Hallo zusammen,
hier ein Fall aus unseren MDK-Anfragen:
Eine Pat. wurde mit Apoplex 18 Tage stationär behandelt. Im Verlauf trat ein Harnwegsinfekt auf, der im Urin-Status nachgewiesen und mehrere Tage mit Ciprobay iv behandelt wurde. Ein Uricult war wohl negativ oder wurde nicht durchgeführt. Zusammen mit anderen ND resultierte die DRG B70A.
Die KK behauptet jetzt aufgrund eines MDK-Gutachtens, dass ein Harnwegsinfekt bei nicht-vorliegen eines positiven Uricult-Befundes nicht verschlüsselt werden darf und verlangt die Abrechnung der B70B. Im Gespräch wurde behauptet, zu diesem Thema liege eine Vereinbarung der Krankenkassen mit Vertretern der Krankenhausgesellschaft vor (nähere Angaben konnten hierzu aber nicht gemacht werden). Dort sei auch die Kodierung der Hypokaliämie neu geregelt worden. Frage: Ist an diesen Behauptungen etwas dran? Meines Wissens gilt noch immer die Regel, nach der es keinen Mindestaufwand für die Kodierung einer ND gibt bzw. dass eine Behandlung auch die Kodierung einer Verdachtsdiagnose rechtfertigt.
Viele Grüße aus Nordhorn,
Andreas Gonschorek