Kompensierte Herzinsuffizienz

  • Liebes Forum,

    ich bitte um Meinungen in folgendem Sachverhalt:

    Ein Patient wird in der Medizinischen Klinik aufgrund einer dekompensierten Herzinsuffizienz bei HHK behandelt und medikamentös eingestellt.

    Irgendwann wird dieser Patient mit einer Fraktur auf die Traumatologische Klinik mit vorbestehend kardialer Medikation und aktuell kompensierter Herzinsuffizienz aufgenommen und behandelt.

    Kann ich eine kompensierte Herzinsuffizienz, die aktuell nicht besteht, aber medikamentös therapiert wird, als Nebendiagnose kodieren? (I11.0-)?

    Danke für die Hilfe!

    MedConOG

  • Hallo,

    auch bei Verlegung auf die Chirurgie bleibt die Herzinsuff. als
    DRG-HD bestehen, weil dies den stat. Aufnahmeanlass darstellt.
    Die Fraktur ist eine Nebendiagnose.
    Gruß
    Ordu

  • Lieber Ordu Dr.,

    Danke für die schnelle Rückantwort, der Sachverhalt bei Verlegung ist mir klar (deshalb Aufnahme irgendwann später).

    Problem ist folgendes:

    Medikamentöse Behandlung einer Erkrankung (und somit Aufwand), die aber aufgrund der Therapie aktuell nicht besteht, in diesem Fall eine kompensierte Herzinsuffizienz.

    Gleicher Sachverhalt wäre eine Anämie, bereits ambulant mit Ferrosanol therapiert, bei Aufnahme nicht mehr bestehend, jedoch Medikation weiter verabreicht, kodierbar?

    Danke

    MedConOG

  • Hallo,

    die Krankheit an sich besteht ja noch (sonst würde man ja kaum Medikamente geben :) )
    Wenn der Patient eine Herzinsuffizienz hat und diese vom Krankenhaus mit Medikamenten behandelt wird, hat das Krankenhaus einen Aufwand und somit kann die Erkrankung als ND verschlüsselt werden.
    Anders sieht die Sache aus, wenn der Patient seine Medikamente selber mitbringt und einnimmt (was in der Praxis so gut wie nie der Fall sein dürfte): Dann hat das Krankenhaus keinen Aufwand und somit darf die zugrundeliegende Erkrankung auch nicht verschlüsselt werden.

    Aufwand wäre z.B. auch, wenn die Erkrankung Einfluß auf das Therapieregime hat, also z.B. aufgrund der Herzinsuffizienz eine erweiterte prä-OP-Diagnostik gemacht werden muß, um Risiken für den Patienten auszuschalten.
    Aber immer darauf achten, daß das ganze auch ausreichend dokumentiert ist, sonst hat man spätestens bei einer Nachfrage seitens der Kassen ein Problem :deal:

    Liebe Grüße aus Bayern

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Sorry, MedCon, ich habe Sie missvertanden.
    Pat. wird entlassen und wird erneut stat. aufgenommen
    wegen einer Fraktur: Sie können alle Krankheiten als
    ND kodieren unter der Bedingung, dass diese einen
    Ressourcenverbrauch zur Folge hatten. Wenn der Pat.
    die Herzmedikamente von Ihrem KH bekommt, kann die
    Herzerkrankung als ND kodiert werden, egal ob diese
    dekompensiert ist oder kompensiert ist. Eine chron.
    Herzinsuff. braucht i. d. R. eine Dauermedikation,
    um eben nicht zu dekompensieren.
    Viele Grüße
    Ordu

  • Hallo liebes Forum,

    kurze Frage zum Thema. Wie sieht es mit einer I48.10 aus?
    Patient wird mit einer Gastroenteritis aufgenommen. Bekommt Beloc und Novodigal von Hause aus wegen der I48.10. Hier keine I48 geboten - jedoch auch hier auf Station Beloc und Novodigal u.a. substituiert. Ist die I48.10 (in der Vorgeschichte bekannt) kodierbar?

    Weitere Steigerung -> Patient hat außerdem eine I50.9, bekommt hier Novodigal und Lasix ( kein Beloc )- I48.10 aus vorgeschichte bekannt - jedoch im LZ-EKG nicht aufgetreten -> kodierbar ? Novodigal sowohl für/gegen die I50.9 als auch I48.10! Beides kodierbar ?

    Danke im Voraus.


    MfG

    ochpowi

    :d_gutefrage:

  • Hallo Ochpowi,
    Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ja


    Zum zweiten Teil Ja, weil eine weiterführend Diagnostik--> Langzeit-EKG, Auswertung - erfolgte u. die I48.10 durch die Medikation mit Novodigal wohl gut therapiert ist, weshalb im Langzeit-Ekg nicht nachweislich.
    Gruß
    Michael_S

  • Zitat


    Original von ochpowi:

    Weitere Steigerung -> Patient hat außerdem eine I50.9, bekommt hier Novodigal und Lasix ( kein Beloc )- I48.10 aus vorgeschichte bekannt - jedoch im LZ-EKG nicht aufgetreten -> kodierbar ? Novodigal sowohl für/gegen die I50.9 als auch I48.10! Beides kodierbar ?


    :d_gutefrage:

    Hallo Forum, hallo ochpowi,

    als geistiger Vertreter der Kostenträgerseite habe ich da eine andere Meinung.
    Grundsätzlich sind wir ja alle - oder sollten es zumindest - am Rightcoding interessiert. Meine Beobachtung ist in Teilen aber eine andere.

    Mit der Gabe eines Medikaments besteht ein Ressuorcenaufwand!
    Es gibt jedoch eine Reihe von Medikamenten mit einem breiten Indikationsspektrum. Zu nennen sind hier beispielsweise Kortison-Präparate. Unbestritten sollte nicht die gesamte Indikationsliste als ND eingegeben werden.
    Nun gibt es aber wie oben beschrieben Patienten, die aus dem Indikationsspektrum mehrere Erkrankungen (Kompensiert/in der Vorgeschichte aufweisen). Eine medikamentöse Therapie wird vom Einleitenden (Arzt) nahezu immer im Hinblick auf eine Erkrankung in Kenntnis der Begleiterkrankungen verordnet. Deshalb sollte nur eine Erkrankung mit dem Ressourcenverbrauch eines Wirkstoffs begründet werden.

    Bei dem Beispiel Kortison läßt sich ja mühelos ein Fall konstruieren, bei dem dieses Präparat gegen eine Erkrankung eingesetzt, als in diesem Fall erwünschte Nebenwuirkung aber gleichzeitig gegen andere Begleiterkrankungen hilft. Beabsichtigter Ressourcenverbrauch besteht aber nur für eine Erkrankung.

    Bitte pro Wirkstoff nur eine Erkrankung angeben!

    Gruß
    D. Duck :d_neinnein:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Zitat


    Original von D. Duck:

    Bitte pro Wirkstoff nur eine Erkrankung angeben!


    Hallo Dagobert oder Donald Duck,
    (wahrscheinlich eher Dagobert, denn Ihr schwimmt ja jetzt im Geld) :k_biggrin:
    ich bin völlig Ihrer Meinung, dass man aus einem Medikament nicht mehrere Nebendiagnosen generiert, wenn sie nicht tatsächlich vorliegen.
    Wenn ich aber zum Beispiel eine Schwangere Asthmatikerin mit vorzeitigen Wehen habe, der ich das gleiche alpha-Mimetikum (z.B.Partusisten®) sowohl für die Wehenhemmung als auch für die Bronchodilatation geben kann, werde ich auch beide Erkrankungen verschlüsseln, auch wenn ich nur ein Medikament geben muss.
    Einverstanden???? :d_zwinker:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich kann mich nur an die Meinung von Herrn Heller und Herrn Duck anschließen.
    Ich sehe die Richtlinien bezüglich der Medikamente - nur ein Medikament verabreicht jedoch zwei Diagnose therapiert, genauso. Aber nur wenn ein weiterer Ressourcenverbrauch vorliegt bzw. wie z.B. bei der I50 / I48 die Gabe von Novodigal mit Belegung der I48 im EKG ! Keine path. EKG-Veränderung - keine Kodierung der I48.

    Gruß

    ochpowi
    :kangoo:

  • Zitat


    Original von Thomas_Heller:


    Hallo Dagobert oder Donald Duck,
    (wahrscheinlich eher Dagobert, denn Ihr schwimmt ja jetzt im Geld) :k_biggrin:

    Wenn ich aber zum Beispiel eine Schwangere Asthmatikerin mit vorzeitigen Wehen habe, der ich das gleiche alpha-Mimetikum (z.B.Partusisten®) sowohl für die Wehenhemmung als auch für die Bronchodilatation geben kann, werde ich auch beide Erkrankungen verschlüsseln, auch wenn ich nur ein Medikament geben muss.
    Einverstanden???? :d_zwinker:

    Zu 1) Eher Dagobert. Diesen Namen gab ich mir in Anlenhung an die uns bekannte Figur, um auf das Bild der GKVen als Geizhälse hinzuweisen. Sind wir aber nicht grundsätzlich. Von unseren übervollen Geldspeichern, aus denen sich jeder von uns abends einen Sack voll Euros mit nach Hause nimmt wußte ich damals noch nichts. Manchmal ist man aber auch armes Schwein und hätte gegen Donald auch nichts einzuwenden.

    Zu 2) Warum geben Sie der Dame denn Partisisten? Weil Sie einen Asthmaanfall hat- dann ja wohl nicht erste Wahl. Oder weil sie Schwanger ist und die bronchodilatatorische Wirkung willkommener, in diesem Fall aber nicht notwendiger Nebeneffekt ist. Bei Ihrer therapierten schwangeren Asthmatikerin oder asthmatischen Schwangeren geben Sie doch aber sicher noch etwas gegen das Asthma und geben deshalb richtigerweise das Asthma als ND an.

    Gruß
    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck