Guten Morgen zusammen...
@ Herr Heller
Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt...
Einen Entscheidungsspielraum haben wir KKn, solange die Behandlung medizinisch notwendig ist, sowieso nicht. Dann sind grundsätzlich die erbrachten Leistungen von der KK zu übernehmen. Die medizinische Notwendigkeit der vollstationäre Behandlungsdauer lassen die KKn jedoch in bestimmten Fällen vom MDK überprüfen.
Aus sozialen Gründen kann man die ggf. längere Behandlungsdauer als KK möglicherweise tolerieren, solange keine zusätzliche Kosten dadurch entstehen (hier z.B. Abschläge wegfallen oder Zuschläge wegen OGVD hinzukommen). Das jedoch ist dann im Einzelfall eine Entscheidung der einzelnen Kasse.
Doch sobald die Behandlung nicht mehr medizinisch notwendig ist und zusätzliche Kosten entstehen, dürfen wir als KK keine Leistungen mehr bewilligen.
Aus sozialen Gründen ist hier nicht die KK Kostenträger. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass der Patient zwingend entlassen werden muss, wenn keine medizinische Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung im Rahmen des §39 SGB V mehr vorliegt. Schließlich gibt es ja auch Leistungen nach dem SGB XII, dem Opferentschdigungsgesetz u.ä. Es ist nur ein anderer Kostenträger vom KH anzugehen, der die Unterbringung dann übernimmt...
Ich kann in diesem Fall nur für unser Haus sprechen, aber auch wir haben einen sozialen Dienst, der u.a. versucht mit den KHn zusammenzuarbeiten und hilft nach weitergehenden Hilfsangeboten zu suchen oder die Versicherten in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Aus Erfahrung kann ich hierzu jedoch leider nur sagen, dass die KH selten versuchen mit denn KKn in solchen Fällen frühzeitig in Kontakt zu treten. Wir bekommen oft erst nach MDK Begutachtungen (der hier ggf. die medizinsche Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung abgelehnt hat) von den Problemen einer weiteren Verlegung oder Entlassung in eine geeignete Einrichtung zu hören. Manchmal würde hier vielleicht auch rechtzeitig ein kurzer Anruf des KH helfen - entweder um andere Hilfsangebote der KK zu bekommen oder ggf. auch um die Verlängerung ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. über einen Feiertag) vorab zu klären und so eine MDK Begutachtung zu vermeiden. Häufig haben wir nach solchen Gesprächen auch gut mit dem entsprechenden KH zusammenarbeiten und den Patienten gut versorgen können. :i_baeh:
Dann können wir als KKn nämlich auch unserer Verantwortung nachkommen und umfassende Hilfe (und sei es manchmal nur die Vermittlung an den zuständigen Leistungsträger) unseren Versicherten und unseren Leistungserbringern zukommen lassen.
So, nun ein schönes WE an alle.... Hoffen wir das die Sonne rauskommt. :sonne: