Abrechnung einer Verlegung (ext.) ambulant

  • Hallo,

    ich bin mit der ambulanten Abrechnung nicht sehr vertraut - wundert Euch bitte nicht...

    Wir hatten eine Patientin in unserem Hause mit einer Schenkelhalsfraktur. Die Patientin wurde nach ca. 2 Stunden nach der Erstversorgung (Röntgen, Schmerztherapie u. Lagerung des Beines) in ein anderes KH verlegt ;(

    Wir hatten die Patientin stationär aufgenommen, die Kasse fordert (m.E. nach verständlicherweise) ambulante Abrechnung.

    Kann die Rechnung des Krankentransportes dann direkt mit der Kasse abgerechnet werden?

    Wegen lokalen Begebenheiten ist der Transport sehr kostspielig - evt. wäre die stationäre Abrechnung (DRG. m. Verl. Abschl.)für die KK wirtschaftlicher... aber die Frage stelle ich dann ggfs. in einem anderen Thread.

    Schönen Dank schonmal,

    Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Eastfries!

    Ich würde erstmal schauen welche Leistungen erbracht und ambulant abrechenbar sind. In der Regel Beratung, Untersuchung, Röntgendiagnostik. Dies ist durchaus als ambulanter Notfall abrechenbar. Außerdem ersparen Sie sich die Transportkosten.

    Sollte Ihr Patient intensivmedizinisch versorgt worden sein, würde ich auf der Abrechnung nach DRG bestehen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    vielen Dank für die Antwort.

    Intensiv medizinische Betreuung fand nicht statt - bei diesen Patienten bekommen wir unsere DRG auch meist beanstandungslos.

    Ich werde mich nochmal schlau machen, welche Kriterien genau erfüllt sein müssen, um Pat., die am Aufnahmetag verlegt werden, vollstationär abzurechnen.

    MfG

    Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Zitat


    Original von Eastfries:

    Kann die Rechnung des Krankentransportes dann direkt mit der Kasse abgerechnet werden?

    Wegen lokalen Begebenheiten ist der Transport sehr kostspielig - evt. wäre die stationäre Abrechnung (DRG. m. Verl. Abschl.)für die KK wirtschaftlicher... aber die Frage stelle ich dann ggfs. in einem anderen Thread.


    Hallo Eastfries,

    irgendwie verstehe ich nicht was die Fahrkosten mit der stationären Aufnahme zu tun haben . :f_keineahnung:
    Fahrkosten sind bei medizinisch notwendigen Verlegungen gemäss §60 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 SGB V doch immer Leistung der Kasse?!

    Ich gebe allerdings mia katze recht, dass eine Verlegung nur möglich ist, wenn Patient stationär aufgenommen war.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Tag zusammen!

    Zitat


    Original von Killmer:
    Ich würde erstmal schauen welche Leistungen erbracht und ambulant abrechenbar sind.

    Ich nicht. Zur Abgrenzung ambulant / stationär wurde hier im Forum bereits viel geschrieben. Laut BSG hängt die Entscheidung nicht vom Umfang der durchgeführten Leistungen ab. Das bereits mehrfach zitierte Urteil findet man hier: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…484&pos=0&anz=1

    Zitat: \"Die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über Nacht wird in der Regel zu Beginn der Behandlung vom Krankenhausarzt getroffen.\"


    Die Entscheidung \"ambulant oder stationär\" wird also aus der ex-ante-Sicht der Krankenhausarztes getroffen und nicht retrospektiv.


    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Eastfries,
    Mia hat recht, zumal wenn Sie nur ambulant erstversorgt haben. Transport in KH einer höheren Versorgungsstufe oder in Häuser die eine Leistung erbringen, die Sie nicht anbieten können, gehen immer zu Lasten der KK.
    MfG

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Dr. Leonhardt!

    Ich kenne die Urteile auch. In diesem Fall geht es aber nicht um eine Übernachtung, sondern um einen 2-stündigen Aufenthalt!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer