Liebes Forum,
Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung
Ist im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die Verordnung von Arzneimitteln erforderlich, hat das Krankenhaus dem weiterbehandelnden Vertragsarzt die Therapievorschläge unter Verwendung der Wirkstoffbezeichnungen mitzuteilen. Falls preisgünstigere Arzneimittel mit pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung verfügbar sind, ist mindestens ein preisgünstigerer Therapievorschlag anzugeben. Abweichungen in den Fällen der Sätze 1 und 2 sind in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Den Wirkstoff zum Präparat geben wir schon lange an, jedoch haben wir noch nicht preisgünstigere Arzneimittel mit aufgeführt.
Es ist ja doch wieder eine zusätzliche Belastung für unsere Ärzte (vor allem in der inneren Abteilung) auch noch die günstigeren Medikamente dem Hausarzt vorzuschlagen.
Wie machen es denn die anderen Krankenhäuser???
Gruß Mia