Herzinsuffizienz + DCMP

  • Guten Tag allen im Forum,
    wer könnte mir bei folgendem \"Problem\" helfen ?
    Pat. kommt stationär mit einer Herzinsuffizienz. Diese wird behandelt,
    und im Verlauf wird ein UKG durchgeführt wonach der Pat. eine DCMP
    hat. Ist jetzt die DCMP die HD ?
    Und kodiere ich bei Vorliegen einer CIHK immer die I 25.5 ischämische Kardiomyopathie ????
    Vielen Dank
    Pauli :rotwerd: :sterne:

  • Ja, wenn die dilatative CMP die wahrscheinlicshte Erklärung für die
    Herzinsuff. ist, ist diese die HD. In diesem Fall wird
    Herzinsuff. (z. B. ICD I50.ff) nicht zusätzlich
    kodiert.

    Ischämische Kardiomyopathie kodieren Sie nur dann,
    wenn dies auch möglichst nachweislich vorliegt,
    also nicht immer!
    Gruß
    Ordu

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Denke meine Frage passt hier her.

    Im vorliegenden Fall liegt bei dem Patienten eine schwere dilatative Kardiomyopathie vor. Diese ist für die Prognose und die therapeutische Planung entscheidend. Die medikamentöse Therapie besteht aus einem Betablocker, einem ACE-Hemmer, Diuretikum und Amiodaron. Zusätzlich wird eine engmaschige Flüssigkeitsbilanzierung durchgeführt.

    Kodiert haben wir dies mit I42.0 (dilatative Kardiomyopathie).

    Des Weiteren wurde kodiert die I50.01 - sekundäre Rechtsherinsuffizienz und die I50.12 - Linksherinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung.

    Der Prüfer der Knappschaft führt aus, dass bei der bestehenden Herzinsuffizienz die Durchführung einer Echokardiographie plausibel sei und die Kodierung mit I50.01 gerechtfertigt ist.
    Eine eigenständige Relevanz bzgl. der zusätzlich kodierten I42.0 sei jedoch nicht ersichtlich.


    Wie ist hierzu die Meinung des Forums?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    DKR D003i besagt, dass wenn therapeutische Maßnahmen auf mehrerer NDs ausgerichtet sind, alle NDs kodiert werden können.

    Zudem besagt sogar die SEG4 in Ihrer KDE 158, dass in der Nebendiagnosendefinition wird nicht gefordert wird, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss.

    Zudem siehe KDE 82, dort geht es ziemlich genau um so einen ähnlichen Fall, HD I50.01, ND I42.0

    Schöne Grüße

    Galaxius