Verlegung bei Neugeborenen

  • Liebes Forum!

    Und gleich noch eine Frage aus der Geburtshilfe:
    Unsere Klinik verfügt leider über keine Kinderklinik. Frühgeburten oder reife Neugeborene, die auffällig werden, werden deshalb in die nächstgelegene Kinderklinik verlegt.
    Wie sieht das denn eigentlich abrechnungstechnisch aus???
    Gibt es da eine Zeitspanne, die das Kind postpartum noch in der eigenen Klinik gewesen sein muß, damit man es auch als eigenen Fall abrechnen kann?

    Wie steht es mit den Kindern, die unmittelbar postpartal von den auswärtigen Pädiatern versorgt und dann verlegt werden?

    :( :(
    Hoffe auf Hilfe

    Uli Runge

  • Lieber Herr Runge,

    sollten kranke Kinder (Abrechnung hin oder her) nicht auf jeden Fall verlegt werden? Ob jetzt nach intern oder nach extern spielt da ja keine Rolle, da das Kind ja in eine spezielle DRG kommt.
    Eigentlich soll ja gelten, dass Patienten, die verlegt werden, weil man die Hauptleistung nicht innerhalb des eigenen hauses erbringen kann, mittels tagesgleicher Pflegesätze bezahlt werden (kann das jemand definitiv bestätigen???). Dann zählt halt die Mitternachtsstatistik, so wie derzeit bei Pflegesatzpatienten.?( ?( ?( ?( ?( ?(
    Etwas unsicher grüßt Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Patricia, hallo Herr Runge,
    leider fehlen ja noch die Abrechnungsregeln für das DRG-System. Unter jetzigen Bedingungen handhaben wir es so, das eine Verlegung aus dem Kreißsaal in die Intensivbetreuung des benachbarten Hauses keine eigene Abrechnung zuläßt. Wird das Kind erst nach Stunden auf der eigenen Kinderstation (z.B. Diagnostik Herzfehler) verlegt, rechnen wir den Tagessatz ab.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • 8) 8) 8) haben wir auch so gehandhabt, die Kassen lassen erfahrungsgemäß so ab 6 Stunden mit sich reden...

    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Frau Dr. Runge,

    in Baden-Württemberg haben wir eine Vereinbarung BWKG-Spitzenverbände, daß bei Aufenthalt unter 24 Stunden keine FP und keine anderen Pflegesätze abgerechnet werden können. Falls es eine solche Vereinbarung in Bayern und anderen Bundesländern nicht gibt, kann man sich trotzdem daran orientieren.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.