Haben Kassen eine Leistungspflicht bei Sondenernährung oder sind es...

  • Hallo Forum,

    ich möchte in diesem Forum gern eine eher rechtliche Frage formulieren, die aber eigentlich nicht zum Thema \"DRG\" bzw. \"DRG-Abrechnung\" gehört. Da ich jedoch von dem allgemeinen Wissensniveau hier beeindruckt bin, möchte ich diese Frage dennoch zur Diskussion oder auch nur zur schlichten Beantwortung einstellen:

    Wir haben in der Klinik häufiger über die richtige kostenstellenmäßige Zuordnung von Sondenkost diskutiert. Einige sprachen sich für die Zurechnung zur Küche aus (\"Nahrungsmittel\"), andere sahen darin ein medizinische Maßnahme und wollten die Kosten den Stationen zurechnen. Letztere Variante halte ich für richtig, auch wenn dies nicht in der Roten Liste als \"Medikament\" ausgewiesen ist.

    Konkreter Fall aus dem ambulanten Sektor: Ein seit Jahren aus unklarer Ursache dystrophes 9-jähriges Kind wird über eine PEG-Sonde ernährt. Schluckfähigkeit isr grundsätzlich zwar gegeben (Trinken o. B.), Absetzversuche der enteralen Ernährung führten jedoch - trotz bestehender Dystrophie - regelmäßig zur schnellen Gewichtsabnahme. Das Kind ist privat krankenversichert und den Eltern soll zukünftig die Erstattung verweigert werden.

    Daher die Frage: Besteht nicht auch weiterhin Leistungspflicht durch die private Kasse ? Gibt es eine diesbezügliche Rechtssprechung, aus der hervorgeht, dass Sondenkost nicht den Nahrungsmitteln, sondern den Medikamenten gleichgestellt ist ?

    Vielen Dank für die erhoffte Toleranz dieses Beitrags.

    Gruß
    Elrip

  • Moin,

    ich möchte dieses Thema aus aktuellem Anlass mal nach vorne holen.

    Wir hatten ltztens einen Patienten bei uns, bei dem keine \"normale\" Ernährung mehr möglich ist.

    In einem Voraufenthalt hat die KK die Kosten für die Sondenkost übernommen, jetzt wird das aber abgelehnt.

    Bleiben wir jetzt auf den Kosten (knapp 4000 €) sitzen, oder weiß jemand, wie wir weiter vorgehen können?

    Viele Grüße

    P.S.: die Links funktionieren leider nicht mehr

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Lag gegen die Ersatzvornahme denn nicht eine Klage des GBA vor?

    Die KK argumentiert übrigens mit KHEntgG § 2 Abs 1 + 2.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo papiertiger,

    ich habe mir das ganze noch einmal näher angeschaut. Eine Klage wurde vorgenommen und die entsprechende Richtlinie kann gemäß Rechtsprechung ohne Beanstandungsmöglichkeiten des BMG neu aufgelegt werden. Das ist der letzte Stand gemäß G-BA. Die Arzneimittelrichtlinie ist aber offenbar derzeit noch in \"alter\" Fassung vorliegend.

    Zurück zum eigentlichen Problem. Ich befürchte die Krankenkasse hat da wohl recht. Die Richtlinie regelt leider nur die Verordnungsfähigkeit. Die stationäre Behandlung ist davon nicht betroffen. Ich finde keinen Grund die Sondennahrung nicht als allgemeine Krankenhausleistung zu sehen.

    Viele Grüße
    S. Seyer

  • Hallo Herr Seyer,

    danke für die Antwort.

    (Was ich persönlich denke, drücke ich mal so aus: \'*$§&%\'\'*!!!)

    Sind zwar seltene Fälle, aber dennoch sehr teuer. Vielleicht solte so was auch über ein ZE geregelt werden.

    Beispiel: 14 Tage Aufenthalt, DRG Rechnung an KK über 2000€, Rechnung an uns für Sondennahrung 4000€....

    Vielen Dank noch mal.

    Gruß
    papiertiger

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