Nahrungsverweigerung bei Schlaganfall

  • Liebes Forum,

    folgender Sachverhalt:

    Patientin mit Zustand nach Schlaganfall. Aufnahme zur Anlage einer PEG-Sonde aufgrund einer Nahrungsverweigerung (keine vorliegende Dysphagie).

    Mit F50.8 (Sonstige Eßstörungen) gelange ich in eine U-DRG, die unser Haus nicht abrechnen kann.

    Gibt es hierfür Alternativen? Wäre in diesem Fall auch eine CVI als Hauptdiagnose kodierbar?

    Danke für die Hilfe.

    MedConOG

  • :d_gutefrage:

    Hi

    Wie wäre es den mit der R63.3???
    Bin mir aber auch nicht sicher, da R eigentlich keine Hauptdiagnose ist.
    Aber vielleicht geht das ja in verbindung mit der Prozedur. ?(

    :roll: Schönen Tag noch :d_zwinker:

  • Trat die Nahrungsverweigerung nach, bzw. im Zusammenhang mit dem Schlaganfall auf?
    Ich frage dies deshalb, weil der Schlaganfall explizit erwähnt wird.
    Oder anders herum: besteht ein direkter (kausaler) Zusammenhang zwischen dem Insult und der Nahrungsverweigerung?
    Dann käme nämlich der Schlaganfall m.E. als HD in Betracht (DKR 0601d).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    wenn der Pat. nur wegen der PEG kommt ist HD Z43.1.

    R63.3 könnte ND werden. I69.3 ist laut Beitrag vom 9.2.05 nie HD.

    Was macht die Demenz??

    schönen Abend

    Th. Jeromin

  • Hallo liebes Forum,

    nach meiner Meinung müßte die R63.3 die HD sein.
    Die zugrunde liegende Krankheit ist zum Aufnahmezeitpunkt bekannt ( Zustand nach Hirninfarkt ?!? ).
    Das \"Symptom\"(?) Ernährungsproblem besteht (gastroint. Ursachen ausgeschlossen ?!? ).
    Nur das \"Symptom\" wird behandelt -> PEG-Anlage.
    Ist meine Überlegung richtig ???
    Bin auf Meinungen sehr gespannt.

    Gruß aus den kalten Norden

    ochpowi

  • Hallo, MedConOG

    sie schreiben: \"Patientin mit Zustand nach Schlaganfall. Aufnahme zur Anlage einer PEG-Sonde aufgrund einer Nahrungsverweigerung (keine vorliegende Dysphagie).\"

    Mein Kodiercorschlag: Da eine PEG hierbei nicht indiziert ist (keine vorliegende Dysphagie), würde ich sie nicht legen und muss damit auch keine Kodierung dafür suchen. Allenfalls eine F-Ziffer, vielleicht die F43.2 \"Anpassungsstörung\"?
    Schwarze Grüße aus München
    Susanne
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Nanana Susanne, mal nicht bit-chy werden.

    Selbstverständlich gibt es außer der Dysphagie noch weitere gute Gründe dafür, dass ein Patient nach Schlaganfall - zumindest vorübergehend - über eine PEG ernährt werden muss. Z.B. bei ausgeprägtem Neglect, ausgeprägter Aufmerksamkeitsstörung oder der (häufig verharmlosten) \"post stroke depression\" mit Antriebsarmut.
    Wenn Sie mit Ihrem posting ausdrücken wollten, dass eine \"Nahrungsverweigerung\" per se kein Symptom des Schlaganfalls ist, sondern dass man zunächst nach der Ursache (s.o.) fahnden sollte, so sind wir einer Meinung. Allerdings wissen wir beide zu wenig über den Fall, um die Indikation zur PEG beurteilen zu können.

    Zur Sache: entscheidend ist nach 0601d, ob die Aufnahme zur PEG-Anlage im Rahmen der \"fortgesetzten Behandlung\" des akuten Schlaganfalls erfolgt. Wenn dies der Fall ist, wird der akute Schlaganfall HD, gefolgt von den Codes für die (ND-relevanten) Symptome einschl. der Ursache der Ernährungsstörung. Da diese vermutlich nicht regelhaft mit einer Ernährungsstörung einhergeht, kann zusätzlich R63.3 kodiert werden.

    Falls es sich um einen \"alten\" Schlaganfall handelt, wird die direkte Ursache der Ernährungsstörung HD, Nebendiagnosen ggf. R63.3 und I69.-

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy