• Liebes Forum,

    folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen: Ein Neugeborenens wird direkt nach der Geburt aus einer externen Geburtsklinik in die Kinderklinik verlegt. Dort Diagnostik über 8 Stunden und anschließend Verlegung in eine andere Kinderklinik. Es resultiert die P60B mit der Fehlermeldung, dass die Mindestzeit zur Erbringung der DRG von 24 Stunden nicht erreicht ist und der Fall daher nicht von der Geburtsklinik abgerechnet werden kann.

    \"Info zur Kodierung: Die DRG P60B kann für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, nur bei Erreichen der Mindestverweildauer von 24h abgerechnet werden. Der vorliegende Fall unterschreitet diese Mindestverweildauer. Daher ist die Versorgung des Neugeborenen in diesem Zeitraum mit dem Entgelt für die Versorgung der Mutter abgegolten. Für das Neugeborene kann dann kein eigener Fall berechnet werden.\"

    Wir sind aber nicht die Geburtsklinik. Und nun?

    Danke für Hilfe,

    Gruß Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert,

    da es sich bei Ihrem Haus nicht um die Geburtsklinik handelt, können Sie diese Warnmeldung ihrer Prüfsoftware getrost ignorieren und die DRG P60B trotzdem abrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Ein weiteres Problem ist dabei, das unser Abrechnungsmanager ebenfalls die Erstellung einer Rechnung verweigert, mit dem gleichen Argument.

    Gruß Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert,
    welche Diagnosen haben Sie kodiert? Vielleicht noch Z38 dabei?
    Liegt es ggf. daran?
    MfG

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Siefert,
    da haben sie vermutlich ein Softwareproblem.
    Hatten wir auch - hat ca. ein halbes Jahr gedauert bis wir den Fall abrechnen konnten.
    Viel Erfolg :totlach:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo liebes Forum

    Ich habe ebenfalls das Problem mit der P60B.Zwar wurde bei uns
    das Baby geboren aber normal entlassen.10 Tage später aufnahme
    wegen Krämpfe(00.25 Uhr)dann 10.30Uhr verlegt.
    Eigentlich müsste ich doch den Fall auch extra abrechnen dürfen.
    Wiederaufnahme ist ja ausgeschlossen.
    Darf/Kann ich den Fall extra abrechnen?

    Gruß

    Zabi

  • Hallo Herr Siefert, :defman:

    wir haben als Geburtshaus ebenfalls das Problem mit der P60B. Zwei Säuglinge wurden innerhalb weniger Stunden nach Geburt (weniger als 24) in eine andere Klinik verlegt.

    Der eine Säugling mit Sichel- und Klumpfüßen aber ohne Prozedur, verlegt und nach 4 Tagen (nach Gipsversorgung)zu uns zurückverlegt.

    Dürfen wir hier die P60B nicht abrechnen - unser Programm läßt dies auch nicht zu?

    Was dürfen wir stattdessen abrechnen?

    Der zweite Säugling (Frühgeburt unter 2500 g) wurde ebenfalls nach 4 Stunden verlegt. Dieser kam nicht mehr zu uns zurück. Ist hier keine DRG abrechenbar?


    Viele Grüße aus Unterfranken

    U. Pfeiffle

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]


  • Hallo Herr Pfeiffle,

    bezüglich des ersten Säuglings müssten die Fälle wahrscheinlich gemäss §3 Abs.3 FPV zusammengeführt werden und ich schätze mal, dass sich nach der Fallzusammenführung eine andere DRG ergibt.

    Bezüglich des zweiten Säuglings (Verlegung nach 4 Stunden ohne Rückkehr) gilt §1 Abs.5 FPV. Da die im Fallpauschalenkatalog ausgewiesene Mindestverweildauer nicht erreicht wird, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt der Mutter abgegolten.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • [quote]
    bezüglich des ersten Säuglings müssten die Fälle wahrscheinlich gemäss §3 Abs.3 FPV zusammengeführt werden und ich schätze mal, dass sich nach der Fallzusammenführung eine andere DRG ergibt.
    [quote]

    Hallo,

    §3 Abs. 3 KFPV 2005: ... die Sätze 1-5 finden keine Anwendung für Fälle der MDC 15....

    also: keine FZ

    mfG

    C. Hirschberg


  • was C.Hirschberg schreibt ist nicht richtig!!
    Die Ausnahme von der Wiederaufnahme bezieht sich nur auf §2 Abs 1 und 2 und nicht auf die Rückverlegung im Sinne des §3 FPV
    Die Fälle werden zusammengeführt. :d_neinnein:

    gruß h.endres

  • Lieber Herr Endres,

    wie kommen Sie denn darauf?

    Wenn im § 3 Abs 3 steht, dass die Satze 1-4 keine Anwendung für MDC 15 finden, sind damit die Sätze 1 - 4 des gleichen Absatzes gemeint. Hier findet sich nirgendwo ein Hinweis auf §2 Abs. 1 und 2.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens