Wie umgehe ich Verlegungsabschläge?

  • Hallo Forum,

    mein detektivischer Spürsinn :d_zwinker: hat folgenden Fall aufgedeckt.

    Patient kommt mit einer Verdachtsdiagnose in Klinik A. Die Klinik lässt konsiliarisch die Klink B die Therapie mit planen. Angezeigt ist demnach die Therapie in Klinik B.

    Nach zwei Tagen entlässt Klinik A den Patienten als VERLEGUNG (Grund 069) zur weiteren Therapie in Klinik B (wie mit dieser abgestimmt).

    Klinik B nimmt den Patienten aber erst zwei Tage später auf und wehrt sich nun gegen Verlegungsabschläge.

    Rein formal erfüllen diese Fälle nicht die Kriterien einer Verlegung, dennoch sträubt sich in mir alles, beiden Häusern die volle DRG zu zahlen (in beiden Häusern käme es im Falle der Verlegung zu Abschlägen).

    Hat vielleicht jemand (natürlich auch gern die Kassenvertreter im Forum) eine Idee bzw. vielleicht schon Erfahrungswerte zu einer solchen Fallkonstellation?

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    ich würde auf jeden Fall mal mit den Häusern versuchen zu reden, denn dass es hier eigentlich um eine einzige Behandlung geht, lässt sich schon aus dem Entlassungsgrund von Krhs. \"A\" erkennen.

    Rein rechtlich dürfte es im Falle eines Falles allerdings nicht so einfach sein.

    Bezüglich eigener Erfahrungen:

    Auch wir hatten einen ähnlichen Fall, in welchem eigentlich eine Verlegung stattfinden sollte. Jetzt hatte uns aber unser Mitglied darüber informiert, dass Krhs \"A\" bei Entlassung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass zwischen Entlassung aus Krhs \"A\" und Aufnahme in Krhs. \"B\" mindesten 24 Std. liegen müssen. Da diese Aussage unserem Mitglied etwas merkwürdig vorkam, hatte es sich an uns gewandt!
    Ein \"freundliches :teufel: \" Telefonat mit den Krankenhäusern hat aber dann dazu geführt, dass, obwohl zwischen Entlassung und Aufnahme 24,5 Std. lagen, Verlegungsabschläge von den Häusern akzeptiert wurden.

    Manchmal mus man eben auch mal Krankenhäuser an Gesetze erinnern!

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo ToDo und Mr. Freundlich,

    im Beispiel von Mr. Freundlich ist so offensichtlich der Behandlungsablauf von monetären Interssen gesteuert, dass es schwer fällt, dies auch öffentlich zu begründen. Was ToDo\'s Fall angeht, kann ich zwar gut nachvollziehen, dass sich ihm die Nackenhaare kräuseln. Wenn es aber keinen Hinweis auf eine beabsichtigte Erlösoptimierung gibt, vielleicht sogar das KH eine medizinische oder zumindest soziale Begründung für den Abstand zw. Entlassung und Aufnahme geben kann, gilt meines Erachtens die gesetzliche Regelung. Den Schmerz verspüren wir in den anderen Fällen, wo wir medizinisch unabhängige Erkrankungen zusammenführen müssen, nur weil die §2-Kriterien erfüllt sind. Aber dann müssen wir uns nicht über einander beschweren sondern beim Verordnungsgeber.

    Ciao

    H. Bürgstein

  • Hallo zusammen,

    ich würde versuchen im Gespräch mit dem Versicherten herauszufinden, aus welchem Grund die Aufnahme in Krankenhaus B nicht unverzüglich stattfand.
    Sofern es Hinweise gibt, dass die Häuser auf eine \"Lücke\" von über 24 Stunden hingewirkt haben, würde ich mich auch mit den Häusern streiten.

    [arial]Volker Röttsches
    Betriebswirt (VWA)[/arial]

  • Hallo,

    Aufnahme in Krankenhaus A am Mittwoch, Entlassung am Freitag. Wenn in Krankenhaus B nur Werktags das volle Programm zur Verfügung steht, warum sollte der Patient dann Freitags in Krankenhaus B verlegt werden? Warum sollte Krankenhaus B riskieren, den Samstag und Sonntag mangels Diagnostik/Therapie gestrichen zu bekommen ?

    mfG

    C.Hirschberg

  • Hallo zusammen,

    o.k. Hr. Hirschberg, aber ich denke Sie beschreiben eine Ausnahme, die aber (hoffentlich) natürlich klar ist.

    Auch ich kann nur den direkten Kontakt zu den Versicherten empfehlen, die sich in der Regel auch freuen, wenn man sich nach dem Behandlungserfolg erkundigt und Ablauf erkundigt. Ich halte das nicht nur für legitim, sondern auch für ein Zeichen von Kundenorientierung :d_zwinker:

  • Hallo Forum, hallo Herr Hirschberg,


    Zitat


    Original von C. Hirschberg:
    Hallo,

    Aufnahme in Krankenhaus A am Mittwoch, Entlassung am Freitag. Wenn in Krankenhaus B nur Werktags das volle Programm zur Verfügung steht, warum sollte der Patient dann Freitags in Krankenhaus B verlegt werden? Warum sollte Krankenhaus B riskieren, den Samstag und Sonntag mangels Diagnostik/Therapie gestrichen zu bekommen ?

    mfG

    C.Hirschberg


    Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ich ein Haus, das außerhalb von Werktagen aufgrund seiner Organisation/Struktur die erforderliche Therapie nicht erbringen kann, finanziell besser stelle als ein Haus, das so gut organisiert ist und den Krankenhausbetrieb an sieben Tagen die Woche sicherstellt!?

