PDA bei Sectio

  • Liebes Forum!

    Legt man bei einer Sectio eine PDA und läßt diese auch postoperativ noch zur Schmerbekämpfung liegen, so ist daß natürlich ein höherer Aufwand, als "nur" eine ITN.
    Bislang hatte ich die Kodierrichtlinien so verstanden, daß man dennoch die PDA nicht extra kodieren darf.
    Unser Chefanästhesist weißt jetzt aber darauf hin, daß es eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie gibt, in diesen Fällen die PDA getrennt zu kodieren.
    Meine Frage: Ist das zulässig? Und vor allem, bringt das was oder ist das nur Mehrarbeit beim Verschlüsseln?
    Wie wird das denn in anderen Häusern gehandhabt???
    :hasi:
    Gruß
    Uli Runge

  • ;D ;D ;D Lieber herr Runge,

    wahrscheinlich beruft sich Ihr Chefanästhesist auf den "Fachkommentar DRG Anästhesiologie" (Seite 34): "..wird im Rahmen der Geburtshilfe eine PDA zur Schmerztherapie durchgeführt und anschließend...eine Sectio in PDA (...) durchgeführt, so ist der Code für die PDA zur Schmerztherapie zur kodieren.... Dieses Vorgehen widerspricht zur zeit den den dt. Kodierrichtlinien, ...der BDA empfiehlt jedoch dieses Vorgehen, bis die Selbstverwaltungsorgane die Kodierrichtlinien weiter differenziert haben.":chili:
    Tja, so sieht es aus. Ich kann verstehen, wie der BDA drauf kommt, finde es allerdings schwachsinnig und würde es als MDK nicht akzeptieren. Da es keinen Einfluss auf die Sectio-DRG hat (meines Wissens nach zumindestens), ist es allerdings nicht vordringlich wichtig.
    ;) ;)
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo,
    die Kodierung der PDA, Ziel-Indikation Spontangeburt, ist m.E. richtig, da es ja bis zum Sectioentschluß einige Stunden dauern kann. Hier sollte kodiert werden. Die längere postop. Dauer (Schmerztherapie) würde ich nicht extra verschlüsseln - ist m.E. inclusive.
    Ob dies irgendwann Abrechnungsrelevanz bzw. Fallschwereerhöhung erlangt wage auch ich zu bezweifeln.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von URU:Legt man bei einer Sectio eine PDA und läßt diese auch postoperativ noch zur Schmerbekämpfung liegen, so ist daß natürlich ein höherer Aufwand, als "nur" eine ITN.

    Guten Morgen Frau Runge,
    die Kodierrichtlinie sagt eigentlich klar aus, dass nicht kodiert werden darf:
    1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren:
    Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln, z.B. 8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie, 8-914 Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie,
    8-918 Multimodale Schmerztherapie

    Eine andersartige Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie bedeutet nicht deren "Rechtlichkeit".
    Ich würde es nicht kodieren lassen (haben in der BG "leider" keine Geburtshilfe ;) ).
    Ob es in Zukunft anders gehandhabt wird, wage ich zu bezweifeln. Welche Relevanz soll es haben? Wird es abrechnungsrelevant, würde man wahrscheinlich in Zukunft alle PDA´s zur p.o. Schmerztherapie liegen lassen. Ein Fehlanreiz, der gerade durch die DRGs verhindert werden soll!

    Schönen Tag!
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • 8) ich glaube, dass Problem besteht nur, wenn die PDA vor Entschluss zur Sectio zur Geburtsbeschleunigung etc. gelegt wird. Denn ohne Sectio kann man sie ja kodieren, da die Geburt eigentlich ohne Narkose durchgeführt wird (;) na ja, je nachdem, wo man entbindet).
    Nur für die Schmerztherapie nach Sectio darf man meiner Meinung nach nicht kodieren. So empfiehlt es aber auch ganz konkret der BDA.
    Gruss
    Patricia:besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Dr. Runge,

    unsere Anästhesisten wollen auch so viel wie möglich dokumentieren und codieren, da es eine diesbezügliche Aufforderung des Berufsverbandes gibt, damit z.B. deren Leistungen intern adäquat abgebildet werden können zur Budgetverteilung o.ä.

    8-910:
    Laut DKR 1506a kann diese Prozedur in Verbindung mit O80 Spontangeburt Einling übermittelt werden.

    Sicher kann sie auch bei Sectiones verwendet werden. Zumindest finde ich kein Verbot.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    da möchte ich Ihnen widersprechen: Wenn die PDA als "Anästhesieverfahren" bei der Sectio verwendet wird (eine OP)ist die Anästhesie nicht gesondert zu kodieren. Zweifelsfrei korrekt ist die Kodierung bei Anwendung der PDA zur Schmerztherapie unter der Spontangeburt.
    Ich kann Herrn Krahmer verstehen, aber DRG´s sind nicht das ideale Tool für eine Leistungsdokumentation.
    Gruß
    Ingrid Stenger - ebenfalls aus den RMK-Kliniken

  • Sehr geehrtes Forum,
    die DKR führen unter 1506a die einzigen OPS-Kodierungen an die zur Benutzung der O80 als Hauptdiagnose erlaubt sind und zu diesen gehört auch die 8-910. Unter 1806a steht lediglich "... wenn sie als alleinige Maßnahme ..." . Aus diesen beiden Aussagen kann eigentlich nur der eine Schluss gezogen werden, dass eine PDA bzw. PDK, wenn sie nicht als postinterventionelle Schmerztherapie angewendet wird (nicht mehr alleinige Maßnahme bzw. kalkulatorisch in der Intervention bereits enthalten), sehr wohl kodiert werden kann und darf. Schließlich geht es bei der ganzen Kodiererei, wie das DIMDI auch in seiner aktuellen Verlautbarung zur Pflege des OPS-Kataloges ganz deutlich herausstellt nicht um medizinische Logik sondern rein um Abrechnungstechnik.

    mfg
    Michael Hönninger
    OA Anästhesie - Intensivmedizin / Medical-Controller
    Städtisches Krankenhaus
    Elsa-Brandström-Str. 1
    67227 Frankenthal

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Eigentlich ist es doch ganz einfach: als Hexe vom MDK :besen: :besen: :besen: kontrolliere ich doch bei einem Haus, was überdurchschnittliche viele PDA´s bei Sectiones kodiert hat, nur, ob die PDA in zeitlichem Zusammenhang mit dem Entschluss zur Sectio angelegt wurde (= keine Kodierung) oder dokumentiert unabhängig davon und mit einem zeitlichen Abstand vor dem Entschluss zur Sectio zur Schmerztherapie und "Öffnungsbeschleunigung" (= Kodierung ja). Eine Stichprobe von 40 Akten würde mir (ganz willkürlich) reichen, diese Anzahl dürfte theoretisch kein Problem sein.
    Da die Sectiones in Deutschland extrem häufig sind, dürfte es sich übrigens (trotz der Tatsache, dass die PDA bisher nicht gruppierungsrelevant ist) um ein problem handeln , welches der MDK eventuell tatsächlich ziemlich früh prüft.
    Gruss
    patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Patricia,
    also wirklich sehr prägnant auf den Punkt gebracht. Volle Zustimmung.
    Schönes Wochenende!:roll:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.