Kodierung Pneu und Komplikation

  • Hallo Forum,
    darf zusätzlich zum Pneumothorax, der als Komplikation bei BS oder OP entsteht, eine T81... kodiert werden?
    Der MDK akzeptiert es nicht, da die Komplikation im der J95... bereits enthalten ist.

    Grüße
    Labi :erschreck:

  • Lieber Labi,

    das kann ich nicht nachvollziehen. Die J95.- Kodes sind ja keine Komplikationscodes im engeren Sinne. Respiratorische Insuffizienz nach Eingriffen tritt ja häufig auf und ist bei entsprechend Vorerkrankten Patienten absehbar. Sie beschreiben m.E. nach daher keine Komplikation, was ein Pneumothorax nach BS ja sicher ist.

    Die Regeln der DKR D002d zu diesem Thema betreffen nur die Wahl der Hauptdiagnose, nicht ob eine T80-88-Diagnose als Nebendiagnose zusätzlich möglich ist.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • danke für die Antwort, Herr Stern, J95.80 ist latrogener Pneumothorax, und zusätzlich dazu haben wir die T81.8 angegeben. Die Forderung des MDK. Entfernen der T81.8, da diese Diagnose in der J95.80 enthalten ist.
    T81.8 bedeutet Kompl nach med. Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert.
    Vielleicht können Sie jetzt mit meiner Frahe mehr anfangen .

    Viele Grüße

    Labi

  • Hallo,

    die ND J95.80 Iatrogener Pneumothorax würde ich schon als \"andernorts klassifiziert\" und damit als genauer als die T81.- einstufen. Was meint ihr eigentlich mit BS? Bronchoskopie? :d_gutefrage:

    fragt sich

    bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Lieber Labi,

    da sieht man wieder, wie beschränkt die Sichtweise wird, wenn man zuviel Fachspezifische (hier Intensivmedizinische) Fälle kodiert :a_augenruppel: . Hatte bei J95.- nur an die von mir häufig kodierten .1 und .2 gedacht, und die .80 übersehen :erschreck: .

    In diesem Falle würde ich die T81.8 sicherlich als unnötige Doppelkodierung ansehen, die durch die J95.80 ja näher klassifiziert ist.

    Und lieber bern, mit BS meinte ich Bronchoskopie.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von S.Stern:
    Die Regeln der DKR D002d zu diesem Thema betreffen nur die Wahl der Hauptdiagnose, nicht ob eine T80-88-Diagnose als Nebendiagnose zusätzlich möglich ist.

    Guten Morgen Herr Stern,

    dass die Regel unter HD aufgeführt ist, ist doch sehr unglücklich. Ich hatte das bereits mal telefonisch beim InEK angemerkt. Fakt ist: Die Kodierrichtlinie ist bei Nebendiagnosenkodierung (das betrifft ja nun auch die meisten Fälle mit Komplikationen) genauso anzuwenden.

    Ich hatte auch angemerkt, dass die aufgeführten Beispiele erweitert werden müssen. Nämlich um Fälle wo dargestellt wird, ob überhaupt es mal sein kann, dass man eine Mehrfachkodierung vornehmen muss (zusätzlich T-Kodes). Da hier die ND-Definition greift, müsste die zusätzliche Nennung durch einen zusätzlichen Ressourcenaufwand begründet werden. Wo kommt dies mal vor?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau