• Guten Morgen zusammen...

    @ Herr Heller
    Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt...

    Einen Entscheidungsspielraum haben wir KKn, solange die Behandlung medizinisch notwendig ist, sowieso nicht. Dann sind grundsätzlich die erbrachten Leistungen von der KK zu übernehmen. Die medizinische Notwendigkeit der vollstationäre Behandlungsdauer lassen die KKn jedoch in bestimmten Fällen vom MDK überprüfen.

    Aus sozialen Gründen kann man die ggf. längere Behandlungsdauer als KK möglicherweise tolerieren, solange keine zusätzliche Kosten dadurch entstehen (hier z.B. Abschläge wegfallen oder Zuschläge wegen OGVD hinzukommen). Das jedoch ist dann im Einzelfall eine Entscheidung der einzelnen Kasse.

    Doch sobald die Behandlung nicht mehr medizinisch notwendig ist und zusätzliche Kosten entstehen, dürfen wir als KK keine Leistungen mehr bewilligen.

    Aus sozialen Gründen ist hier nicht die KK Kostenträger. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass der Patient zwingend entlassen werden muss, wenn keine medizinische Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung im Rahmen des §39 SGB V mehr vorliegt. Schließlich gibt es ja auch Leistungen nach dem SGB XII, dem Opferentschdigungsgesetz u.ä. Es ist nur ein anderer Kostenträger vom KH anzugehen, der die Unterbringung dann übernimmt...

    Ich kann in diesem Fall nur für unser Haus sprechen, aber auch wir haben einen sozialen Dienst, der u.a. versucht mit den KHn zusammenzuarbeiten und hilft nach weitergehenden Hilfsangeboten zu suchen oder die Versicherten in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Aus Erfahrung kann ich hierzu jedoch leider nur sagen, dass die KH selten versuchen mit denn KKn in solchen Fällen frühzeitig in Kontakt zu treten. Wir bekommen oft erst nach MDK Begutachtungen (der hier ggf. die medizinsche Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung abgelehnt hat) von den Problemen einer weiteren Verlegung oder Entlassung in eine geeignete Einrichtung zu hören. Manchmal würde hier vielleicht auch rechtzeitig ein kurzer Anruf des KH helfen - entweder um andere Hilfsangebote der KK zu bekommen oder ggf. auch um die Verlängerung ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. über einen Feiertag) vorab zu klären und so eine MDK Begutachtung zu vermeiden. Häufig haben wir nach solchen Gesprächen auch gut mit dem entsprechenden KH zusammenarbeiten und den Patienten gut versorgen können. :i_baeh:

    Dann können wir als KKn nämlich auch unserer Verantwortung nachkommen und umfassende Hilfe (und sei es manchmal nur die Vermittlung an den zuständigen Leistungsträger) unseren Versicherten und unseren Leistungserbringern zukommen lassen.

    So, nun ein schönes WE an alle.... Hoffen wir das die Sonne rauskommt. :sonne:

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse

  • Hallo Frau Busse,
    theoretisch ist mir das schon alles klar, wer für welche Kosten aufkommen müsste. Nur die Praxis sieht meistens anders aus. Und es bleibt immer am behandelnden Arzt hängen, weil sich die anderen Beteiligten mit Vorschriften und Gesetzestexten herausreden.
    Aktueller Fall von gestern:
    Eine ältere Frau wird wegen Postmenopausenblutungen zur Curettage eingewiesen. Sie ist stark behindert durch vorausgegangene Schlaganfälle und weitere Erkrankungen und wohnt wohl mit ihrem Sohn zusammen.
    Wir entschließen uns, die Frau am Vortag der Operation stationär aufzunehmen, weil man sie einfach nicht mal eben hierhin und dorthin, zur Anästhesie und zum EKG usw. schicken kann. (Mal sehn, ob das als Begründung für den stationären Aufenthalt überhaupt durchgeht, oder ob sich nicht ein Schreibtischtäter einfach auf den Standpunkt stellt, das seien ja nur Organisationsmängel.
    Dem Sohn wird gesagt, dass er seine Mutter am Folgetag nach der Operation mittags wieder abholen kann.
    Dieser taucht aber am nächsten Tag nicht auf und ist auch bis 23.00 Uhr abends telefonisch nicht erreichbar. Der nächste Tag ist Karfreitag.

    Jetzt geben Sie mir bitte mal einen praktischen Tip, wie Sie sich verhalten hätten um das Problem zu lösen.
    Die Kasse will das bestimmt nicht zahlen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
    Die Körperbehinderte Frau einfach auf die Strasse zu setzen - da hat der Richter was dagegen (die Kirche übrigens auch). Die Krankenkasse auch ???????????
    Wer führt jetzt den Prozess gegen den Sohn, um die Kosten für die medizinisch unnötige Übernachtung einzutreiben?? Das Krankenhaus etwa??
    Oder müsste die Kasse nicht erstmal zahlen und die Regressforderung beim Sohn oder der Patientin selbst eintreiben und wenn die nicht zahlen können, dann eben bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B.Sozialamt)???
    Wenn man das Mainzer LG-Urteil zum Massstab nimmt (L 5 KR 51_02)dann müsste wohl die Kasse erstmal zahlen.
    Es sind leider nicht Einzelfälle, die diese Probleme machen, und ich kann die Kollegen und Schwestern gut verstehen, die neben ihrer regulären Arbeit am Patienten jetzt immer mehr genötigt werden, sich um die nichtmedizinischen Belange des Falles auch noch kümmern zu müssen.
    Sich in der Woche mal ans Telefon zu klemmen und mit einem Kassenmitarbeiter das weitere Vorgehen zu besprechen ist kein Problem. Aber wir haben keine 5-Tage-Woche (und auch keinen 8 -Stunden-Schlaf)sondern nur Rationalisierungsreserven und Ressourcenverschwendung.

    Schöne freie Ostern

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Forum,

    ich kann Herrn Heller nur vollsten zustimmen und möchte kurz noch einmal auf den - meinem Empfinden nach überstrapazierten - Begriff der medizinischen Notwendigkeit i.V.m. dem § 39 SGB V eingehen. Hierzu ist es notwendig, liebe Fr. Busse, sich den erwähnten Paragraphen einmal im Wortlaut anzuschauen. Dort heißt es im Absatz 1:

    Zitat


    § 39 SGB V - Krankenhausbehandlung, Absatz 1:

    (1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 ), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.

    Sie sehen, Fr. Busse, der Begriff der \"medizinischen Notwendigkeit\" ist dort explizit gar nicht erwähnt ! Vielmehr heißt es, daß ein Versicherter \"Anspruch auf vollstationäre Behandlung ... (hat), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.\" Es steht dort nicht ( ! ), daß die Aufnahme erst dann erfolgt, wenn die Behandlung \"medizinisch notwendig\" ist, sondern es wird auf das Behandlungsziel abgestellt ! Es steht dort lediglich, daß die Krankenhausbehandlung auch alle Leistungen umfaßt, \"die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind.\"

    \"Behandlungsziel\" kann es doch nicht nur sein, einen Eingriff durchzuführen und den Patienten anschließend, weil ja keine \"medizinische Notwendigkeit\" für einen Krankenhausaufenthalt gegeben sei, wieder sich selbst zu überlassen ! Ärztliches handeln ist eben nicht vergleichbar mit einer Autoreparatur oder anderen ähnlich gelagerten Dienstleistungen. Patienten sind in diesem Sinne auch keine \"Kunden\" sondern eben Patienten des Arztes ! Sie erwarten zu Recht vom Arzt eine menschliche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer ganz besonderen individuellen Probleme.

    \"Behandlungsziel\" eines Arztes ist es deshalb vielmehr, den Patienten durch Diagnostik und Therapie entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst zu einem möglichst optimalen Gesundheitszustand zu verhelfen ! Hierzu gehört insbesondere auch die psychische Verfassung des Patienten ! Es entspricht eben nicht den Regeln der ärztlichen Kunst, eine ältere, durch chronische Krankheiten geschwächte Patientin nachts um 23:00 Uhr vor die Tür zu setzen, nur weil eine \"medizinische Notwendigkeit\" angeblich ( und meist erst ex post durch \"Schreibtischtäter\" festgestellt ) nicht mehr gegeben sei. In diesem Einzelfall ist es dann eben notwendig, die stationäre Behandlung so lange fortzusetzen, bis eine angemessene Lösung im Sinne der Patientin gefunden ist. Das hierbei das Krankenhaus aktiv werden muß ist klar, nur ist es - wie von Herrn Heller bereits geschildert - häufig nicht möglich, ad hoc eine Lösung herbei zu zaubern.

    Ich denke, wir sind uns alle einig, daß die Voraussetzungen für die vollstationäre immer nur am Einzelfall geprüft werden können. Dazu gehören also auch die ganz besonderen Umstände hinsichtlich zeitlicher Rahmenbedingungen sowie dem sozialen Umfeld des Patienten !

    In diesem Sinne wünsche ich,

    ein frohes Osterfest Ihnen alle,

    Martin Ziebart

  • N´abend allerseits,

    welche Sau treiben wir denn heute wieder durchs Dorf? Wenn keiner mehr zuständig ist und keiner die Traute hat, eine Entscheidung zu treffen, ist im Zweifel die Krankenkasse schuld/verantwortlich?

    Auf das übelste Niveau, das dann liebenswert als emotional entschuldigt wird, gehe ich ja schon länger nicht mehr ein. :d_pfeid:

    Zur Sache:

    Wie viele von Ihnen sind gesetzlich krankenversichert und jammern über steigende Beiträge und/oder nicht vollzogene Beitragssenkungen und schieben es im Off-Topic auf die Verwaltungskosten bei den Kassen??? Wir sitzen nicht wie Glucken auf dem Geld und spielen lieber Gott bei der Verteilung, sondern wir haben nach gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben das knappe Gut Beitragseinnahmen in Form von Geld- und Sachleistungen zu verteilen!!!

    Wenn eine medizinische Notwendigkeit nicht vorliegt, warum in aller welt soll die Krankenkasse erst zahlen und sich dann das Geld wieder holen? Das bedeutet einen Personaleinsatz, der die ohnehin kritisierten Verwaltungskosten wiederum steigert. Mag für die emotionalen Idealisten nach Provokation klingen, ist aber die leicht vereinfachte Darstellung der Realität.

    Mag sein, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse nicht viel von den Realitäten im Klinikalltag weiß und mitbekommt. Ist aber ganz sicher auch so, dass der Klinikarzt von Krankenhausfinanzierung und Beitragssatzpolitik in der gesetzlichen KV keinen blassen Schimmer hat. Muss er ja auch nicht! Akzeptieren Sie endlich, dass Sie nicht die Einzigen sind, die Ihren Job nach bestem Wissen und Gewissen ausüben. Wir unterstellen Ihnen auch nicht bei jedem Upcoding Vorsatz, oder???

    @ Herr Ziebart

    Ohne für Frau Busse sprechen zu wollen/müssen:

    Die Notwendigkeit ergibt sich neben dem § 39 SGB V aus dem § 12 SGB V. Dort steht jedenfalls, was eine Krankenkasse nicht bezahlen darf und Leistungserbringer nicht bewirken dürfen.

    Weiterhin kenne ich Sie als erfahrenen Diskutanten, der wohl um die allgemeingültigen und auch von Krankenhäusern anerkannten Kriterien für das Vorliegen einer vollstationären Behandlung weiß!??

    @ Herr Heller

    Die Kirche, die Gerichte (finanziert aus öffentlicher Hand) und Ihre Klinik haben etwas gegen die Entlassung der o.g. Patientin. Zahlt denn eine dieser Institutionen den Aufenthalt (soweit er nicht notwendig ist i.S.v. Finanzierung durch die KK ?).

    Eine Sache vermisse ich an dieser ewigen Diskussion. Wenn Sie VERANTWORTUNG beweisen wollen, behalten Sie die Patientin doch in dem Bewusstsein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben! Nichts anderes verlangen Sie immerzu von allen anderen! Diese Diskussion führen Sie aber nicht mit Ihrem Verwaltungsdirektor - da ist der Weg hier bequemer, gell?

    Wer immer die Verantwortung bei den anderen sucht, stiehlt sich auch ein bisschen aus eben dieser!!!

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo zusammen,

    ToDo, ich danke Ihnen für Ihren Beitrag, dem ich aus vollstem Herzen zustimmen kann. Wiederholt wollte auch ich antworten, doch es wäre unsachlich geworden.

