Kodierung ambulanter Leistungen

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe eine Frage: Wie werden die ambulanten Leistungen des Krankenhauses dokumentiert / kodiert? Mit den Katalogen, die im ambulanten Bereich (Praxen, z. B. ICD-10 1.3) benutzt werden, oder mit den aktuellen, die für den stationären Bereich gültig sind (z. B. ICD-10 2.0)?

    Natürlich bin ich der Meinung, dass sämtliche Leistungen des Krankenhauses mit den aktuellen Kodes abgebildet werden müssen, allein schon um die DRG-Datenbasis zu bekommen. Aber bei uns gibt es darüber Diskussionen mit den Chirurgen, die ihre ambulanten Fälle nach den "alten", für die Praxen gültigen Katalogen verschlüsseln.

    Gibt es dazu "statements"?

    Gruß Drewsen

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Drewsen,

    Zitat

    Original von S_Drewsen:
    ich habe eine Frage: Wie werden die ambulanten Leistungen des Krankenhauses dokumentiert / kodiert? Mit den Katalogen, die im ambulanten Bereich (Praxen, z. B. ICD-10 1.3) benutzt werden, oder mit den aktuellen, die für den stationären Bereich gültig sind (z. B. ICD-10 2.0)?


    Siehe: http://www.dimdi.de/germ/klassi/icd10/fr-icd10.htm

    Zitat

    Natürlich bin ich der Meinung, dass sämtliche Leistungen des Krankenhauses mit den aktuellen Kodes abgebildet werden müssen, allein schon um die DRG-Datenbasis zu bekommen.


    DRGs gelten aber nur für stationäre/teilstationäre Fälle.

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Drewsen,

    die Empfehlung für die Codierung im Krankenhaus lautet, mit den gleichen Versionen von ICD und OPS, die für stationäre Fälle gelten, auch die ambulanten zu codieren. Gründe: bei Übernahme amb. in stat. kann Code weiter verwendet werden, also Arbeitsersparnis, keine Verwirrung usw. Rechtlich ist es so richtig, wie Ihre Chirurgen argumentieren: amb. Fälle sind z.Z. nach ICD 10 V. 1.3 zu codieren. Möglicherweise spielt dabei eine Rolle, daß Abrechnungsprobleme mit KV damit evtl. entfallen?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • lieber Herr Drewsen,
    mit der Benutzung des ICD-10 V2.0 (Krankenhaus) decken Sie die überwiegende Mehrzahl der Verschlüsselung des ICD-10 V1.3 (ambulant=KV)ab...bis auf die Fälle, die Ihnen die KV zurückschickt mit der Bemerrkung, dass es die von Ihnen gewählten Diagnosen nicht gibt. Und dann müssen Sie doch in einem 1.3 Katalog nachschauen

    Grüße Poschmann

  • Liebe Kollegen,

    vielen Dank für die prompte Antwort.

    Zitat


    Nach dieser Kommentierung von DIMDI müßte also die Klinik ihre ambulanten Maßnahmen nach ICD 10 2.0 und EBM kodieren; für externe Belegärzte wiederum gilt ICD-10 1.3 und EBM (rechnen die ja sowiese selber ab).

    Zumindest in der klinikinternen EDV kann / soll also z. B. in der Notfall-Ambulanz mit ICD-10 2.0 dokumentiert werden (Pat. kommt mit Platzwunde, wird genäht und geht nach Hause).

    Vertragsärztliche Institutsambulanzen und Ermächtigungsambulanzen der Klinik müssen aber dagegen mit ICD-10 1.3 (und jeweils EBM)abrechnen.

    Hab ich es nun kapiert??( ?( ?(

    Gruß Drewsen

  • ?( ich habe es so verstanden, dass wir im Krankenhaus auch an die KV den ICD 10 Version 2.0 weitergeben dürfen (gab es eine Mitteilung der DKG vor ca. 1 Jahr). Die Belegärzte arbeiten ja mit ihrer eigenen EDV, stört also nicht. Die KV darf nicht meckern, ist ihr eigenes Problem, nicht das der Krankenhäuser. Die Leistungen gehen natürlich nach EBM (was zwar Quatsch ist, aber egal...) an die KV.
    I) I) I)
    Gruss
    patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein