vorstationäre Behandlung bei Fallpauschalen

  • Hallo AEP Forum, Hallo Burkhard,
    konnte nicht früher antworten, war in Köln BDO Seminar zum FP-Gesetz.
    Zur vorstationären Abrechnung ist aus meiner Sicht bereits alles gesagt.
    Kommt der Patient vorstationär (zum Bsp. Eigenblut) vor einer geplanten FP und erscheint dann nicht, ist auch aus meiner Sicht die vs Leistung abrechenbar, obwohl wir das nicht tun.
    Eine vorstationäre Leistung vor erbrachter FP würde ich nicht abrechnen, da muss ich mich voll hinter den Beitrag von Frau Klein stellen.
    Wie man im Thread lesen kann, wird das durchaus unterschiedlich gehandhabt und auch bezahlt.
    Im SGB V § 115 a steht eindeutig:
    Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen betragen.

    Allen einen ruhigen Arbeitstag
    und toi..toi..toi
    gegen Camerun


    --
    Kurt Mies
    http://www.myDRG Fan

    Kurt Mies