Kodierung Demenz F03

  • Ich habe gerade mit einer GKV gesprochen, und es wurde mir gesagt das die F03 nur kodiet werden darf wenn sie mindestens 6 Monate vorbesteht oder ein Screening stattgefunden hat !
    Stimmt das ?

    Grüße aus der Domstadt
    :icd:

  • Hallo Herr Siegel,
    hat die GKV auch gesagt, wo das steht? Mir ist in dieser Richtung nichts bekannt, auch DIMDI + Handbuch geben nichts her.

    Gruß von Rhein und Mosel,

    Gruß von Rhein und Mosel... 8)

  • [c=#0048ff][/code]
    Es war eine Sacharbeiterin der IKK Westfalen.
    Sie hat sich mit ihrer Medizincontrollerin besprochen.
    Ich muß sagen ich bin auch erst einsteiger in diesem Gebiet !

    Gruß

    Carsten Siegel

  • Auch ein guter Ansatz zur Rechnungskürzung :d_zwinker: ,aber sollte man so ohne Quellenangabe nicht hinnehmen.

    Auch \"Medizincontrollerinnen\" einer KK sind nicht unfehlbar.

    Also: bei ausreichender Dokumentation (wovon ich ausgehe) sollten Sie hart bleiben.


    Gruß von Rhein und Mosel,

    Gruß von Rhein und Mosel... 8)

  • Hallo
    @Elu
    genau das ist es doch was die Schwierigkeiten macht. Was würden Sie den als ausreichende Dokumentation ansehen.

    Auch wenn die Demenz mindestens 6 Monate vorbestanden hat (wie zeige ich dies dem MDK?)) ist es noch kein Grund sie zu kodieren wenn sie nicht der DKR entspricht.

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    zunächst einmal kann ich nicht erkennen, warum hier ein Zeitraum von 6 Monaten genannt wird. Dies lässt sich nirgendwo nachlesen.

    Wenn die Demenz einen Ressourcenverbrauch auslöst (z.B. erhöhter Überwachungsbedarf), so darf dies m.E. auch kodiert werden. Wenn dem MDK dies aus der Dokumentation erkenntlich ist, sollte es keine Probleme geben.

    Sie haben natürlich recht, daß nur dann kodiert werden darf, wenn die Bedingungen nach D003d erfüllt sind.


    Gruß von Rhein und Mosel,

    Gruß von Rhein und Mosel... 8)

  • Das wäre mir ganz neu, was da die KK behauptet! Wenn dann,
    müsste ja so etwas auch in den DKR stehen. Bei Demenz sollte man
    auch möglichst die Ursache (Grunderkrankung) angeben, fals bekannt.
    Bei F03 ist anzunehmen, dass die Ursache nicht bekannt ist.
    In den Patientenakten muss jedoch aufgeführt werden, inwieweit
    die Demenz zu einem Mehraufwand (pflegerisch, organisatorisch etc..)
    geführt hat.
    Gr嫧
    Ordu

  • Hallo Herr Siegel, hallo liebes Forum,
    das mit der Demenz ist gar nicht so einfach!
    Die F03 als ND ist meines Erachtens eine Behelfsgroupierung , da die Zuordnung manchmal den Kollegen nicht ganz klar ist oder die Suchfunktion bei der Groupierung es als erstes angibt. :sterne:

    Ob Demenz vom Alzheimer Typ oder vaskuläre Demenz (G30.1oder F01.1) oder eine andere Demenz-ICD ist manchmal ohne weiterführende Diagnostik gar nicht möglich.
    Nach der Definition sollte ein Verlauf von 6 Monaten \"beobachtet\" werden!

    Hier spielt ein Mild Cognetive Impairment (F06.7) eine wichtige Rolle.
    Im KH ist eine Demenzerkrankung eine Diagnose , die nach KDR D003d nachvollziehbar ist !!!!
    Hierbei ist die Zeitdauer unrelevant,da eine Erstdiagnose nunmal Erstdiagnose ist.
    Sie ist auf jeden Fall pflegerisch und diagnostisch mit Mehraufwand verbunden.
    Doch gerade die leichtgradigen Störungen sollten mittels Austestung z. B. Demtec -Test oder ADAS-Kog gesichert werden.
    Als erste Untersuchung wird der MMST (Minimetal State Test) hier als Test notwendig und ist auch im ICD Katalog beschrieben. Hier kommen auch die U50.- ICD´s zur Verschlüsselung zur Geltung.
    Also was macht die Dokumentation?

    Schönen Abend

    Th. Jeromin

    PS: Die Kollegen der Psychiatrie haben dieses Kodierproblem nicht!!!!! :laugh:

  • Hallo Herr Jeromin, liebes Forum,

    es ist sogar noch komplizierter. Lesen wir den ICD-10-2005 genau, handelt es sich bei F00.- bis F03 um Sterndiagnosen, die eine vorgeschaltete Kreuzdiagnose brauchen. Der Schweregrad der Demenz muß mit der U51.- ( das Ausrufezeichen ist in der Version 2005 weggefallen, also keine optionale Diagnose mehr ) verschlüsselt werden. \" Die Kodierung erfordert den Einsatz .... Testverfahren ( .... MMSE )\", wie der ICD-10 ausführt.
    Die F03 als Sammeltopf, was woanders nicht passt, hat kein Stern, kann also allein verschlüsselt werden ( natürlich mit der entsprechenden U51.- ).
    Wie schon an anderer Stelle ( Thread \"Senilität\" ) diskutiert, ist eine differenzierte Diagnosestellung einer leichten kognitiven Störung, einer Senilität oder einer Demenz -wohlmöglich mit ätiologischer Zuordnung- schwierig und sollte dem Facharzt überlassen werden. Besteht jedoch der Verdacht auf eine Demenz ( nicht nur ein passageres Syndrom ) und wird diese behandelt, ist sie nach der DKR008b zu kodieren. Gottseidank schreibt uns die DKR noch nicht vor, was sie unter Behandlung versteht. Wie z.B. Chirotherapeuten wissen, gibt es auch Behandlungen ohne Medikamente.

    Eckardt
    Nordhessen bei minus 5 Grad bedeckt :sterne: