Schlaflabor ambulant?

  • Hallo,

    in der Tat ist eine Verlagerung der Schlaflaborbehandlung erwünscht, da kostengünstiger.
    Sobald die Möglichkeit besteht die Polysomnographie ambulant abzurechnen verstoßen Sie neben dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) auch gegen die verschiedenen BSG-Urteile, die die Richtung \"ambulant vor stationär\" vorschreiben.
    Es kommt ja in der Tat zu keiner nachweislichen Leistungseinbuße, Polysomnographie bleibt Polysomnographie.

    Spannend wird es, wenn es eben NICHT die Möglichkeit der ambulanten Abrechnung gibt.

  • Hallo,

    haben Sie ein akkreditiertes Schlaflabor ? Können auch nicht akkreditierte Schlaflabore künftig mit Ermächtigung abgerechnet werden ?
    Wäre für Infos / Hinweise dankbar...
    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    Herr Brenk, spontan mag ich fast zustimmen, aber Sie haben ja mit \"eigentlich\" selbst etwas eingeschränkt :d_zwinker:

    Leider kenne ich selber nur ein Schlaflabor aus der Praxis. Dort haben die Patienten zu Hause zu Abend gegessen, sind um 22:30 Uhr gekommen und morgens vor dem Frühstück wieder nach Hause. Waren Sie damit in den stationären Ablauf eingebunden, also keine Mahlzeit, aber dafür ein Bett gebraucht?
    Meiner Meinung nach waren die Patienten genauso wenig eingebunden, wie die, die einen halben Tag in der Ambulanz verbrachten.

    Die ambulante Abrechnung wurde nicht zuletzt (zu Recht) durch die Qualitätsgemeinschaft POLYDORM im Jahr 2003 eingefordert also einem Zusammenschluss von Medizinern. Nähere Infos hier!