Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen in einer angeregten Diskussion mit verschiedenenen MDK\'s bzgl. der Kodierung eines UARS bei unseren Schlaflaborpatienten. Zur Frage steht, ob dieses mit G47.3 oder D10.5 zu verschlüsseln ist.
Die Gutachter verweisen regelmäßig darauf, dass das UARS eine Sonderform des Obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndroms darstellt, und daher mit G47.3 (OSAS) zu kodieren sei.
Unserer Ansicht nach ist das UARS mit D10.5 (Neubildung Oropharynx) besser abzubilden, sofern die Nasenatmungsbehinderung durch eine Hyperplasie des Weichgaumens . bzw. Zungengrundes verursacht wird, da hierdurch die Ursache des UARS genauer bezeichnet wird. Diese Kodierung (mit D10.5) wurde uns in einem Fall auch gutachterlicherseits (MDK Rheinland-Pfalz) bestätigt. In mehreren anderen Fällen (MDK Ba-Wü) kämpfen wir im Moment erfolglos um eine Anerkennung der D10.5.
Hat jemand Meinungen/Erfahrungen zu diesem Problem?
Thomas Walter
Universitätsklinikum Mannheim
Medizincontrolling