HD bei Spontanabort?

  • Sehr geehrtes Forum,

    wie sind uns nicht sicher bzgl. der Kodierung eines Falles aus dem Bereich Gynäkologie/Geburtshilfe:

    Eine Patientin wurde im November 2004 in der 19. SSW mit Zervixinsuffizienz bei Infektion des Genitaltraktes mit Escherichia coli stationär aufgenommen. Nach zehn Tagen kam es zu einem inkompletten Spontanabort.

    Frage 1: Ist untenstehende Kodierung korrekt, die in die O65A (Andere vorgeb. stat. Aufnahme) führt? Oder sollte besser der Abort als HD kodiert werden, der die DRG O40Z (Abort mit Dilatation und Kürettage) triggert?

    HD: O34.3 Zervixinsuffizienz
    ND: O09.2 Schwangerschaftsdauer
    ND: O23.5 Infektionen des Genitaltraktes
    ND: B96.2 Escherichia coli
    ND: O03.4 Spontanabort: Inkomplett
    Prozeduren

    Frage 2: Bei Aufnahme vor einer Entbindung gibt es die 7-Tage-Regel (DKR 1511a). Gilt diese auch für Fälle, die nach mehrtägigen, -wöchentlichen Aufenthalt mit einem Abort enden, bzw. beendet werden?

    Über Meinungen, Kodiervorschläge, Erfahrungen würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    A. Lades

  • Hallo Frau Lades,

    eine Antwort auf Ihre Fragen findet sich in der DKR 1505a: als \"Entbindung\" gilt die Beendigung einer Schwangerschaft mit einer Lebend- oder Totgeburt, nicht durch einen Abort.

    Somit kommt in dem von Ihnen geschilderten Fall die DKR 1511a nicht zur Anwendung, da diese sich nur auf Entbindungen bezieht. Hauptdiagnose wäre damit nach der allgemeinen Hauptdiagnosendefinition der Zustand, der die Aufnahme veranlasst hat - also die Zervixinsuffizienz.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Lades,

    Herr Hollerbach hat mit seinem Hinweis recht. Außerdem ist HD wohl der Abort (vgl. DKR 1504b -Beispiel 4- -> HD ist der Abort und führt in die DRG O40Z. Passt auch vom Sinn her.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Nicht alles, was im GDRG-System \"vom Sinn her passt\", entspricht auch den Kodierrichtlinien... :deal:

    Im beschriebenen Fall trat der Abort erst 10 Tage nach Aufnahme auf. Da die Zervixinsuffizienz den Krankenhausaufenthalt veranlasst hat, ist sie auch Hauptdiagnose. Eine spezielle Kodierrichtlinie, die dies modifiziert, gibt es nicht.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    stellt sich aber die Frage, ob die 10-Tage-Frist hier überhaupt gilt. Man könnte es auch so lesen, dass immer der Abort zur HD wird, wenn er im selben stationären Aufenthalt erfolgt. Ich bin mir aber wirklich nicht sicher und kann es auch nicht näher belegen. Es wäre aber trotzdem in eine logische DRG führen.

    Ich gebe Ihnen aber selbstverständlich recht, dass Logik und DRG-System häufig nicht unbedingt zusammen gehören. :a_zzblirre:

    Schönes Wochenende

    MFG

    Mr. Freundlich