vorstationäre Behandlung bei Fallpauschalen

  • Guten Morgen allerseits!

    Frage: Kann eine vorstationäre Behandlung, die länger als 14 Tage vor der stationären Aufnahme liegt, neben einer Fallpauschale abgerechnet werden oder ist sie mit der FP abgegolten?

    Gruß

    M. Nast

    Manfred Nast

  • Guten Tag Herr Nast,
    das haben Sie schon richtig erkannt, bei Fallpauschalen gibt es keine vorstationäre oder nachstationäre Behandlung. Das ist im FP Preis mit drin, es sei denn Sie haben eine eigene Diagnose und/oder Procedur, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Fallpauschale steht. Beispiel:
    kniebeschwerden,Verletzung?
    1. Fall ( 2-3 Tage stat.-)
    stat. Aufnahme zur Athroskopie und Meniskusteilresektion bei kniebeschwerden, Nebendiagnose: Kreuzbandruptur
    2. Fall gleicher Patient, 8 Tage später
    stat. Aufnahme zur Fallpauschale Kreuzbandruptur, wird nicht mit dem 1.Fall verknüpft. Oder siehr das jemand anders???
    :smokin: :smokin: :smokin: :mdk: :mdk: :mdk: :rolleyes: :rolleyes:

    zum Thema vor-und nachstationär werden Sie fündig im SGBV §115a
    2)Die vorstationäre Behandlung ist längstens auf 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor der stationären Behandlung begrenzt.
    Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stat. Krankenhausbehandlung nicht überschreiten

    Ein schönes Wochenende wünscht

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Nast und Herr Mies,

    selbstverständlich gibt es vor- und nachstationäre Behandlung bei FP (Ausdrucksfehler). Die Berechnung der vorstationären Behandlung ist auch dann möglich, wenn der Patient nicht oder später als fünf Tage danach stationär behandelt wird. Die von DKG und Spitzenverbänden gemeinsam gegebene Vergütungsempfehlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V lautet gemäß § 1 Satz 3: „Falls im Anschluß an eine vorstationäre Behandlung eine vollstationäre Behandlung nicht erforderlich ist, ist für die Berechnung die Pauschale der Fachabteilung maßgeblich, welche die vorstationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt hat.“ Möglich ist dies z.B. auch bei einem nicht dem KH anzurechnenden „Nicht-Erscheinen“ des Patienten wegen Erkältung, familiärer Situation o.ä. Wir haben damit keine Probleme.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    Hallo Herr Nast und Herr Mies,

    selbstverständlich gibt es vor- und nachstationäre Behandlung bei FP (Ausdrucksfehler).
    .? Möglich ist dies z.B. auch bei einem nicht dem KH anzurechnenden ?Nicht-Erscheinen? des Patienten wegen Erkältung, familiärer Situation o.ä. Wir haben damit keine Probleme.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Hallo Herr Konzelmann:
    bedeutet das: eine geplante Leisterhernie wird vorstationär untersucht und vorbereitet, und kommt zum vollstationären Aufenthalt nicht, z. Bsp. wegen Grippe, und Sie rechnen dann zum Bsp. die FP 12.07 ab??????
    oder, stehe ich hier auf der Leitung?

    freundliche Grüße zurück

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Nein, es gibt dabei eine Pauschale für VS, wie es auch vereinbarte Pauschalen für NS gibt. Die Pflegesatzverhandler müssten wissen, was dort vereinbart ist.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • [quote]
    Original von Guenter_Konzelmann:
    Nein, es gibt dabei eine Pauschale für VS, wie es auch vereinbarte Pauschalen für NS gibt. Die Pflegesatzverhandler müssten wissen, was dort vereinbart ist.

    ja, jetzt hab ich`s verstanden. Natürlich hat jedes KHS vorstationäre und nachstationäre Pflegesätze, die liegen in der Patientenverwaltung öffentlich aus. Und ok,wenn der Patient nicht zur FP stationär kommt, und sie eine begründbare vs leistung erbrigen,kann man sie abrechnen.
    Aber die ursprüngliche Frage war doch der Normalfall:
    Vor der geplanten Hernienop kommt der Patient vorstationär
    ( Praemedikation, Blutuntersuchung usw.) und im Zusammenhang mit der Hernienop. kann diese VS Leistung nicht abgerechnet werden.
    Ich weiß kompliziert ausgedrückt und doch so einfach.

    Beste Grüße

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Lieber Herr Nast,

    es hat doch auch was mit Umgang mit den Kostenträgern zu tun, ob man einen vorstationären Satz abrechnet, wenn die vorstationäre Vorstellung mehr als 14 Tage vor der FP stattfindet. Denn häufig zögern sich ja die OP-Termine länger als 14 Tage hinaus, was ja kein Problem der Kassen sondern ein internes KH-Problem ist. Und dafür die Kassen zahlen zu lassen (zumal die Vorstellung ja tatsächlich in der FP-Kalkulation berücksichtigt ist) würde einer Doppelfinanzierung entsprechen und wäre unfair.

    Wir haben das in Minden so gehandhabt, dass wir eine vorstationäre Behandlung bis 3 Monate vor FP-OP nicht abgerechnet haben (es sein denn, der Patient ist nicht erschienen, dann natürlich normale Abrechnung des vorstationären Satzes). Wenn die Vorstellung mehr als 3 Monate zurücklag, haben wir es auf jeden Fall immer versucht abzurechnen, da ja in der Regel eine Verschiebung des OP-Termines auf Grund äußerer Umstände dahinter steckt, und manche Untersuchung wiederholt werden muss. Ist dann immer ein bisschen abhängig von der Kasse, wie gesagt, hat was mit dem Umgang miteinander zu tun.
    Gruss
    patricia


    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Guten Morgen allerseits!

    Aus den Beiträgen ersehe ich, dass - wie so oft - die praktische Handhabung bestimmter Dinge sehr unterschiedlich ist, u. a. weil vermeintlich klare Regelungen dann doch nicht so klar sind, wie sie sein sollten.
    Einen wichtigen Faktor habe ich unterdessen zusätzlich herausgefunden, und das ist die Geschwindigkeit der Abrechnung. Wenn prompt nach Entlassung abgerechnet wird, kommt die Rechnung für den vorstationären Aufenthalt wesentlich früher als die für die mit einiger Verzögerung erbrachte Fallpauschale, und nicht alle Kostenträger ordnen die erste Rechnung der zweiten zu.
    Trotzdem bin ich eigentlich immer noch so ratlos wie vorher: soll ich bei drei Wochen (oder drei Monaten) Zeitdifferenz die vorstationäre Behandlung nun gesondert in Rechnung stellen oder nicht?

    Schönen Gruß aus Hamburg
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • :x ich würde es nicht tun, es ist und bleibt meiner Meinung nach eine doppelte Bezahlung.
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo
    Wird ein stationärer Fall mit Fallpauschale abgerechnet, kann keine VS-Leistung zusätzlich berechnet werden.....dabei ist es egal, ob die vorstationäre Behandlung einen bzw. 30 Tage vor der stationären Aufnahme erfolgte.
    Viele Grüße...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ruth:
    ...dabei ist es egal, ob die vorstationäre Behandlung einen bzw. 30 Tage vor der stationären Aufnahme erfolgte...

    Hallo,
    das stimmt nicht.
    Die vorstationäre Behandlung ist längstens auf 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor der stationären Behandlung begrenzt...

    Gruss
    B. Sommerhäuser

    P.S. Kurt, it's your turn, du kennst dich besser aus.