  • Oho,
    welchen Borstenvieh habe ich denn da aus seiner Höhle gelockt.

    Eigentlich wollte ich auf solche Beiträge ja gar nicht mehr antworten.

    Zitat


    Auf das übelste Niveau,....


    Siehst Du den Splitter in Deines Bruders Auge, aber nicht den Balken in Deinem eigenen Auge...

    Zitat


    Wir sitzen nicht wie Glucken auf dem Geld und spielen lieber Gott bei der Verteilung, sondern wir haben nach gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben das knappe Gut Beitragseinnahmen in Form von Geld- und Sachleistungen zu verteilen!!!


    Habe ich das richtig verstanden, dass sie jetzt auch persönlich für Ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Wie hoch sind denn Ihre Berufshaftpflichtversicherungsprämien???? Wird dafür die Provision für eingesparte Krankenhauskosten schon aufgezehrt???

    Zitat


    Das bedeutet einen Personaleinsatz, der die ohnehin kritisierten Verwaltungskosten wiederum steigert.


    Ach so, Kosten entstehen dadurch nur bei Krankenkassenverwaltungen. Krankenhäuser (Ärzte und Schwestern machen diese Mehrleistungen umsonst) Dumm genug sind sie ja, dass sie das tun.

    Zitat


    Akzeptieren Sie endlich, dass Sie nicht die Einzigen sind, die Ihren Job nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.


    Das hatte ich bis jetzt nicht bezweilfelt, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, nur nicht in diesem Ton.

    Der Pilot wie der Kapitän oder der Arzt lassen sich ungern vom Bodenpersonal vorschreiben, welche Route man denn hätte steuern müssen oder wie man in einer Gefahrensituation reagiert.
    Sie dürfen gerne mal mit mir operieren oder bei der Geburt in einer schwierigen Situation nachts um drei dabei sein und mir die Entscheidung abnehmen.

    Gegen sachliche Argumente habe ich nie etwas einzuwenden.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag

    Haaaalllooo.

    Jetzt ist\'s genug. Jede Seite hat die jeweils durchaus einleuchtenden Argumente vorgebracht. Das Problem - ist es vielleicht nicht doch ein Sonderfall ? - kann so und hier scheinbar nicht aufgelöst werden. Würde man sich im genannten Ausgangsfalle auf das eigene und verbriefte Recht zurückziehen wollen, wird man der Patientin / der Versicherten nicht gerecht. Krankenhäuser und Krankenkassen werden in solchen Situationen sicher mal auf den eigenen Kosten \"sitzenbleiben\". Ein wenig Schwund muss wohl einkalkuliert werden. Aber das wird immer so sein. Und es ist m. E. gut so. So etwas gleicht sich aus, wenn es nicht eine Systematik / Absicht dahinter gibt und die kann ich hier nicht entdecken. Es gibt in dieser Diskussion die unausgesprochene Unterstellung, dass sich die jeweils andere Partei nicht genauso um das Wohl des Patienten bemühen würde, wie die \"Gegen\"-Partei. Dem kann ich mich nicht anschließen. Es ist leicht, zu behaupten, dass das Gegenüber seine 5-Tage-Woche \"absitzt\" und man selbst der \"Retter der Verlassenen\" ist, genauso wie es einfach ist, zu sagen, \"steht im Gesetz, der Fall passt nicht in mein Schema, zahlen wir also nicht\". Ich glaube auch nicht, dass ein KK-Mitarbeiter ruhig schlafen könnte, wenn er/sie einen - allerdings vollumfänglich angetragenen Fall wie den geschilderten - einfach beiseite schiebt mit den Gedanken: \"steht im Gesetz, sieh\' zu, bei uns versicherte alte Tante, wie du mit den Prügeln deines Sohnes selbst fertig wirst oder bleib\' im KH, die Idioten behalten dich sicher aus sozialer Indikation unbezahlt da\"...

    Also bitte: Frieden.
    MfG
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Admin Burkhard,
    ich finde auch, das das Thema aureichend von allen Seiten beleuchtet ist und Dein Schlussword diesen Thread abschließen sollte.
    In diesem Sinne

    Kurt Mies