    :noo: :noo: :noo:

    Außerdem höre ich regelhaft, dass es im Krankenhaus kein Wochenende gibt. :d_zwinker:

    Sie haben mich in meinen Grundfesten erschüttert... :i_respekt:

    @all

    Ansonsten bis hierher schon einmal vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Sie haben mich in meinen Grundfesten erschüttert... :i_respekt:

    ;) Das glaube ich nicht ;)

    mfG und schönes WE

    C. Hirschberg

  • Hallo liebes Forum,
    Hallo ToDo...

    Also zunächst einmal - gratulation, hier haben ja mal wieder Bastler höchstleistungen im Fallsplitting gezeigt.

    Womöglich gehören beide Krankenhäuser sogar noch zum selben Verband...

    Ich würde versuchen vom entlassenden Krankenhaus eine Stellungnahme zum geplanten Therapieverlauf im Rahmen der Verlegung (ist ja schliweßlich auch mit 069 gemeldet worden) zu bekommen. Vielleicht wurde ja sogar vom Sozialen Dienst / behandelndem Arzt schon ein Wiederaufnahmetermin vereinbart...

    Außerdem würde ich versuchen vom Versicherten eine schriftliche Stellungnahme dazu zu bekommen, warum eine direkt Verlegung nicht erfolgen konnte - meist wissen unsere Versicherten ja doch mehr als manchen Krankenhäusern lieb ist... :biggrin:

    Und wenn sich dann irgendwelche organisatorischen Schwierigkeiten des Krankenhauses zur Aufnahme ergeben - ich zitiere zu gern aus manchen MDK Gutachten 8) - \"Organisatorische Probleme des Krankenhauses können nicht zu Lasten der Krankenkasse und der Versicherten gehen.\"

    Nebenbei ist ja nach §12 SGB V verpflichtend, Leistungen wirtschaftlich zu erbringen (im Sinne der Sozialgemeinschaft - nicht im Sinne eines Krankenhausbudgets)... Wer sagt denn, dass die wirtschaftliche Erbringung von Leistungen aus Sicht einer Krankenkasse unbedingt mit kurzen Verweildauern zu tun hat? :augenroll:

    In diesem Fall wäre die wirtschaftlichste Lösung (auch für den Versicherten, schließlich zahlen diese dies ja über Ihren Beitrag und den Beitragssatz der Krankenkasse mit) nun mal gewesen, eine direkte Verlegung herbeizuführen...

    ToDo - Hätten sich denn auch Verlegungsabschläge bei beiden Krankenhäusern ergeben, wäre aus KH A einen Tag später entlassen worden?

    Vielleicht hätte der Versicherte ja zur Sicherung des Behandlungserfolges besser noch einen Tag stationär verbracht und wäre nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Entlassung nach Haus gegangen...
    :i_baeh:

    In diesem Sinne,

    ein schönes Wochenende

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse

  • Zitat


    Nebenbei ist ja nach §12 SGB V verpflichtend, Leistungen wirtschaftlich zu erbringen (im Sinne der Sozialgemeinschaft - nicht im Sinne eines Krankenhausbudgets)...

    Wirtschaftlichkeit ->
    das nachhaltig günstigste Kosten-Nutzen-Verhältnis.

    Zitat

    ...In diesem Fall wäre die wirtschaftlichste Lösung (auch für den Versicherten, schließlich zahlen diese dies ja über Ihren Beitrag und den Beitragssatz der Krankenkasse mit) nun mal gewesen, eine direkte Verlegung herbeizuführen...

    Da würde Ihnen die \"Solidargemeinschaft\" aber vermutlich aufs Dach steigen. Wie hoch lägen Ihrer Meinung nach die Versicherungsbeiträge, wenn in allen Krankenhäusern an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden lang das volle Programm vorgehalten würde ?

    Wirtschaftlichkeit und \"geringste Kosten für die Krankenkasse\" sind sicher nicht gleichzusetzen.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo @all,

    auch wenn es mir evtl. nicht zusteht; Respekt mit wieviel Ergeiz Sie alle versuchen Ihre Position durchzusetzen und zu begründen!
    :i_respekt:
    Der kurze Ausflug vom Patienten (um den ja alle so bemüht sind) hin zur Erklärung von Wirtschaftlichkeit zeigt mir, dass hier und da ein Umdenken stattgefunden hat.

    Für mich wurde die Antwort auf die eigentliche Frage bzw. Vorgehensweise in diesem Fall schon ziemlich weit oben gegeben. Warum nicht einfach mal die Informationen bei der Quelle einholen?! Sowohl Patient als auch die betreffenden KHs können befragt werden. :d_gutefrage:
    Denn Ansatt einen Abschlag zu umgehen, gibt es meiner Meinung nach, im KH Strukturen, die es gilt zu optimieren, welche Ihre Bemühungen langfristig mehr Wert bringen. Das ist übrigens auch ein Teil von Wirtschaftlichkeit! :biggrin:

    Ein schönes WE,
    K. Scholze

    MfG