuerzahler, der das Ganze finanziert, nicht.

    Auch nicht die Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die in der Regel einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und für die abgelieferte Arbeitsleistung auch bezahlt werden wollen und die nicht, trotz steigender Belastung (mehr Patienten, aber weniger Geld, da dieses für notwendige Infrastruktur=EDV verplant wurde), Gehaltseinbußen hinnehmen oder ihrer Entlassung entgegensehen wollen.

    Der Firma 3M und SBG (und all den anderen) gönne ich selbstverständlich auch eine Bezahlung.

    Trotzdem halte ich die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Software für eine Möglichkeit, den geplanten Zeitrahmen einzuhalten und eine gewisse Chancengleichheit unter den Krankenhäusern herzustellen. Im Gegensatz zu Australien hätten wir hier in Deutschland auch die Möglichkeit, ganz andere Softwarefacetten von Anfang an in eine, sagen wir mal, "Basiskrankenhaussoftware" zu integrieren, z. B. intelligente Verschlüsselungshilfen oder bestimmte Datenschutzregeln.

    Wie machen es denn andere Länder, z. B. Österreich? "öffentliche Krankenhaussoftware" Modell Österreich Hier steht sogar der Quellcode im Internet.

    Wäre das nicht ein nachahmenswertes Beispiel?

    Eine Frage von Wettbewerb und Effizienz. Sicherlich keine leichte Entscheidung.

    Zum Schluss sollte eben für den Patienten (und Oma Krause) ein Vorteil herauskommen.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

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