QB 2004, Vorschlag der Krankenkassen, Datenformat

  • Hallo Forum,

    Die Krankenkassen haben bereits im Februar einen Vorschlag zur Datenlieferung des QB gemacht, die dererseits stark protegiert wird. So sind die Vorgaben auch den Software-Anbietern übermittelt worden, die sich nach diesen Empfehlungen offenbar auch orientieren (Beispiel: 3M). Wer die Empfehlung der KK nicht kennt, findet sie hier.

    Ich halte diese Empfehlung für in mancherlei Hinsicht problematisch.

    Zunächst wird in vorbereitenden Schreiben (Beispiel) der Eindruck vermittelt, die Übertragung sei nur im XML-Format sinnvoll. Es findet sich nirgends ein Hinweis darauf, daß ein Übermittlung im .doc format nicht nur nicht verboten, sondern ausdrücklich erlaubt ist.

    In der Datensatzbeschreibung sind dann allerdings m.E. einige dicke inhlatliche \"Klopfer\" zu finden.

    Hier werden etwa im Systemteil zu den Punkten B-2/ B-3 Listen von Leitungen vorgeschlagen, die das Leistungsspektrum der FA Stichpunktartig umreissen sollen. Eine Darstellung der Abteilungen soll hierdurch offenabr vereinfacht werden.
    Besonders auffällig ist dies bei der Tabelle \"serviceorientierter\" Leitungsangebote.

    Hier sind in der Vorgabe im wesentlichen \"Eyecatcher\" mit Werbeeffekt für Patienten aufgelistet, die mit medizinischen Leistungen z.T. kaum etwas zu tun haben. (Wie etwa das rooming in medizinische Qualität beweisen soll, ist mir unklar.

    Nach meinem Verständnis sollte hier aber gerade die medizinische Leitungsfähigkeit dargestellt werden können.

    Wie man auf Kassenseite dazu kommt, dieses Absätze in Tabellenform zu führen, ist mir ebenfalls schleierhaft.

    Ebenfalls unklar ist, warum die Kasse sich nun bei den OPS-Ziffern auf die Ziffern beschränkt, die im Anhang B Bd, 5 Def. Handbuch aufgezählt sind.
    Zwar grenzt dies immerhin die Zahl der \"sinnlosen\" OPS-Codes ein, dennoch dürften bei Abteilungen etwa mit maximalchirurgischen Leitungen weiterhin die uninteressanten OPS-Codes wie Monitoting, Katheter und Transfusionen die Top-Ten belegen.

    Im Wesentlichen geht es mir um ein Meinungsbild bezgl. der Frage, wer der Vorgabe der KK folgen will und mit welcher (vielleicht von mir bisher nicht gesehenen) Argumentation.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    das Gedränge in diesem thread hält sich ja in Grenzen. Ich habe die Datensatzbeschreibung der Kassen in der Version 1.1 vom 31.1.2005 heute mit der Vereinbarung und den Ausfüllhinweisen abgeglichen. Im Vergleich zur Version 1.0 scheinen einige items schlanker ausgefallen zu sein.

    Im Datensatz sind folgende Felder vorgesehen, die in der Vereinbarung gar nicht abgefragt werden:
    Anzahl der einzelnen ambulanten Leistungen A-1.9 (außer Hochschulambulanzen, § 118 und sozialpädiatrische Behandlungen)
    Die alternative Angabe der geltend gemachten Ausnahmetatbestände bei Mindestmengen ist nicht im Kassen-Datensatz erwähnt (C-5.2)
    Die Bennenung von Fachabteilungen wird im Kassendatensatz auf die Bezeichung gem. § 301 SGB V eingeschränkt

    Ansonsten handelt es sich meines Erachtens ausschließlich um Daten, die verpflichitend oder freiwillig in der Vereinbarung auch vorgesehen sind. In den Erläuterungen zur Datensatzbeschreibung wird darauf auch regelmäßig hingewiesen. Der entscheidende Punkt besteht im Datenformat XML, das die bequeme Anlage einer Datenbank ermöglicht. Auf diese Weise werden die Kassen in die Lage versetzt, die abgegebenen Daten vergleichend auszuwerten und evtl. auch Indikatoren zu berechnen (\"Anzahl Ärzte pro 1000 Fälle\"). Besonders folgenreich kann dies für die BQS-Daten sein (E-3). Im XML-Format gemeldet,[c=#00e3ff][/code] wären namentliche Vergleiche z. B. der Wundinfektionsraten bei Schrittmacherimplantationen möglich.

    Vielleicht werden die Kassen diese Informationen zur Beratung ihrer Versicherten benutzen. Vielleicht werden wir auch irgendwann in den Budgetverhandlungen mit irgendwelchen Fakten aus dem Qualitätsbericht konfrontiert. Die Frage, was wir in welchem Format melden werden, wäre leichter zu beantworten, wenn wir mehr über die Verwendung der Daten wüssten. Welcher Schaden kann uns entstehen, wenn die Krankenkassen auf Knopfdruck herausfinden können, dass wir keinen \"Friseur im Haus\" haben? Welcher Vorteil entsteht, wenn bekannt wird, dass wir eine Wundsprechstunde haben? Status bei uns ist noch: Lieferung der Muss-Daten im doc-Format.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein