Definition des DRG-Textes / ZE-Textes / von Begrifflichkeiten

  • Hallo @all,

    mir ist bewusst, dass der DRG-Text nicht abschliessend definierend ist. Dennoch denke ich, dass es für bestimmte Begrifflichkeiten eingere Definitionen geben wird.
    Ich denke Momentan an das ZE11 \"Wirbelkörperersatz und komplexe Rekonstruktion der WS\". Gibt es irgendwo eine genaue Definition, was ein Wirbelkörperersatz ist bzw. was er beinhalten muss :d_gutefrage: ?
    Ist hierfür ausschliesslich das Einbringen von Fremdmaterial notwendig oder erfüllt die Definition von Wirbelkörperersatz auch ein patienteneigener Knochenspan?

    Mir sind der Textlaut des OPS-Kataloges als auch der des ZEs und der betreffenden DRGs bekannt. Allerdings lasen diese keine genauen Rückschlüsse zu.

    Für Ihre Hilfe/ Antwort wäre ich sehr verbunden.
    :i_respekt:
    Grüße und vielen Dank,
    K. Scholze

    MfG

  • Hallo Herr/Frau Scholze, (Profil updaten)
    die DRGs werden durch die Haupt- und Nebendiagnose, sowie die OPS-Schlüssel entsprechend den Algorhytmen des Definitionshandbuchs angesteuert. Theoretisch bräuchten die DRGs auch gar keinen Text oder man hätte sie auch einfach fortlaufend nummerieren können. Die Texte dienen eher einem schnellen Überblick: Könnte das wirklich die richtige DRG sein?? Genaueres wie gesagt nur im Def.-Handbuch.
    Die ZEs werden nur durch die in der FPV ausgewiesenen OPS-Kodes ausgelöst.

    Um Ihre Fragen genau zu beantworten bräuchten sie im einfachen Fall einen Grouper, mit dem sie das Ganze ausprobieren können oder sie haben ein Definitionshandbuch (http://www.g-drg.de), wo sie nachschlagen können (wenn sie die OPS-Kodes, nicht die Texte haben).

    :roll:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Mit der Beschreibung der DRGs ist manchmal so eine Sache,
    z. B. DRG F70B : Schwere Arrythmie und Herzstillstand,
    ........., ohne erfolgreiche Wiederbelebung

    Ist etwa jeder der in diese DRG gruppierte Patient
    zum Tode verurteilt, weil keine erfolgreiche Reanimation?

    Unser Pat. hat zum Glück dennoch lebend das KH verlassen
    und er wurde auch gar nicht reanimiert!
    Gruß
    Ordu

  • Sehr geehrter Herr Zierold,

    vielen dank für Ihre Worte.
    Mir stehen beide Komponenten (Grouper & Def.HdB.) zur Verfügung. Meine Frage mag daher unprofessionell klingen. :erschreck:
    Die Sache ist die, es handelt sich um einen Patienten mit einer Kyphose (leider habe ich derzeit keine genaueren Angaben). Es wurde ein Knochenspan 5-783.0 ?) zur Stabiliesierung des Wirbelkörpers eingebracht. Hierfür gibt es von verschiedenen Herstellern das unterschiedlichste Material.
    In unserem Haus entnehmen wir dem Patienten - wenn möglich - einen Knochenspan und setzten diesen als Ersatz ein.
    Ich denke, es wäre falsch hier das ZE11 abzurechnen (5-837.00). Andereseits möchte(n) wir/ ich auch nichts verschenken. :d_gutefrage:

    Viele Dank im Voraus,
    Herr Scholze :d_zwinker:

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    vielleicht wäre nach ihren Beschreibungen eher die 5-837.1 oder .2 zu verschlüsseln statt der 5-837.00?!
    (Ich habe aber keine große Ahnung von Wirbelsäulen-Chirurgie - nur so nach lesen des OPS).
    Ansonsten geht es nach den Buchstaben des Gesetzes, d.h. wenn der Gesetzgeber in der FPV nichts ausschliesst und es ein Wirbelkörperersatz war, dann steht ihnen auch das Geld zu.


    P.S: Die bunten Zeichen neben dem Namen verraten ob derjenige Besitzer eines Y-Chromosoms ist oder nicht...... :d_zwinker:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Guten Morgen & Danke!

    Ich wollte noch ein wenig von der Annonymität des System gebrauch machen. As soon as possible werde ich meine Einstellungen ändern.

    Danke nochmals & einen erfolgreichen Tag,
    K. Scholze

    MfG

  • Guten Morgen, Herr Scholze,

    ich habe gerade Ihre Frage vom Anfang gelesen und möchte noch einmal darauf zurückkommen. Wir haben diese Frage bereits an das DIMDI gerichtet und schlüssig beantwortet bekommen:

    Der Wirbelkörperersatz ist nur durch den kompletten Ersatz definiert, was mit autologem Material nicht wirklich möglich sein dürfte. Die alleinige Implantation eines Spanes ist ausdrücklich nicht damit gemeint.

    Insofern dürfte sich die Verschlüsselung, die zur Auslösung des ZE\'s führt, nur auf die Implantation von Fremdmaterialien anwenden lassen. Indirekter Rückschluß ist auch möglich, wenn man die Vergütung betrachtet, die das ZE auslöst. Schon wegen der Menge an €-Talern, die man dann bekommt, liegt der Gedanke an (teure) Implantate nahe. ;(

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag Herr Dr. Sander,

    danke für die ausführliche, wenn auch unbefriedigende, Antwort.
    Ich habe den Fall, so wie Sie ihn dargelegt haben, im Vorfeld angenommen. :jaybee: Allerdings, wie anfangs schon erwähnt, wollte ich auch nichts verschenken.

    Also, vielen Dank noch mal für die Recherche.
    :i_respekt:
    Gruß,
    K. Scholze

    MfG