Wiederaufnahmeregelung

  • Aufnahme eines Pat. in die Innere wegen epileptischen Anfall, als Zufallsbefung Cholezystolithiasis. Nach Behandlung zunächst Entlassung, dann innerhalb der OGVD Aufnahme in Chirurgie geplant und OP.
    1. B76C - MDC 01 - Partition M OGVD 18 Tage
    2. H14B - MDC 07 - Partition O
    Laut §2 Wiederaufnahme fällt Abs. 1 raus, da unterschiedliche Basis-DRG, Abs. 2 unterschiedliche MDC, eine Komplikation( Abs. 3) kommt auch nicht infrage.
    Kann ich hier 2 Fallpauschalen abrechnen? oder wo ist mein Trugschluß
    Mit bestem Dank Banda, nur noch halber Chirurg :sterne:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    die Wiederaufnahmeregelung wird in diesem Fall formal nicht tangiert und es ist keine Fallzusammenführung vorzunehmen.
    Wenn die Wiederaufnahme aber kurze Zeit (ohne, dass es hierfür eine Definition gibt) später vollzogen wird, versuchen manche Kassen die Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen vorzubringen und fordern eine entsprechende Korrektur. Vielleicht kann jemand von so einem Fall berichten. Da wir (noch) nicht nach DRGs abrechnen, gibt es solche Probleme bei uns (noch) nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin, moin,

    Zitat


    Original von Selter:

    Wenn die Wiederaufnahme aber kurze Zeit (ohne, dass es hierfür eine Definition gibt) später vollzogen wird, versuchen manche Kassen die Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen vorzubringen und fordern eine entsprechende Korrektur. Vielleicht kann jemand von so einem Fallberichten. Da wir (noch) nicht nach DRGs abrechnen, gibt es solche Probleme bei uns (noch) nicht.


    Berichten kann ich von jeder Menge Fälle dieser Art - nur leider noch über kein rechtskräftiges Ergebnis. :d_zwinker:

    Auch wir geben \"solche\" Fälle zum MDK. Wir haben da einerseits ganz bestimmte Häuser im Blick, die vor DRG-Einführung als Begründung für eine verlängerte Verweildauer genau die Gründe geltend gemacht haben, die jetzt zur zwischenzeitlichen Entlassung führen. Zum Anderen selektieren wir auch Einzelfälle, in denen (wie oben beschrieben) der Verdacht naheliegt, dass eine zwischenzeitliche Entlassung nur dazu dient, zwei Fälle abzurechnen.

    Ein Instrument ist für uns die Versichertenbefragung, bei der in nahezu allen bisher überprüften Fällen heraus kam, dass der Patient schon mit dem neuen Aufnahmetermin zur geplanten OP nach Hause geschickt wurde. Ein Krankenhaus hat (nach Auskunft unserers Versicherten!) dem Patienten bei der Entlassung am Freitag gesagt: \"Wir müssen Sie leider über´s Wochenende nach Hause schicken, sonst macht Ihre Krankenkasse Probleme. :erschreck: Kommen Sie dann Montag zur OP wieder.\"

    Fristen interessieren mich da eigentlich nicht. Fallsplitting bleibt Fallsplitting. Mich interessieren dann nur im Einzelfall die o.g. Darstellung des Patienten und die Begründung des Krankenhauses für die zwischenzeitliche Entlassung.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Original von ToDo:
    Fristen interessieren mich da eigentlich nicht. Fallsplitting bleibt Fallsplitting.


    Hallo ToDo,
    ihre Sichtweise grenzt ans Unmoralische.
    Wenn Sie Ihr Auto zur Inspektion (kalkulierter Festpreis) bringen und es wird dabei festgestellt, dass die Reifen abgefahren sind und erneuert werden müssen, verlangen Sie dann auch, dass dies zum Preis der Inspektion behoben wird???
    Wenn bei der Inspektion die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert und eine neue Glühbirne erforderlich ist, die Scheibenwaschanlage vollständig leer oder der Frostschutz nicht vorhanden, ist für mich klar, das ist im Preis für die Inspektion enthalten.
    Darüber hinaus die regelhafte Mitbehandlung von zufällig parallel besthenden Begleiterkrankungen zu fordern, halte ich nicht für seriös.
    Ich möchte Ihnen hier keine Tipps geben, aber könnte es sein, dass Sie planen, den Zahnstatus von Krankenhauspatienten erheben zu lassen um die Zahnsanierung als regelmäßige Verbringungsleistung gleich auch mit umsonst zu bekommen??? :d_gutefrage:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Tag,

    zurück zum AUsgangsproblem:

    Es sind zwei Fälle, sowohl nach dem gesunden Menschenverstand, wie medizinisch, als auch nach geltender Rechtslage. Auch innerhalb oGVD. Wir rechnen schon 1,5 Jahre nach DRGs ab. Hart bleiben.

    Wenn das Kassenvertreter nicht einsehen, liegt das an denen.

    Leichter tut man sich natürlich, wenn man die oGVD verstreichen lässt. Und man wird - wie man sieht - von den Kassen ja förmlich dazu gezwungen.

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo???

    ich habe gerade noch einmal meinen Beitrag darauf überprüft, ob ggf. etwas anderes hier erscheint, als ich auf meiner Tastatur eingetippt habe - aber das ist gar nicht so!

    @ Herr Heller

    Auf einen Vergleich zu einer Autowerkstatt lasse ich mich nicht ein. Abgesehen davon, dass ein seriöses Krankenhaus sich mit vielen Vertretern dieses Gewerbes auch nicht gern vergleichen lassen würde :d_zwinker:

    Aber wenn Sie schon ein Eigentor vorbereiten, will ich es Ihnen gern \"verpassen\" :d_zwinker: :

    Ihre Argumentation lässt den Schluss zu, dass wenn im zweiten Aufenthalt ein vergleichsweise kleiner Eingriff erfolgt, dass einer Fallzusammenführung nichts im Wege steht (so ihr Beispiel mit der Kennzeichenbeleuchtung oder der Scheibenwaschanlage)???

    Wenn der Vergleich nicht hinken soll, müsste man übrigens eine Werkstatt heranziehen, die alle Leistungen, die im Rahmen der Inspektion notwendig werden ohne zusätzliche Berechnung anbietet. Und dann wird wohl die Pauschale für die Inspektion höher sein als anderswo, weil diese Leistungen natürlich nicht verschenkt werden, sondern in diese Pauschale einkalkuliert werden, oder???


    Außerdem frage ich mich, ob Sie zu den Häusern gehören, die vor DRG-Einführung solche Patienten durchgehend behalten haben und anschließend mit ebenso viel Leidenschaft die lange Verweildauer verteidigt haben???
    (damals wurde Krankenkassen nämlich vorgeworfen, unmenschlich zu sein, wenn sie den Patienten ernsthaft zumuten wollen, für zwei, drei Tage nach Hause zu gehen, obwohl eine geplante OP bevorsteht!!!)

    DAS IST UNMORALOISCH!

    Ein Behandlungsfall ist und bleibt ein Behandlungsfall. Lassen Sie doch mal vom InEK aus den DRGs die kalkulierten Kosten für - über das jeweilige Standardvorgehen hinausgehende - Begleiterkrankungen und -operationen herausrechnen. Sie tun hier so, als wären solche Fälle die Regel und würden bei der Vergütung nicht berücksichtigt. Das ist falsch und nicht minder unmoralisch als mein Gedankengang.

    Wir bewegen uns hier in einem pauschalen Vergütungssystem. Ihr Ansatz ignoriert diese Tatsache ganz offenbar.


    @ Herr Mautner

    Es liegt nicht an \"denen\". \"Die\" gehen nämlich auch nur einer Profession nach, natürlich geprägt von den Interessen \"ihres\" Brötchengebers und bewegen sich im gleichen Gesetzes- und Verordnungsumfeld wie Sie.

    Und wenn - wie oben geschildert - Krankenhäuser mal den armen Patienten als Schutzschild für Ihre Begründungen gegen die Krankenkassen \"benutzen\" und ein paar Jahre später bei absolut vergleichbaren Fällen das Patientenwohl auf den Kopf gestellt wird und die Erlösoptimierung als moralisch verkauft wird, dann tun Sie mir einen Gefallen:

    Lassen Sie uns über die rechtlichen Rahmenbedingungen streiten, aber bitte erzählen Sie mir nichts von gesundem Menschenverstand und medizinischen Gründen! :devil:

    Gruß und dennoch einen schönen Tag


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo,

    bitte beachten Sie: es gab und gibt nach wie vor eine Medizin jenseits aller Abrechnungstricksereien, sondern nach medizinischem und gesundem Menschenverstand.
    Und so ein Fall liegt hier vor, und darum geht es mir. (Ich weiß nicht, welche Fälle Sie meinen, um diese geht es hier aber nicht).
    Und diese Medizin muß nach wie vor reell bezahlt werden. Denn sonst werden auch Sie das spätestens dann bedauern, wenn Sie selbst einmal ins Krankenhaus kommen.

    Ich habe manchmal den Eindruck, daß die Abrechnung - nicht zuletzt durch die durch den Gesetzgeber induzierte entsprechende Hysterie - eben nicht mehr als \"Profession\", sondern als Sport betrachtet wird, bei dem alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Hauptsache, man wird nicht erwischt. Im Gesundheitswesen ist aber Vertrauen wichtiger als Schnäppchenjagd.

    Viele Grüße von

    Mautner

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    vielleicht sollte man es einfach nüchtern sehen:

    Interessanterweise (und dabei eigentlich völlig logisch) ändern sich zuweilen die Einstellungen der Partner im Gesundheitswesen zu den Aspekten einer Behandlung (im Sinne von medizinischer Notwendigkeit, Liegezeit, Fallsplitting, ....,) mit dem jeweiligen Abrechnungssystem.
    Da muss sich keiner ausnehmen, weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Hier sind wir dann beim Zitat von Willms: \"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.\"

    Da man ja nun mal weiß wie der Hase läuft, gibt es entsprechende Regelungen und Institutionen die dem Hasen dann gewisse Bahnen vorgeben sollen (Gesetzgeber, Fallpauschalenverordnung, DKR, InEK, ...).

    Wenn diese Wegbeschreibungen allerdings so löchrig sind und deswegen der Hase an Stellen kommt, wo er keinen Pfeil (oder mehrere in alle möglichen Richtungen zeigend) vorfindet, läuft er dahin, wo er sich am wohlsten fühlt, klare Sache.

    Zu unterscheiden ist natürlich hiervon die Situation, wo die Richtungsangabe eindeutig vorgibt \"Hier nur links abbiegen\" und sich der Hase sagt \"rechts rum passt mir aber besser\". Das ist ein großes „no-no“ für den Hasen.

    Faktisch bedeutet es doch folgendes:

    1) Wir dürfen uns weiterhin im Klaren darüber sein, dass die Hasen von Natur aus nicht alle in die gleiche Richtung laufen.

    2) Wir Hasen sollten anfangen, bestehende Richtungsanweisungen zu befolgen, auch wenn sie nicht immer (individuell gesehen) passen.

    3) Die Schwachstellen der Richtungsangaben müssen von den beteiligten Hasen aufgezeigt werden und dann vom Oberklopfer (letztlich dann der Gesetzgeber, ...) berichtigt/konkretisiert werden und zwar \"hopp-hopp\"!

    4) Dass dabei eine \"Hasen-Selbstverwaltung \" nicht unbedingt immer einer schnellen Lösung zuträglich ist, durfte bereits mehrfach festgestellt werden.

    Erst wenn 2) und 3) umgesetzt werden, laufen die Hasen in eine Richtung, wobei hier nicht jeder Streckenabschnitt von jeden gleichermaßen schön empfunden werden wird. Das macht aber nichts, solange das gemeinsame Ziel erreicht wird.

    So bekomme ich meine Kinder immer in den Schlaf.... :hasi:

  • Beitrag gelöscht, das Beispiel mit den Hasen möchte ich unbedingt so stehen lassen! :d_zwinker:


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Wollen wir bloß hoffen, daß die gemeinsame Richtung der Hasen und Häsinnen nicht das Ende einer großen Flinte ist, dann schlafen die Kinderlein nämlich nie ein oder werden sogar wach.
    Ich danke jedenfalls zu später Stunde für die vorliegenden Tipps. Banda
    Wo gibt es eigentlich ein smilie Häschen?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von bany:
    Wollen wir bloß hoffen, daß die gemeinsame Richtung der Hasen und Häsinnen nicht das Ende einer großen Flinte ist....

    Gunten Tag Bunny (`tschuldigung, meinte natürlich bany),

    es werden Hasen auf der Strecke bleiben, dafür soll das DRG-System sorgen.
    Der Abwehrmechanismus \"totstellen\" ist hier nicht zu empfehlen....