Hallo Forum,
mein detektivischer Spürsinn :d_zwinker: hat folgenden Fall aufgedeckt.
Patient kommt mit einer Verdachtsdiagnose in Klinik A. Die Klinik lässt konsiliarisch die Klink B die Therapie mit planen. Angezeigt ist demnach die Therapie in Klinik B.
Nach zwei Tagen entlässt Klinik A den Patienten als VERLEGUNG (Grund 069) zur weiteren Therapie in Klinik B (wie mit dieser abgestimmt).
Klinik B nimmt den Patienten aber erst zwei Tage später auf und wehrt sich nun gegen Verlegungsabschläge.
Rein formal erfüllen diese Fälle nicht die Kriterien einer Verlegung, dennoch sträubt sich in mir alles, beiden Häusern die volle DRG zu zahlen (in beiden Häusern käme es im Falle der Verlegung zu Abschlägen).
Hat vielleicht jemand (natürlich auch gern die Kassenvertreter im Forum) eine Idee bzw. vielleicht schon Erfahrungswerte zu einer solchen Fallkonstellation?
Gruß,
ToDo